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Kindergesundheit in Baden-Württemberg - Öffentlicher ...

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3 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

<strong>K<strong>in</strong>dergesundheit</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Def<strong>in</strong>ition “elterliche physische Mißhandlung von K<strong>in</strong>dern”:<br />

E<strong>in</strong>e gegen e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d gerichtete, körperliche Gewaltausübung durch Eltern,<br />

welche die rechtlichen Grenzen des elterlichen Züchtigungsrechts e<strong>in</strong>deutig<br />

überschreitet. Sie besteht <strong>in</strong> der Zufügung körperlicher Schmerzen<br />

mit der Absicht oder der Inkaufnahme des Risikos von Verletzungen auf<br />

seiten des K<strong>in</strong>des, unabhängig davon, ob es <strong>in</strong> erzieherischer Intention<br />

geschieht oder aber anderen Motiven geschuldet ist (Wetzels, 1997, vgl.<br />

Straus, 1990).<br />

Handlungsformen, die die Grenzen elterliche Züchtigungsrechts - nach<br />

strafrechtlich-normativen Vorgaben - NICHT grundsätzlich überschreiten:<br />

• mit e<strong>in</strong>em Gegenstand nach dem K<strong>in</strong>d werfen<br />

• das K<strong>in</strong>d hart anpacken oder stoßen<br />

• dem K<strong>in</strong>d “e<strong>in</strong>e runterhauen”<br />

• das K<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em Gegenstand schlagen<br />

Die Verbreitung leichterer Formen der körperlichen Züchtigung durch Eltern<br />

ist retrospektiven Befragungen zufolge h<strong>in</strong>gegen tatsächlich rückläufig. Der<br />

Anteil der K<strong>in</strong>der, die mit irgende<strong>in</strong>er Form von Körperstrafe im Elternhaus<br />

rechnen müssen, liegt Umfragen zufolge allerd<strong>in</strong>gs noch bei über 80 %<br />

(Bussmann, 1996).<br />

Erziehungsmethoden heute<br />

Elterlicher<br />

Erziehungsstil<br />

ke<strong>in</strong>e<br />

körperlichen<br />

Strafen<br />

leichte bis<br />

deftige Ohrfeigen<br />

und Klapse<br />

Ohrfeigen<br />

und Tracht<br />

Prügel<br />

nach Angaben von<br />

Jugendlichen zum<br />

Verhalten der Eltern<br />

(N=2.400)<br />

nach Angaben von<br />

Eltern zum eigenen<br />

Verhalten (N=3.000)<br />

18,5 % 50,9 % 30,6 %<br />

18,3 % 61,2 % 20,6 %<br />

Quelle: Bussmann (1996)<br />

Die E<strong>in</strong>stellung der Bundesbürger zur Prügelstrafe hat sich im Gegensatz zu<br />

den rechtlichen Bed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> den letzten 2 Jahrzehnten gewandelt. Der Anteil<br />

derjenigen, die das Elternrecht auf körperliche Strafen gesetzlich e<strong>in</strong>schränken<br />

wollen, ist deutlich angestiegen. In e<strong>in</strong>igen anderen europäischen Ländern<br />

hat sich die geänderte E<strong>in</strong>stellung zu Gewalt als Erziehungsmittel bereits <strong>in</strong><br />

der Gesetzgebung niedergeschlagen. E<strong>in</strong> Verbot körperlicher Züchtigung existiert<br />

seit 1979 <strong>in</strong> Schweden und seit 1989 <strong>in</strong> Österreich. E<strong>in</strong>e rechtliche Präzisierung<br />

des “elterlichen Züchtigungsrechts” würde die strafrechtliche Verfolgung<br />

von Gewalt gegen K<strong>in</strong>der erleichtern. Fand diese Vorstellung 1979 erst<br />

bei 31 % der Bundesbürger Beifall, so war der Anteil der Befürworter 1992<br />

bereits auf 75 % gestiegen (Bundesm<strong>in</strong>isterium für Familie, Senioren, Frauen<br />

und Jugend, 1998).<br />

E<strong>in</strong>stellung zur<br />

Prügelstrafe im<br />

Wandel begriffen:<br />

75 % befürworten<br />

Abschaffung der<br />

Züchtigung<br />

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