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Anträgen - FSG

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1. Gewerkschaftstag GdG-KMSfB – 27. bis 29. September 2011<br />

ANTRÄGE – Kapitel VI<br />

Daseinsvorsorge<br />

Besitz im Rahmen von Milliarden Euro schweren Bankenrettungs- und Konjunkturpaketen von<br />

der steuerzahlenden, nicht vermögenden Allgemeinheit – in der Mehrheit ArbeitnehmerInnen –<br />

gerettet wurden, nun ihren Beitrag zum finanziellen Abbau der Krisenkosten leisten, über eine<br />

entsprechende Besteuerung von Vermögen, Vermögensübergängen, Vermögenszuwächsen,<br />

Finanzmarktgeschäften, Finanztransaktionen und Spekulationsgewinnen.<br />

Die GdG-KMSfB fordert daher<br />

• ein sofortiges Ende der Privatisierungsdebatte und lehnt die Privatisierung von Unternehmen<br />

in öffentlichem (Mit)-Eigentum zur Budgetkonsolidierung bzw. zum Abbau öffentlicher<br />

Schulden entschieden ab.<br />

Der Abbau der im Zuge der Wirtschaftskrise entstandenen Kosten muss entsprechend dem<br />

Verursacherprinzip einnahmeseitig vor allem bei einer höheren Besteuerung von Vermögen,<br />

Vermögensübergängen und –zuwächsen sowie Finanztransaktionen ansetzen, ausgabenseitig<br />

bei einer Wirtschaftspolitik, welche Beschäftigung in „guter Arbeit“ fördert und entsprechend<br />

Ausgaben für Arbeitslosigkeit reduziert.<br />

Europaweite Absicherung der Daseinsvorsorge<br />

Die Entwicklung und der Erhalt qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienste sind von essenzieller<br />

Bedeutung für eine solidarische Gesellschaftsordnung. Die zuständigen Entscheidungsträger<br />

aller politischen Ebenen müssen die Verantwortung für die Finanzierung, Organisation und<br />

Erbringung von auf Solidarität beruhenden öffentlichen Diensten unter Respektierung gemeinsamer<br />

Prinzipien und Werte wie Solidarität, gleichberechtigter Zugang, Universalität, Kontinuität,<br />

Anpassungsfähigkeit, Bezahlbarkeit, Nähe der Dienste, Sozialpartnerschaft und demokratische<br />

Kontrolle übernehmen und diese garantieren.<br />

Eine positive europäische Agenda muss ein Gegengewicht zur Verwirtschaftlichung öffentlicher<br />

Dienste innerhalb und außerhalb der Europäischen Union bieten. Wir können keine Veränderungen<br />

der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen akzeptieren, die die Solidarität innerhalb<br />

der Gesellschaft und den universellen Zugang zu diesen Diensten schwächen. Eine positive<br />

EU-Agenda muss ebenfalls die weitere sektorale Liberalisierung, insbesondere der Gesundheits-<br />

und Sozialdienste und der Wasserversorgung, innerhalb der EU verhindern.<br />

Der öffentliche Sektor braucht eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter, motivierter und gut<br />

bezahlter ArbeitnehmerInnen. Das erfordert ein gutes und transparentes Management und das<br />

Recht der Gewerkschaften auf Unterrichtung, Anhörung und Verhandlungen. Ebenfalls erforderlich<br />

sind Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sowie<br />

die Beendigung aller unsicheren und prekären Beschäftigungsverhältnisse sowohl im öffentlichen<br />

als auch im privaten Sektor.<br />

Damit weiterhin qualitativ hochwertige, effiziente, nachhaltige und nutzerorientierte Leistungen<br />

der Daseinsvorsorge erbracht werden können, erhebt die GdG-KMSfB folgende Forderungen:<br />

• Die Maßnahmen zur „Europäischen Wirtschaftsregierung“ dürfen den öffentlichen<br />

Dienst und seine MitarbeiterInnen, insbesondere die solidarischen Sozial-, Pensionsund<br />

Gesundheitssysteme, nicht einer ideologisch motivierten, kurzfristigen Sanierung<br />

der öffentlichen Haushalte opfern. Wir brauchen ambitionierte Investitions- und Innovationsprogramme,<br />

sowie gerechte Steuersysteme statt Schuldenbremse und Lohndumping.<br />

Die Tarifautonomie der Sozialpartner muss unangetastet bleiben und die Tarifrunden<br />

im öffentlichen Dienst müssen im Sinne des Erhalts der Binnennachfrage erfolgen.<br />

• Die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer, deren Einnahmen für öffentliche<br />

Infrastruktur und Leistungen der Daseinsvorsorge eingesetzt werden.<br />

Kapitel VI /<br />

74 / Kapitel VI

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