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Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung

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. Relativierung <strong>der</strong> Vorteile<br />

Die vorgenannten Vorteile des Vollanrechnungsverfahrens müssen<br />

jedoch stark relativiert werden:<br />

• Die Belastungswirkungen bei <strong>der</strong> Besteuerung von Körperschaften<br />

und Personenunternehmen sind angeglichen. Rechtsformneutral ist<br />

diese Besteuerung allerdings nicht.<br />

Durch die Anlehnung des Thesaurierungssatzes (40 v.H.) bei<br />

Körperschaften an den Einkommensteuerspitzensatz für gewerbliche<br />

Einkünfte (45 v.H.) für Personenunternehmen ergibt sich zwar<br />

eine Annäherung bei <strong>der</strong> Besteuerung von Körperschaften und<br />

Personenunternehmen. Die steuerliche Belastung von<br />

Personenunternehmen und Körperschaften kann jedoch bei niedrigeren<br />

Gewinnen wegen <strong>der</strong> Progression des Einkommensteuertarifs<br />

sehr unterschiedlich sein.<br />

Ähnliches gilt für die Ausschüttungen. Hierbei stehen sich die<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem Spitzensteuersatz von<br />

53 v.H. bei hohen Freibeträgen gewerblichen Einkünften mit einem<br />

Spitzensteuersatz von 45 v.H. ohne Freibeträge gegenüber. Durch<br />

die Möglichkeit des Schütt-aus-hol-<strong>zur</strong>ück-Verfahrens haben beherrschende<br />

Anteilseigner von Kapitalgesellschaften ferner die Wahl<br />

zwischen dem Thesaurierungssatz bei <strong>der</strong> Gesellschaft und dem<br />

ggf. niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz. International<br />

operierende Unternehmen können die Thesaurierungsbelastung auf<br />

Inlandsgewinne durch Ausschüttungen über Auslandstöchter im<br />

Konzern auf die Ausschüttungsbelastung senken.<br />

Unterschiede ergeben sich schließlich bei <strong>der</strong><br />

Verlustberücksichtigung. Während bei <strong>der</strong> Besteuerung von<br />

Personenunternehmen Verluste durch den<br />

Unternehmer/Mitunternehmer durchweg genutzt werden können, ist<br />

dies bei Körperschaften nur im Falle von Organschaften möglich.

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