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GEZ-Geschäftsbericht 2010 - Der neue Rundfunkbeitrag

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Technik und Verfahren<br />

33<br />

Einführung des einheitlichen<br />

Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA)<br />

Die Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums<br />

SEPA (Single Euro Payments Area) hat<br />

große Auswirkungen auch auf die <strong>GEZ</strong>. Aus diesem<br />

Grund wurde schon im Jahr 2008 ein Projekt zur Einführung<br />

der SEPA-Produkte in der <strong>GEZ</strong> aufgesetzt. Hier<br />

mussten zunächst die technischen Voraussetzungen<br />

geschaffen werden, d.h. der Datenaustausch mit den<br />

Banken musste auf den Internetstandard EBICS umgestellt<br />

werden.<br />

Das wichtigste Produkt im Zahlungsverkehr der<br />

<strong>GEZ</strong> ist die Lastschrift. Aktuell lassen ca. 28,5 Mio.<br />

Rundfunkteilnehmer/innen ihre Rundfunkgebühren<br />

per Lastschrift abbuchen. <strong>Der</strong> Startschuss für das<br />

SEPA-Lastschriftverfahren wurde am 1. November<br />

2009 gegeben, und seit dem 1. November <strong>2010</strong> sind<br />

alle Geldinstitute in der Euro-Zone verpfl ichtet, SEPA-<br />

Lastschriften auf den Konten ihrer Kund(en)/innen<br />

einzulösen.<br />

Die <strong>GEZ</strong> hat frühzeitig begonnen, die SEPA-Lastschrift<br />

parallel zum heutigen Lastschrifteinzug einzuführen.<br />

Die ersten SEPA-Lastschriften wurden bereits im September<br />

<strong>2010</strong> eingereicht.<br />

Damit ein/e Gläubiger/in eine SEPA-Lastschrift einreichen<br />

kann, muss ihm/ihr eine von dem/der Kontoinhaber/in<br />

unterschriebene Einzugsermächtigung, das<br />

sogenannte Mandat, vorliegen. Ob die für den heutigen<br />

Lastschrifteinzug vorliegenden Einzugsermächtigungen<br />

auch für SEPA-Lastschriften genutzt werden können,<br />

ist nach wie vor nicht sicher. Dies wird zurzeit auf der<br />

politischen Ebene geklärt. Um in der Übergangsfrist<br />

fl exibel zu sein, hat der Bankenverband das so genannte<br />

Kombimandat herausgebracht, das sowohl für<br />

den heutigen als auch für den SEPA-Lastschrifteinzug<br />

verwendet werden kann. Die <strong>GEZ</strong> plant, im Jahr 2011<br />

fl ächendeckend alle Briefe und Formulare, mit denen<br />

eine Einzugsermächtigung erteilt werden kann, auf<br />

dieses Format umzustellen. Die Rundfunkteilnehmer/<br />

innen, bei denen somit die Voraussetzungen für den<br />

SEPA-Lastschrifteinzug erfüllt sind, werden dann sukzessive<br />

auf den SEPA-Lastschrifteinzug umgestellt.<br />

Mit der Festlegung eines Endtermins für den Einsatz<br />

des heutigen Lastschriftverfahrens beschäftigen sich<br />

zurzeit die EU-Gremien. Die EU-Kommission schlägt in<br />

ihrem aktuellen Entwurf vor, die Übergangsfrist auf zwei<br />

Jahre zu begrenzen. Die <strong>GEZ</strong> muss daher rechtzeitig<br />

bei allen aktuellen Teilnehmerkonten mit Lastschrifteinzug<br />

die Voraussetzungen schaffen, um die Rundfunkgebühren<br />

– bzw. ab 2013 die Rundfunkbeiträge – auch<br />

nach der Übergangsfrist noch per Lastschrift einziehen<br />

zu können. Eine groß angelegte Anschreibeaktion wird<br />

dabei unumgänglich sein.

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