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GEZ-Geschäftsbericht 2010 - Der neue Rundfunkbeitrag

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Befreiungen<br />

27<br />

Nr. 3 RGebStV) befreit. Dies entspricht einem Anteil<br />

von 51,60 % am Gesamtbestand und bedeutet eine<br />

nochmalige Steigerung um rund 1 %-Punkt gegenüber<br />

dem Stand vom 31. Dezember 2009.<br />

Den größten Zuwachs mit 35,45 % hatte der Befreiungsgrund<br />

„Härtefall“ (§ 6 Abs. 3 RGebStV), gefolgt<br />

von dem Grund „Empfänger von Hilfe zur Pfl ege“ (§ 6<br />

Abs. 1 Nr. 9 RGebStV). Beide Gründe haben jedoch nur<br />

einen Anteil von 0,03 % beziehungsweise 1,83 % am<br />

Gesamtbestand „Befreite Teilnehmerkonten Privat“.<br />

Ist ein/e Teilnehmer/in mit der Entscheidung über den<br />

Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />

nicht einverstanden, kann schriftlich Widerspruch eingelegt<br />

werden.<br />

<strong>Der</strong> überwiegende Teil dieser schriftlichen Einwände<br />

wird im nicht-förmlichen Verfahren beantwortet. Bei<br />

dieser Bearbeitungsweise wird dem/r Teilnehmer/in<br />

eine noch ausführlichere Begründung der Entscheidung<br />

über den Befreiungsantrag gegeben. Dies führt in der<br />

weit überwiegenden Zahl der Fälle zu einem Abschluss<br />

des Verfahrens und hat sich daher bewährt.<br />

Bei der Anzahl der Widersprüche, die mit einem rechtsmittelfähigen<br />

Bescheid bearbeitet werden, ist nach<br />

einem Rückgang im Jahr 2009 (rund 4.600 förmliche<br />

Bescheide) erneut ein Anstieg zu verzeichnen (<strong>2010</strong>:<br />

rund 5.400 förmliche Bescheide). Von den rund 5.400<br />

Widersprüchen wurden im Jahr <strong>2010</strong> rund 90 % abgelehnt.<br />

Eine Teilstattgabe erfolgte in 5 % der Fälle. Nur<br />

5 % der Widersprüche waren berechtigt und führten<br />

zu einer Stattgabe.<br />

Die <strong>GEZ</strong> hat im Jahr 2009 mit der automatischen<br />

Verarbeitung von Befreiungsvorgängen begonnen.<br />

Es wurden Verfahren eingerichtet, die es aufgrund der<br />

Erkennung bestimmter Merkmale in den eingehenden<br />

Dokumenten ermöglichen, eine Befreiung automatisiert<br />

zu bescheiden. Diese Verfahren wurden primär für<br />

die Beantragungen aufgrund des Bezuges von ALG II<br />

eingerichtet und vor dem Hintergrund einer verstärkten<br />

Verwendung der Drittbescheinigungen weiter optimiert.<br />

Da ab Anfang <strong>2010</strong> neben der Bundesagentur für Arbeit<br />

auch die Sozialbehörden und Studentenwerke begonnen<br />

haben, das Verfahren der Drittbescheinigung zu<br />

nutzen, wurde die automatische Verarbeitung auch auf<br />

andere Befreiungsgründe ausgeweitet.<br />

Mit In-Kraft-Treten des Haushaltsbegleitgesetzes 2011<br />

zum 1. Januar 2011 ergeben sich u. a. Auswirkungen<br />

auf mehrere Sozialgesetze. Beispielsweise fällt künftig<br />

der befristete Zuschlag nach § 24 SGB II weg, der<br />

bislang übergangsweise gezahlt wurde, um die Differenz<br />

zwischen einem vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld<br />

und den Leistungen der Grundsicherung für<br />

Arbeitssuchende auszugleichen. Dieser Sachverhalt<br />

kann zu einer Erhöhung der Anzahl befreiter Teilnehmer/innen<br />

führen.

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