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BAT-KF und MTArb-KF

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3. Angestellte, die in der Ablaufplanung schwierige Aufgaben oder umfangreiche <strong>und</strong> vielfältige<br />

Planungsaufgaben selbstständig bearbeiten,<br />

nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 5, 11, 12, 13, 14 <strong>und</strong> 15)<br />

4. Angestellte, die Datenbanken verwalten.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 11, 17 <strong>und</strong> 20)<br />

Vergütungsgruppe IVa:<br />

1. Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter der Produktionssteuerung bestellt sind <strong>und</strong><br />

sich<br />

durch die Zahl der durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Angestellten sowie durch die<br />

Anzahl <strong>und</strong> die Schwierigkeit der DV-Verfahren, die Gegenstand der Produktionssteuerung sind,<br />

aus der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1 dieses Abschnitts herausheben.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 11, 21 <strong>und</strong> 22)<br />

2. Angestellte, die in der Ablaufplanung schwierige Aufgaben <strong>und</strong> umfangreiche <strong>und</strong> vielfältige<br />

Planungsaufgaben selbstständig bearbeiten,<br />

nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 2 dieses Abschnitts.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 5, 11, 12, 13, 14 <strong>und</strong> 15)<br />

3. Angestellte, die Datenbanken verwalten,<br />

nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 4 dieses Abschnitts.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 11, 15, 17, 20 <strong>und</strong> 23)<br />

Vergütungsgruppe III:<br />

Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter der Produktionssteuerung bestellt sind <strong>und</strong> sich<br />

durch die Zahl der durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Angestellten sowie durch die Anzahl<br />

<strong>und</strong> die Schwierigkeit der DV-Verfahren, die Gegenstand der Produktionssteuerung sind, aus der<br />

Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1 dieses Abschnitts herausheben,<br />

nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 11, 14, 15, 21 <strong>und</strong> 22)<br />

Protokollerklärungen:<br />

Nr. 1<br />

(1) Produktionssteuerung umfasst die Ablaufplanung, die Belegungsplanung, die Datenbankverwaltung, die<br />

Verwaltung von Systemhilfen <strong>und</strong> der Kapazität von Direktzugriffsspeichern sowie die Job-Vor- <strong>und</strong> -<br />

Nachbereitung.<br />

(2) Angestellte, deren Tätigkeit keine spezifischen DV-Kenntnisse verlangt, wie z.B.<br />

a) Kontrolle der Eingabedaten <strong>und</strong> Verarbeitungsergebnisse anhand von Prüfvorschriften,<br />

b) Datenträgerarchivierung,<br />

werden von den Tätigkeitsmerkmalen des Tarifvertrages vom 4. November 1983 (Angestellte in der<br />

Datenverarbeitung) nicht erfasst.<br />

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