Anträgen - FSG
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1. Gewerkschaftstag GdG-KMSfB – 27. bis 29. September 2011<br />
ANTRÄGE – Kapitel I<br />
Besoldung, Dienst- und Pensionsrecht<br />
Arbeitsrecht, Pensionskasse<br />
• transparente und gendergerechte und diskriminierungsfreie Bewertungskriterien‚ Aus-,<br />
Fort- und Weiterbildung sowie Entlohnung<br />
• keine „Nulllohnrunden“ – Gehaltserhöhungen unter Berücksichtigung der Inflations- und<br />
Wachstumsrate<br />
• kein Stopp von Vorrückungen<br />
• zusätzliche Schaffung von Ausbildungsplätzen<br />
• Verankerung der Förderungsauszahlung für Lehrlinge nach abgelegter Lehrabschlussprüfung<br />
in den Kollektivvertrag<br />
• jährliche Erhöhung der Kinderzulage um die jeweilige Inflations- und Wachstumsrate<br />
• keine Aliquotierung der Kinderzulage bei Teilzeitbeschäftigung<br />
• Kinderzulage für KV-Bedienstete<br />
• Abschaffung der Altersgrenze bei der Pflegefreistellung<br />
• Berücksichtigung der Patchwork-Familien bei der Pflegefreistellung Österreichweit<br />
• Anerkennung von Erkrankung während des Erholungsurlaubes bereits ab dem 1. Tag<br />
• Einführung einer 1-wöchigen bezahlten Freistellung beim erstmaligen Schulbeginn eines<br />
Kindes<br />
• die MitarbeiterInnen eines Unternehmens sind eine der wichtigsten Säulen für langfristigen<br />
Erfolg. Das jahrelang erworbene Erfahrungswissen der MitarbeiterInnen ist mitzunehmen<br />
und auf Dauer zu sichern. Eine Durchlässigkeit innerhalb der Hierarchieebenen<br />
muss gewährleistet sein, stellt doch gerade der Gesundheitssektor eine der wenigen<br />
Branchen mit unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten dar. Von der Abteilungshelferin<br />
zur Führungskraft – ein Weg der weiterhin bestehen bleiben muss.<br />
• Umsetzung der finanziellen Abgeltung des Mehrarbeitszuschlages für Teilzeitkräfte in<br />
allen Bundesländern<br />
Dienst- und Pensionsrecht<br />
Die derzeit bestehenden Dienstordnungen, Vertragsbedienstetenordnungen und Rahmenrecht<br />
in den Kollektivverträgen sind ständig weiter zu entwickeln. Flexibilisierungen von Arbeitszeit<br />
und Urlaubsrechten dürfen nur im Interesse von ArbeitnehmerInnen vorgenommen werden.<br />
Weiters sind viele Regelungen aus der Vergangenheit und deren Wirken auf ein zeitgemäßes<br />
modernes Recht zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern. Weiters sind Regelungen im<br />
Sinne der „Productive Aging Modelle“ in die diversen Rahmenrechte aufzunehmen.<br />
Bei der Definition der Schwerarbeit werden derzeit psychische Belastungen nahezu gänzlich<br />
außer Acht gelassen. Aus Sicht des ÖGB sollten Tätigkeiten, die eine besonders belastende<br />
Betreuungsarbeit darstellen, als Schwerarbeit anerkannt werden (z.B. StreetworkerInnen im<br />
Drogenmilieu, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen auf Kinderonkologiestationen inklusive<br />
Betreuung der Angehörigen).<br />
Die Schwerarbeitsregelung muss so adaptiert werden, dass auch (vor allem von Frauen) ausgeübte<br />
Tätigkeiten im Betreuungs- und Pflegebereich als Schwerarbeit gelten.<br />
Derzeit werden nur Schwerarbeitsjahre in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt berücksichtigt.<br />
Der ÖGB vertritt die Ansicht, dass bei einer gerechten Regelung die Leistung von Schwerarbeit<br />
auch in früheren Jahren berücksichtigt werden muss, da nicht auszuschließen ist, dass<br />
die ArbeitnehmerInnen noch gesundheitliche Schäden von der in der Jugend geleisteten<br />
Schwerarbeit haben.<br />
Gleichzeitig soll nicht nur der Wechseldienst, sondern auch ArbeitnehmerInnen, die ausschließlich<br />
Nachtdienst machen (z.B. Schlaflabor), berücksichtigt werden.<br />
Eine weitere Schwachstelle der geltenden Schwerarbeitsregelungen ist, dass die Leistung von<br />
Schwerarbeit bei der Berechnung der Höhe der Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension<br />
Kapitel I /<br />
Kapitel I / 9