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Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung

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VI. Perspektiven <strong>der</strong> Unternehmensteuerreform *<br />

1. Modell Inhabersteuer<br />

Mit dem kurzfristig zu bewältigenden Einstieg in die<br />

Unternehmensteuerreform zum 1. Januar 2000 läßt sich eine grundlegende<br />

Umgestaltung des deutschen Unternehmensteuerrechts nicht verwirklichen.<br />

Somit verbleibt ein erheblicher <strong>Reform</strong>bedarf sowohl aus ökonomischer<br />

als auch aus rechtlicher Sicht. Das gilt insbeson<strong>der</strong>e für das Ziel<br />

<strong>der</strong> Rechtsformneutralität.<br />

Um die <strong>Unternehmensbesteuerung</strong> rechtsformneutral zu gestalten, ist<br />

das Modell einer “Inhabersteuer” entwickelt worden. Diese Inhabersteuer<br />

soll die Körperschaftsteuer rechtsformneutral ergänzen und<br />

Personenunternehmen besteuern, die nicht <strong>der</strong> Körperschaftsteuer unterworfen<br />

sind. Für die einbehaltenen Gewinne inhabersteuerpflichtiger<br />

Unternehmen sollen grundsätzlich dieselben Regeln wie für die einbehaltenen<br />

Gewinne körperschaftsteuerpflichtiger Unternehmen gelten (sog.<br />

Thesaurierungsneutralität). Körperschaft- und Inhabersteuersatz sind in<br />

gleicher Höhe anzusetzen.<br />

Im Unterschied <strong>zur</strong> Körperschaftsteuer ist die Inhabersteuer auf die wirtschaftliche<br />

und zivilrechtliche Situation des Personenunternehmens,<br />

beson<strong>der</strong>s des Einzelunternehmens zugeschnitten. Im Modell <strong>der</strong><br />

Inhabersteuer wird die inhabersteuerliche Vorbelastung bei <strong>der</strong> progressiven<br />

einkommensteuerlichen Belastung <strong>der</strong> an den Inhaber bzw.<br />

Mitinhaber des Unternehmens ausgezahlten Gewinne voll berücksichtigt,<br />

was beson<strong>der</strong>s im Hinblick auf die stark schwankenden Ergebnisse von<br />

kleinen und mittelständischen Unternehmen erfor<strong>der</strong>lich ist, zumal die<br />

Gewinne von Kleinunternehmen häufig einkommensteuerrechtlich bedeutend<br />

unterhalb des Körperschaft-/Inhabersteuersatzes belastet sind.<br />

„Die Perspektiven <strong>der</strong> Unternehmensteuerreform (Modell <strong>der</strong> Inhabersteuer, Rechtsformneutralität<br />

des Steuerbilanzrechts, Umbau <strong>der</strong> Gewerbesteuer in eine kommunale Unternehmensteuer,<br />

Kodifikation des Unternehmensteuerrechts in einem Unternehmensteuergesetz) sind in dem<br />

Arbeitspapier von Lang, das die Kommission im einzelnen nicht mehr erörtern konnte, vertieft dargestellt.“

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