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Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung

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Die Kompliziertheit ergibt sich aus dem gespaltenen Steuersatz,<br />

dem Ziel <strong>der</strong> Einmalbelastung in Deutschland erwirtschafteter<br />

Gewinne und <strong>der</strong> Anrechnung.<br />

Eine durchgreifende Vereinfachung dürfte sich auch durch die in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit diskutierte sog. vereinfachte Glie<strong>der</strong>ungsrechnung,<br />

die auf die Zusammenfassung verschiedener Eigenkapitalteile in <strong>der</strong><br />

Glie<strong>der</strong>ungsrechnung hinausläuft, o<strong>der</strong> durch das sog.<br />

Guthabenmodell, das nicht die Belastung <strong>der</strong> Eigenkapitalteile, son<strong>der</strong>n<br />

das Anrechnungsguthaben erfaßt, nicht erzielen lassen.<br />

• Das deutsche Körperschaftsteuersystem ist beson<strong>der</strong>s anfällig für<br />

mißbräuchliche Gestaltungen. Im Zusammenhang hiermit muß insbeson<strong>der</strong>e<br />

das Dividenden-Stripping als Gestaltung <strong>zur</strong> Vermeidung<br />

<strong>der</strong> mit dem Vollanrechnungsverfahren angestrebten<br />

Einmalbesteuerung genannt werden.<br />

Bei dieser Gestaltung wird die zum Teil steuerfrei mögliche<br />

Anteilsveräußerung genutzt, um im Ergebnis Gewinne <strong>der</strong><br />

Kapitalgesellschaft auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Gesellschafter steuerfrei vereinnahmen<br />

zu können. Zur Einschränkung dient die Regelung des<br />

§ 50 c EStG, die noch im Rahmen des Gesetzes <strong>zur</strong> Fortsetzung<br />

<strong>der</strong> Unternehmenssteuerreform um einen Absatz 11 ergänzt worden<br />

ist. Ob diese komplizierte und schwer handhabbare Regelung das<br />

Dividenden-Stripping in seinen vielfältigen Erscheinungsformen verhin<strong>der</strong>n<br />

kann, muß jedoch bezweifelt werden.<br />

Ein Abgleich zwischen den gezahlten Körperschaftsteuern und dem<br />

Anrechnungsguthaben ist in <strong>der</strong> Praxis nicht möglich. Lediglich im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Absenkung des Ausschüttungssatzes ist eine<br />

Stichprobenkontrolle durchgeführt worden. Als Ergebnis hat sich<br />

eine deutliche Überzahlung von Guthaben herausgestellt. Daneben<br />

sind in jüngster Zeit vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen<br />

Steuerbescheinigungen erstellt worden sind, ohne daß entsprechende<br />

Körperschaftsteuerzahlungen geleistet wurden (Leerverkäufe).<br />

• Als ein weiterer Nachteil des deutschen Vollanrechnungsverfahrens<br />

wird dessen tarifliche Ausgestaltung kritisiert. Wie dargestellt, ist <strong>der</strong><br />

Thesaurierungssatz an den Einkommensteuerspitzensatz aus<br />

Gründen <strong>der</strong> Gleichbehandlung angelehnt. Der Ausschüttungssatz

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