Anträgen - FSG
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1. Gewerkschaftstag GdG-KMSfB – 27. bis 29. September 2011<br />
ANTRÄGE – Kapitel VI<br />
Daseinsvorsorge<br />
reichischen Städte und Gemeinden als Eigentümer der ausgegliederten Unternehmen, Fonds,<br />
Vereine, Anstalten öffentlichen Rechts oder PPP-Unternehmen werden aufgefordert, die bereits<br />
durchgeführten Ausgliederungen und Auslagerungen von öffentlichen Diensten bzw. Dienstleistungen<br />
wieder in die Organisation der Städte und Gemeinden zurück zu führen.<br />
Der 1. Gewerkschaftstag der GdG-KMSfB fordert daher<br />
alle Städte und Gemeinden auf, die Ausgliederungen und Auslagerungen auf die sozialen und<br />
wirtschaftlichen Auswirkungen auf Beschäftigte und Bevölkerung durch externe sozialwissenschaftliche<br />
ExpertInnen in Kooperation mit der Arbeiterkammer untersuchen zu lassen und<br />
Schritte mit dem Ziel und im Sinn einer (Wieder-) Eingliederung in die Kommunen vorzubereiten<br />
und vorzunehmen.<br />
AntragstellerIn: KIV/UG VI / 8<br />
Umwandlung der privatisierten Beschäftigungsverhältnisse der<br />
Öffentlichen DienstgeberInnen und Gebietskörperschaften in<br />
den ausgegliederten und ausgelagerten Vereinen, Unternehmen,<br />
Fonds und Anstalten öffentlichen Rechts<br />
Ein wesentlicher Aspekt der Privatisierung im Rahmen von Ausgliederungen ist die Privatisierung<br />
der Beschäftigungsverhältnisse. Nach einer Ausgliederung (auch im Rahmen einer PPP)<br />
werden die Beschäftigten nicht mehr als BeamtInnen oder Vertragsbedienstete, sondern als<br />
privatrechtlich Beschäftigte aufgenommen. Diese Privatisierung der Beschäftigungsverhältnisse<br />
führt zu einer Ungleichbehandlung und im Regelfall zu einer Absenkung des Niveaus im Dienstrecht<br />
und in der Besoldung. Gleichzeitig geben sich die Gebietskörperschaften Spezialgesetze<br />
für die Arbeitskräfteüberlassung der Bediensteten der Gebietskörperschaften.<br />
Der 1. Gewerkschaftstag der GdG-KMSfB fordert daher<br />
die Städte und Gemeinden auf, die privatrechtlich Beschäftigten in ein direktes Dienstverhältnis<br />
zur Gebietskörperschaft aufzunehmen, um insbesondere hinsichtlich der dienstrechtlichen Bestimmungen<br />
(z.B. in Bezug auf Kündigungen) gleiche Bedingungen auf der Basis der Dienstverhältnisse<br />
zum/zur Öffentlichen DienstgeberIn herzustellen. Die Zuweisungsgesetze der Bundesländer<br />
geben dem/der DienstgeberIn ohne rechtliche Änderung der Organisationsform die<br />
Möglichkeit, diese Maßnahme umzusetzen.<br />
AntragstellerIn: KIV/UG VI / 9<br />
Befristete Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse – Umsetzung<br />
und Anwendung der EU-Richtlinie<br />
Wie von der Arbeiterkammer aus Anlass einer EuGH-Entscheidung betreffend der Klage von<br />
griechischen Beschäftigten bei einem ausgegliederten Unternehmen bereits 2006 festgestellt<br />
wurde, sind auch die Bestimmungen zu befristeten Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen in<br />
verschiedenen Dienstrechten der österreichischen Gebietskörperschaften sehr fragwürdig. Die<br />
betreffende EU-Richtlinie ist bereits seit Jahren in Kraft.<br />
Kapitel VI /<br />
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