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Machbarkeitsstudie Schloss Senden - Gemeinde Senden

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exklusiver Zugang zu bestimmten Fördermitteln und Zuwendungsgebern<br />

‣ Nachteil:<br />

Vermögensbindung<br />

Gebot der zeitnahen Mittelverwendung<br />

Kontrolle durch die Finanzverwaltung<br />

Hier ist eine Abwägung erforderlich. Die Gutachter empfehlen eine Gemeinnützigkeit.<br />

Um einen professionellen Betrieb zu gewährleisten, ist eine komplette oder teilweise<br />

Fremdvergabe des Betriebes der Geschäftsbereiche ganz oder teilweise an<br />

Dritte zu überlegen. Hier bieten sich rechtlich folgende Möglichkeiten:<br />

• private Bürgerstiftung:<br />

Aus einer privaten Bürgerstiftung heraus ist eine Fremdvergabe jederzeit<br />

möglich. Bei einer gemeinnützigen Stiftung müssen allerdings die Voraussetzungen<br />

der AO geprüft und mit dem FA abgestimmt werden.<br />

• örtlichen Stiftung:<br />

Aus einer örtlichen Stiftung, verwaltet durch die Kommune, heraus kommt es<br />

bei einer Fremdvergabe gegen Entgelt zu einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag.<br />

Im Wesentlichen kann dabei gewählt werden zwischen dem<br />

offenen Verfahren (wenn die Leistung wenigstens funktional abschließend<br />

beschrieben werden kann) und dem wettbewerblichen Dialog (wenn die Leistung<br />

erst in Zusammenarbeit mit den Bietern definiert werden soll).<br />

Wird dem Betreiber kein Entgelt bezahlt, kommt es zu einer Dienstleistungskonzession.<br />

Dabei wird zwar die Leistung des Betriebes definiert, aber<br />

statt Bezahlung wird hierfür das Recht gewährt, von Dritten (Besuchern, Veranstaltern)<br />

Entgelte zu erheben. Denkbar ist ein Wettbewerbsverfahren, in<br />

dem der Bieter mit dem besten Konzept den Zuschlag erhält. Dies ist in vielen<br />

Betreiberverfahren üblich. Ein Zuschuss kann in Aussicht gestellt werden,<br />

solange dieser dem Betreiber nicht das wirtschaftliche Risiko abnimmt.<br />

• Die gewerbliche Tochter GmbH kann ohne jeden Wettbewerb die Betreibung<br />

der gewerblichen Bereiche an Dritte vergeben.<br />

Zusammenfassung<br />

Vor diesem Hintergrund empfehlen die Gutachter die Gründung einer Bürgerstiftung,<br />

auf die von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> das <strong>Schloss</strong> übertragen und somit deren<br />

Eigentum wird. Auf diese Weise erreicht die Stiftung bereits ein für die Gründung<br />

notwendiges Stiftungskapital.<br />

Die Stiftung hat die Geschäftsbereiche: Vermögensverwaltung, Kultur und Bildung<br />

sowie Denkmalschutz. Daneben wird eine gewerbliche Tochter GmbH ge-<br />

IMORDE <strong>Machbarkeitsstudie</strong> <strong>Schloss</strong> <strong>Senden</strong> 23

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