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Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung

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VII. Gesetzgeberische Umsetzung<br />

Nach Auffassung <strong>der</strong> Kommission ist die gesetzgeberische Umsetzung <strong>der</strong><br />

Unternehmensteuerreform ohne ausreichende Vorbereitung, die auch<br />

Planspiele beinhalten muß, nicht empfehlenswert. Die Systemumstellung bei<br />

<strong>der</strong> Körperschaftsteuer und <strong>der</strong> Wechsel vom Anrechnungsverfahren zum<br />

System <strong>der</strong> Definitivbelastung erfor<strong>der</strong>n eine Vielzahl gesetzlicher<br />

Umgestaltungen (z.B. KStG, EStG, UmwStG, AStG, ErbStG). Auch bei <strong>der</strong><br />

Besteuerung von Personenunternehmen ergeben sich in allen Modellen<br />

grundlegende Än<strong>der</strong>ungen, <strong>der</strong>en Auswirkungen von <strong>der</strong> Kommission im einzelnen<br />

nicht überprüft werden konnten.

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