BAT-KF und MTArb-KF
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3. Angestellte, die in der Ablaufplanung schwierige Aufgaben oder umfangreiche <strong>und</strong> vielfältige<br />
Planungsaufgaben selbstständig bearbeiten,<br />
nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.<br />
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 5, 11, 12, 13, 14 <strong>und</strong> 15)<br />
4. Angestellte, die Datenbanken verwalten.<br />
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 11, 17 <strong>und</strong> 20)<br />
Vergütungsgruppe IVa:<br />
1. Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter der Produktionssteuerung bestellt sind <strong>und</strong><br />
sich<br />
durch die Zahl der durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Angestellten sowie durch die<br />
Anzahl <strong>und</strong> die Schwierigkeit der DV-Verfahren, die Gegenstand der Produktionssteuerung sind,<br />
aus der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1 dieses Abschnitts herausheben.<br />
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 11, 21 <strong>und</strong> 22)<br />
2. Angestellte, die in der Ablaufplanung schwierige Aufgaben <strong>und</strong> umfangreiche <strong>und</strong> vielfältige<br />
Planungsaufgaben selbstständig bearbeiten,<br />
nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 2 dieses Abschnitts.<br />
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 5, 11, 12, 13, 14 <strong>und</strong> 15)<br />
3. Angestellte, die Datenbanken verwalten,<br />
nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 4 dieses Abschnitts.<br />
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 11, 15, 17, 20 <strong>und</strong> 23)<br />
Vergütungsgruppe III:<br />
Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter der Produktionssteuerung bestellt sind <strong>und</strong> sich<br />
durch die Zahl der durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Angestellten sowie durch die Anzahl<br />
<strong>und</strong> die Schwierigkeit der DV-Verfahren, die Gegenstand der Produktionssteuerung sind, aus der<br />
Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1 dieses Abschnitts herausheben,<br />
nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.<br />
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 11, 14, 15, 21 <strong>und</strong> 22)<br />
Protokollerklärungen:<br />
Nr. 1<br />
(1) Produktionssteuerung umfasst die Ablaufplanung, die Belegungsplanung, die Datenbankverwaltung, die<br />
Verwaltung von Systemhilfen <strong>und</strong> der Kapazität von Direktzugriffsspeichern sowie die Job-Vor- <strong>und</strong> -<br />
Nachbereitung.<br />
(2) Angestellte, deren Tätigkeit keine spezifischen DV-Kenntnisse verlangt, wie z.B.<br />
a) Kontrolle der Eingabedaten <strong>und</strong> Verarbeitungsergebnisse anhand von Prüfvorschriften,<br />
b) Datenträgerarchivierung,<br />
werden von den Tätigkeitsmerkmalen des Tarifvertrages vom 4. November 1983 (Angestellte in der<br />
Datenverarbeitung) nicht erfasst.<br />
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