Kindergesundheit in Baden-Württemberg - Öffentlicher ...
Kindergesundheit in Baden-Württemberg - Öffentlicher ...
Kindergesundheit in Baden-Württemberg - Öffentlicher ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
<strong>K<strong>in</strong>dergesundheit</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Def<strong>in</strong>ition “elterliche physische Mißhandlung von K<strong>in</strong>dern”:<br />
E<strong>in</strong>e gegen e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d gerichtete, körperliche Gewaltausübung durch Eltern,<br />
welche die rechtlichen Grenzen des elterlichen Züchtigungsrechts e<strong>in</strong>deutig<br />
überschreitet. Sie besteht <strong>in</strong> der Zufügung körperlicher Schmerzen<br />
mit der Absicht oder der Inkaufnahme des Risikos von Verletzungen auf<br />
seiten des K<strong>in</strong>des, unabhängig davon, ob es <strong>in</strong> erzieherischer Intention<br />
geschieht oder aber anderen Motiven geschuldet ist (Wetzels, 1997, vgl.<br />
Straus, 1990).<br />
Handlungsformen, die die Grenzen elterliche Züchtigungsrechts - nach<br />
strafrechtlich-normativen Vorgaben - NICHT grundsätzlich überschreiten:<br />
• mit e<strong>in</strong>em Gegenstand nach dem K<strong>in</strong>d werfen<br />
• das K<strong>in</strong>d hart anpacken oder stoßen<br />
• dem K<strong>in</strong>d “e<strong>in</strong>e runterhauen”<br />
• das K<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em Gegenstand schlagen<br />
Die Verbreitung leichterer Formen der körperlichen Züchtigung durch Eltern<br />
ist retrospektiven Befragungen zufolge h<strong>in</strong>gegen tatsächlich rückläufig. Der<br />
Anteil der K<strong>in</strong>der, die mit irgende<strong>in</strong>er Form von Körperstrafe im Elternhaus<br />
rechnen müssen, liegt Umfragen zufolge allerd<strong>in</strong>gs noch bei über 80 %<br />
(Bussmann, 1996).<br />
Erziehungsmethoden heute<br />
Elterlicher<br />
Erziehungsstil<br />
ke<strong>in</strong>e<br />
körperlichen<br />
Strafen<br />
leichte bis<br />
deftige Ohrfeigen<br />
und Klapse<br />
Ohrfeigen<br />
und Tracht<br />
Prügel<br />
nach Angaben von<br />
Jugendlichen zum<br />
Verhalten der Eltern<br />
(N=2.400)<br />
nach Angaben von<br />
Eltern zum eigenen<br />
Verhalten (N=3.000)<br />
18,5 % 50,9 % 30,6 %<br />
18,3 % 61,2 % 20,6 %<br />
Quelle: Bussmann (1996)<br />
Die E<strong>in</strong>stellung der Bundesbürger zur Prügelstrafe hat sich im Gegensatz zu<br />
den rechtlichen Bed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> den letzten 2 Jahrzehnten gewandelt. Der Anteil<br />
derjenigen, die das Elternrecht auf körperliche Strafen gesetzlich e<strong>in</strong>schränken<br />
wollen, ist deutlich angestiegen. In e<strong>in</strong>igen anderen europäischen Ländern<br />
hat sich die geänderte E<strong>in</strong>stellung zu Gewalt als Erziehungsmittel bereits <strong>in</strong><br />
der Gesetzgebung niedergeschlagen. E<strong>in</strong> Verbot körperlicher Züchtigung existiert<br />
seit 1979 <strong>in</strong> Schweden und seit 1989 <strong>in</strong> Österreich. E<strong>in</strong>e rechtliche Präzisierung<br />
des “elterlichen Züchtigungsrechts” würde die strafrechtliche Verfolgung<br />
von Gewalt gegen K<strong>in</strong>der erleichtern. Fand diese Vorstellung 1979 erst<br />
bei 31 % der Bundesbürger Beifall, so war der Anteil der Befürworter 1992<br />
bereits auf 75 % gestiegen (Bundesm<strong>in</strong>isterium für Familie, Senioren, Frauen<br />
und Jugend, 1998).<br />
E<strong>in</strong>stellung zur<br />
Prügelstrafe im<br />
Wandel begriffen:<br />
75 % befürworten<br />
Abschaffung der<br />
Züchtigung<br />
32