GEZ-Geschäftsbericht 2010 - Der neue Rundfunkbeitrag
GEZ-Geschäftsbericht 2010 - Der neue Rundfunkbeitrag
GEZ-Geschäftsbericht 2010 - Der neue Rundfunkbeitrag
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Befreiungen<br />
27<br />
Nr. 3 RGebStV) befreit. Dies entspricht einem Anteil<br />
von 51,60 % am Gesamtbestand und bedeutet eine<br />
nochmalige Steigerung um rund 1 %-Punkt gegenüber<br />
dem Stand vom 31. Dezember 2009.<br />
Den größten Zuwachs mit 35,45 % hatte der Befreiungsgrund<br />
„Härtefall“ (§ 6 Abs. 3 RGebStV), gefolgt<br />
von dem Grund „Empfänger von Hilfe zur Pfl ege“ (§ 6<br />
Abs. 1 Nr. 9 RGebStV). Beide Gründe haben jedoch nur<br />
einen Anteil von 0,03 % beziehungsweise 1,83 % am<br />
Gesamtbestand „Befreite Teilnehmerkonten Privat“.<br />
Ist ein/e Teilnehmer/in mit der Entscheidung über den<br />
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />
nicht einverstanden, kann schriftlich Widerspruch eingelegt<br />
werden.<br />
<strong>Der</strong> überwiegende Teil dieser schriftlichen Einwände<br />
wird im nicht-förmlichen Verfahren beantwortet. Bei<br />
dieser Bearbeitungsweise wird dem/r Teilnehmer/in<br />
eine noch ausführlichere Begründung der Entscheidung<br />
über den Befreiungsantrag gegeben. Dies führt in der<br />
weit überwiegenden Zahl der Fälle zu einem Abschluss<br />
des Verfahrens und hat sich daher bewährt.<br />
Bei der Anzahl der Widersprüche, die mit einem rechtsmittelfähigen<br />
Bescheid bearbeitet werden, ist nach<br />
einem Rückgang im Jahr 2009 (rund 4.600 förmliche<br />
Bescheide) erneut ein Anstieg zu verzeichnen (<strong>2010</strong>:<br />
rund 5.400 förmliche Bescheide). Von den rund 5.400<br />
Widersprüchen wurden im Jahr <strong>2010</strong> rund 90 % abgelehnt.<br />
Eine Teilstattgabe erfolgte in 5 % der Fälle. Nur<br />
5 % der Widersprüche waren berechtigt und führten<br />
zu einer Stattgabe.<br />
Die <strong>GEZ</strong> hat im Jahr 2009 mit der automatischen<br />
Verarbeitung von Befreiungsvorgängen begonnen.<br />
Es wurden Verfahren eingerichtet, die es aufgrund der<br />
Erkennung bestimmter Merkmale in den eingehenden<br />
Dokumenten ermöglichen, eine Befreiung automatisiert<br />
zu bescheiden. Diese Verfahren wurden primär für<br />
die Beantragungen aufgrund des Bezuges von ALG II<br />
eingerichtet und vor dem Hintergrund einer verstärkten<br />
Verwendung der Drittbescheinigungen weiter optimiert.<br />
Da ab Anfang <strong>2010</strong> neben der Bundesagentur für Arbeit<br />
auch die Sozialbehörden und Studentenwerke begonnen<br />
haben, das Verfahren der Drittbescheinigung zu<br />
nutzen, wurde die automatische Verarbeitung auch auf<br />
andere Befreiungsgründe ausgeweitet.<br />
Mit In-Kraft-Treten des Haushaltsbegleitgesetzes 2011<br />
zum 1. Januar 2011 ergeben sich u. a. Auswirkungen<br />
auf mehrere Sozialgesetze. Beispielsweise fällt künftig<br />
der befristete Zuschlag nach § 24 SGB II weg, der<br />
bislang übergangsweise gezahlt wurde, um die Differenz<br />
zwischen einem vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld<br />
und den Leistungen der Grundsicherung für<br />
Arbeitssuchende auszugleichen. Dieser Sachverhalt<br />
kann zu einer Erhöhung der Anzahl befreiter Teilnehmer/innen<br />
führen.