Machbarkeitsstudie Schloss Senden - Gemeinde Senden
Machbarkeitsstudie Schloss Senden - Gemeinde Senden
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exklusiver Zugang zu bestimmten Fördermitteln und Zuwendungsgebern<br />
‣ Nachteil:<br />
Vermögensbindung<br />
Gebot der zeitnahen Mittelverwendung<br />
Kontrolle durch die Finanzverwaltung<br />
Hier ist eine Abwägung erforderlich. Die Gutachter empfehlen eine Gemeinnützigkeit.<br />
Um einen professionellen Betrieb zu gewährleisten, ist eine komplette oder teilweise<br />
Fremdvergabe des Betriebes der Geschäftsbereiche ganz oder teilweise an<br />
Dritte zu überlegen. Hier bieten sich rechtlich folgende Möglichkeiten:<br />
• private Bürgerstiftung:<br />
Aus einer privaten Bürgerstiftung heraus ist eine Fremdvergabe jederzeit<br />
möglich. Bei einer gemeinnützigen Stiftung müssen allerdings die Voraussetzungen<br />
der AO geprüft und mit dem FA abgestimmt werden.<br />
• örtlichen Stiftung:<br />
Aus einer örtlichen Stiftung, verwaltet durch die Kommune, heraus kommt es<br />
bei einer Fremdvergabe gegen Entgelt zu einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag.<br />
Im Wesentlichen kann dabei gewählt werden zwischen dem<br />
offenen Verfahren (wenn die Leistung wenigstens funktional abschließend<br />
beschrieben werden kann) und dem wettbewerblichen Dialog (wenn die Leistung<br />
erst in Zusammenarbeit mit den Bietern definiert werden soll).<br />
Wird dem Betreiber kein Entgelt bezahlt, kommt es zu einer Dienstleistungskonzession.<br />
Dabei wird zwar die Leistung des Betriebes definiert, aber<br />
statt Bezahlung wird hierfür das Recht gewährt, von Dritten (Besuchern, Veranstaltern)<br />
Entgelte zu erheben. Denkbar ist ein Wettbewerbsverfahren, in<br />
dem der Bieter mit dem besten Konzept den Zuschlag erhält. Dies ist in vielen<br />
Betreiberverfahren üblich. Ein Zuschuss kann in Aussicht gestellt werden,<br />
solange dieser dem Betreiber nicht das wirtschaftliche Risiko abnimmt.<br />
• Die gewerbliche Tochter GmbH kann ohne jeden Wettbewerb die Betreibung<br />
der gewerblichen Bereiche an Dritte vergeben.<br />
Zusammenfassung<br />
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Gutachter die Gründung einer Bürgerstiftung,<br />
auf die von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> das <strong>Schloss</strong> übertragen und somit deren<br />
Eigentum wird. Auf diese Weise erreicht die Stiftung bereits ein für die Gründung<br />
notwendiges Stiftungskapital.<br />
Die Stiftung hat die Geschäftsbereiche: Vermögensverwaltung, Kultur und Bildung<br />
sowie Denkmalschutz. Daneben wird eine gewerbliche Tochter GmbH ge-<br />
IMORDE <strong>Machbarkeitsstudie</strong> <strong>Schloss</strong> <strong>Senden</strong> 23