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Anträgen - FSG

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1. Gewerkschaftstag GdG-KMSfB – 27. bis 29. September 2011<br />

ANTRÄGE – Kapitel I<br />

Besoldung, Dienst- und Pensionsrecht<br />

Arbeitsrecht, Pensionskasse<br />

• transparente und gendergerechte und diskriminierungsfreie Bewertungskriterien‚ Aus-,<br />

Fort- und Weiterbildung sowie Entlohnung<br />

• keine „Nulllohnrunden“ – Gehaltserhöhungen unter Berücksichtigung der Inflations- und<br />

Wachstumsrate<br />

• kein Stopp von Vorrückungen<br />

• zusätzliche Schaffung von Ausbildungsplätzen<br />

• Verankerung der Förderungsauszahlung für Lehrlinge nach abgelegter Lehrabschlussprüfung<br />

in den Kollektivvertrag<br />

• jährliche Erhöhung der Kinderzulage um die jeweilige Inflations- und Wachstumsrate<br />

• keine Aliquotierung der Kinderzulage bei Teilzeitbeschäftigung<br />

• Kinderzulage für KV-Bedienstete<br />

• Abschaffung der Altersgrenze bei der Pflegefreistellung<br />

• Berücksichtigung der Patchwork-Familien bei der Pflegefreistellung Österreichweit<br />

• Anerkennung von Erkrankung während des Erholungsurlaubes bereits ab dem 1. Tag<br />

• Einführung einer 1-wöchigen bezahlten Freistellung beim erstmaligen Schulbeginn eines<br />

Kindes<br />

• die MitarbeiterInnen eines Unternehmens sind eine der wichtigsten Säulen für langfristigen<br />

Erfolg. Das jahrelang erworbene Erfahrungswissen der MitarbeiterInnen ist mitzunehmen<br />

und auf Dauer zu sichern. Eine Durchlässigkeit innerhalb der Hierarchieebenen<br />

muss gewährleistet sein, stellt doch gerade der Gesundheitssektor eine der wenigen<br />

Branchen mit unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten dar. Von der Abteilungshelferin<br />

zur Führungskraft – ein Weg der weiterhin bestehen bleiben muss.<br />

• Umsetzung der finanziellen Abgeltung des Mehrarbeitszuschlages für Teilzeitkräfte in<br />

allen Bundesländern<br />

Dienst- und Pensionsrecht<br />

Die derzeit bestehenden Dienstordnungen, Vertragsbedienstetenordnungen und Rahmenrecht<br />

in den Kollektivverträgen sind ständig weiter zu entwickeln. Flexibilisierungen von Arbeitszeit<br />

und Urlaubsrechten dürfen nur im Interesse von ArbeitnehmerInnen vorgenommen werden.<br />

Weiters sind viele Regelungen aus der Vergangenheit und deren Wirken auf ein zeitgemäßes<br />

modernes Recht zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern. Weiters sind Regelungen im<br />

Sinne der „Productive Aging Modelle“ in die diversen Rahmenrechte aufzunehmen.<br />

Bei der Definition der Schwerarbeit werden derzeit psychische Belastungen nahezu gänzlich<br />

außer Acht gelassen. Aus Sicht des ÖGB sollten Tätigkeiten, die eine besonders belastende<br />

Betreuungsarbeit darstellen, als Schwerarbeit anerkannt werden (z.B. StreetworkerInnen im<br />

Drogenmilieu, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen auf Kinderonkologiestationen inklusive<br />

Betreuung der Angehörigen).<br />

Die Schwerarbeitsregelung muss so adaptiert werden, dass auch (vor allem von Frauen) ausgeübte<br />

Tätigkeiten im Betreuungs- und Pflegebereich als Schwerarbeit gelten.<br />

Derzeit werden nur Schwerarbeitsjahre in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt berücksichtigt.<br />

Der ÖGB vertritt die Ansicht, dass bei einer gerechten Regelung die Leistung von Schwerarbeit<br />

auch in früheren Jahren berücksichtigt werden muss, da nicht auszuschließen ist, dass<br />

die ArbeitnehmerInnen noch gesundheitliche Schäden von der in der Jugend geleisteten<br />

Schwerarbeit haben.<br />

Gleichzeitig soll nicht nur der Wechseldienst, sondern auch ArbeitnehmerInnen, die ausschließlich<br />

Nachtdienst machen (z.B. Schlaflabor), berücksichtigt werden.<br />

Eine weitere Schwachstelle der geltenden Schwerarbeitsregelungen ist, dass die Leistung von<br />

Schwerarbeit bei der Berechnung der Höhe der Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension<br />

Kapitel I /<br />

Kapitel I / 9

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