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Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung

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2002 erschwerten Verlustverrechnungsmöglichkeiten nicht noch weiter<br />

beschränkt werden dürfen. Verluste aus Unternehmen mittelständischen<br />

Zuschnitts müssen auch weiterhin am steuerlichen Verlustausgleich teilhaben<br />

können.<br />

Beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> Mittelstand ist anfällig für „steueroptimierte Gestaltungen“, die<br />

betriebswirtschaftlich nicht geboten sind; die Entwicklung <strong>der</strong> zahlreichen<br />

Betriebsaufspaltungsmodelle hat dies beispielhaft gezeigt. Unter mittelständischen<br />

Gesichtspunkten ist deswegen vorrangig eine einfache Lösung bei <strong>der</strong><br />

<strong>Reform</strong> <strong>der</strong> Unternehmensteuer anzustreben, die die Leistungsfähigkeit im Tarif<br />

reflektiert.<br />

Nach <strong>der</strong> gegenwärtigen Rechtslage könnte sich eine einheitliche -<br />

proportionale - Unternehmensteuer mit 35 v.H. nur für solche Steuerpflichtige<br />

(verheiratet/Splittingverfahren) günstiger auswirken, <strong>der</strong>en Gewinne auf Dauer<br />

150.000 DM übersteigen. Verbesserungen müßten gezielt auch darunter liegende<br />

Gewinngrößen erreichen.<br />

Die Kommission hat bei ihren Überlegungen <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung mittelständischer<br />

Unternehmen versucht, diesen Prämissen Rechnung zu tragen. Ihren<br />

Vorschlägen für die Besteuerung von Personenunternehmen liegt die Absicht zu<br />

Grunde, die Bildung von Eigenkapital über die Innenfinanzierung zu stärken, worauf<br />

sie beson<strong>der</strong>s angewiesen sind: Personenunternehmen haben nur<br />

beschränkt Zugang zum Kapitalmarkt.<br />

F. Kapitalmarkt- und Finanzierungsneutralität<br />

Durch den steuerlichen Anreiz <strong>zur</strong> Reinvestition des Gewinns werden die<br />

Selbstfinanzierungsspielräume <strong>der</strong> Unternehmen vergrößert. Die verbesserten<br />

Möglichkeiten <strong>zur</strong> Eigenkapitalbildung werden die Kapitalstruktur und somit die<br />

gesamte Finanzierungskraft <strong>der</strong> Unternehmen stärken. Aus kapitalmarktpolitischer<br />

Sicht wird die Gefahr des “Lock-in-Effektes” hervorgehoben; thesaurierte<br />

Gewinne würden künftig nicht mehr dem Kapitalmarkt <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Bei<br />

hochentwickelten und international eingebundenen Kapitalmärkten ist eine<br />

Kapitalknappheit aufgrund verstärkter Gewinnthesaurierung jedoch unwahrscheinlich,<br />

so daß rentierliche Investitionen, die sich bislang extern finanziert<br />

haben, nach wie vor Finanzierungsmittel finden.

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