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Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung

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des Gesetzgebers, so erweist sich die Spreizung <strong>der</strong> Gewinn- und<br />

Einkommensteuersätze auch aus dieser Perspektive als eine unsystematische,<br />

halbherzige Lösung, weil die investive Anlage nichtthesaurierter Gewinne und<br />

an<strong>der</strong>er Einkünfte nicht begünstigt wird.<br />

Am konsequentesten wird <strong>der</strong> Weg zu einer niedrigen, einfachen und möglichst<br />

allokationsneutralen Besteuerung von Unternehmen und Individuen mit einer<br />

Entwicklung in Richtung auf eine sogenannte “Flat Rate Tax” beschritten, die seit<br />

längerem international für eine <strong>Reform</strong> <strong>der</strong> Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />

diskutiert wird und bei <strong>der</strong> ein niedriger einheitlicher Grenzsteuersatz mit relativ<br />

hohen persönlichen Grund- und Familienfreibeträgen, aber ansonsten umfassen<strong>der</strong><br />

Bemessungsgrundlage verbunden wird.

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