BAT-KF und MTArb-KF
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Nr. 12<br />
Schwierige Aufgaben in der Ablaufplanung sind insbesondere:<br />
a) Mitwirkung an der Verfahrensentwicklung bzw. -änderung mit dem Ziel der zweckmäßigen Gestaltung<br />
des Ablaufs von DV-Verfahren zur effektiven Nutzung der Ressourcen des Rechenzentrums,<br />
b) Bereitstellung von Daten für die Planung von Hard- <strong>und</strong> Software <strong>und</strong><br />
c) Ermittlung von Parametern bei automatisierter Job-Ablaufsteuerung.<br />
Es müssen mindestens zwei schwierige Aufgaben wahrgenommen werden.<br />
Nr. 13<br />
Umfangreiche <strong>und</strong> vielfältige Planungsaufgaben in der Ablaufplanung sind gegeben, wenn<br />
a) Aufträge aus einer Vielzahl verschiedener DV-Verfahren aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen<br />
(z.B. Materialbewirtschaftung, Personalwesen, Finanzwesen, Einwohnerwesen, Ges<strong>und</strong>heitswesen)<br />
einzuplanen sind <strong>und</strong><br />
b) dabei in nicht unerheblichem Umfang<br />
Nr. 14<br />
nach Zeitpunkt oder Umfang nicht vorhersehbare Aufträge (z.B. ad-hoc-Auswertungen für<br />
Planungszwecke, Wiederholungsarbeiten, Umfang von on-line-Anwendungen)<br />
oder<br />
zeitkritische Aufträge (z.B. Aufträge mit Tagesfertigkeit)<br />
einzuplanen sind, die eine kurzfristige Festlegung oder Änderung von Prioritäten erfordern.<br />
Die Anwendung dieses Tätigkeitsmerkmals setzt voraus, dass die Angestellten vertiefte Fachkenntnisse in<br />
dem zu bearbeitenden Aufgabengebiet <strong>und</strong> Fachkenntnisse in der DV-Systemtechnik erworben sowie diese<br />
Kenntnisse bei ihrer Tätigkeit anzuwenden haben.<br />
Nr. 15<br />
Auf die Bewährungszeit sind Zeiten der Bewährung in einer Tätigkeit mindestens der jeweils<br />
nächstniedrigeren Vergütungsgruppe der Abschnitte I, II, III, IV <strong>und</strong> VII anzurechnen, es sei denn, dass<br />
diese Vergütungsgruppe nach Bewährung erreicht worden ist. Zeiten der Bewährung in einer gleichartigen<br />
DV-Tätigkeit in der Produktionssteuerung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages können<br />
ganz oder teilweise berücksichtigt werden.<br />
Nr. 16<br />
Vielfältige Planungsaufgaben der Belegungsplanung liegen vor, wenn zahlreiche Jobs unterschiedlicher DV-<br />
Struktur einzuplanen sind. Sie liegen auch dann vor, wenn unterschiedliche Nutzungsformen wie<br />
Stapelverarbeitung <strong>und</strong> Dialogverarbeitung (Absatz 5 Buchst. b der Protokollerklärung Nr. 1 zu Abschnitt VII)<br />
angewendet werden.<br />
Nr. 17<br />
Datenbank ist eine Datenbasis, die - ohne Rücksicht auf die logische Struktur - unter Anwendung eines<br />
Datenbankverwaltungssystems (IMS, UDS, ADABAS oder Systeme mit vergleichbarem Funktionsumfang)<br />
geführt wird <strong>und</strong> von mehreren Anwendungsprogrammen gemeinsam genutzt werden kann.<br />
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