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BAT-KF und MTArb-KF

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Nr. 12<br />

Schwierige Aufgaben in der Ablaufplanung sind insbesondere:<br />

a) Mitwirkung an der Verfahrensentwicklung bzw. -änderung mit dem Ziel der zweckmäßigen Gestaltung<br />

des Ablaufs von DV-Verfahren zur effektiven Nutzung der Ressourcen des Rechenzentrums,<br />

b) Bereitstellung von Daten für die Planung von Hard- <strong>und</strong> Software <strong>und</strong><br />

c) Ermittlung von Parametern bei automatisierter Job-Ablaufsteuerung.<br />

Es müssen mindestens zwei schwierige Aufgaben wahrgenommen werden.<br />

Nr. 13<br />

Umfangreiche <strong>und</strong> vielfältige Planungsaufgaben in der Ablaufplanung sind gegeben, wenn<br />

a) Aufträge aus einer Vielzahl verschiedener DV-Verfahren aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen<br />

(z.B. Materialbewirtschaftung, Personalwesen, Finanzwesen, Einwohnerwesen, Ges<strong>und</strong>heitswesen)<br />

einzuplanen sind <strong>und</strong><br />

b) dabei in nicht unerheblichem Umfang<br />

Nr. 14<br />

nach Zeitpunkt oder Umfang nicht vorhersehbare Aufträge (z.B. ad-hoc-Auswertungen für<br />

Planungszwecke, Wiederholungsarbeiten, Umfang von on-line-Anwendungen)<br />

oder<br />

zeitkritische Aufträge (z.B. Aufträge mit Tagesfertigkeit)<br />

einzuplanen sind, die eine kurzfristige Festlegung oder Änderung von Prioritäten erfordern.<br />

Die Anwendung dieses Tätigkeitsmerkmals setzt voraus, dass die Angestellten vertiefte Fachkenntnisse in<br />

dem zu bearbeitenden Aufgabengebiet <strong>und</strong> Fachkenntnisse in der DV-Systemtechnik erworben sowie diese<br />

Kenntnisse bei ihrer Tätigkeit anzuwenden haben.<br />

Nr. 15<br />

Auf die Bewährungszeit sind Zeiten der Bewährung in einer Tätigkeit mindestens der jeweils<br />

nächstniedrigeren Vergütungsgruppe der Abschnitte I, II, III, IV <strong>und</strong> VII anzurechnen, es sei denn, dass<br />

diese Vergütungsgruppe nach Bewährung erreicht worden ist. Zeiten der Bewährung in einer gleichartigen<br />

DV-Tätigkeit in der Produktionssteuerung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages können<br />

ganz oder teilweise berücksichtigt werden.<br />

Nr. 16<br />

Vielfältige Planungsaufgaben der Belegungsplanung liegen vor, wenn zahlreiche Jobs unterschiedlicher DV-<br />

Struktur einzuplanen sind. Sie liegen auch dann vor, wenn unterschiedliche Nutzungsformen wie<br />

Stapelverarbeitung <strong>und</strong> Dialogverarbeitung (Absatz 5 Buchst. b der Protokollerklärung Nr. 1 zu Abschnitt VII)<br />

angewendet werden.<br />

Nr. 17<br />

Datenbank ist eine Datenbasis, die - ohne Rücksicht auf die logische Struktur - unter Anwendung eines<br />

Datenbankverwaltungssystems (IMS, UDS, ADABAS oder Systeme mit vergleichbarem Funktionsumfang)<br />

geführt wird <strong>und</strong> von mehreren Anwendungsprogrammen gemeinsam genutzt werden kann.<br />

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