GEZ-Geschäftsbericht 2010 - Der neue Rundfunkbeitrag
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Technik und Verfahren<br />
33<br />
Einführung des einheitlichen<br />
Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA)<br />
Die Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums<br />
SEPA (Single Euro Payments Area) hat<br />
große Auswirkungen auch auf die <strong>GEZ</strong>. Aus diesem<br />
Grund wurde schon im Jahr 2008 ein Projekt zur Einführung<br />
der SEPA-Produkte in der <strong>GEZ</strong> aufgesetzt. Hier<br />
mussten zunächst die technischen Voraussetzungen<br />
geschaffen werden, d.h. der Datenaustausch mit den<br />
Banken musste auf den Internetstandard EBICS umgestellt<br />
werden.<br />
Das wichtigste Produkt im Zahlungsverkehr der<br />
<strong>GEZ</strong> ist die Lastschrift. Aktuell lassen ca. 28,5 Mio.<br />
Rundfunkteilnehmer/innen ihre Rundfunkgebühren<br />
per Lastschrift abbuchen. <strong>Der</strong> Startschuss für das<br />
SEPA-Lastschriftverfahren wurde am 1. November<br />
2009 gegeben, und seit dem 1. November <strong>2010</strong> sind<br />
alle Geldinstitute in der Euro-Zone verpfl ichtet, SEPA-<br />
Lastschriften auf den Konten ihrer Kund(en)/innen<br />
einzulösen.<br />
Die <strong>GEZ</strong> hat frühzeitig begonnen, die SEPA-Lastschrift<br />
parallel zum heutigen Lastschrifteinzug einzuführen.<br />
Die ersten SEPA-Lastschriften wurden bereits im September<br />
<strong>2010</strong> eingereicht.<br />
Damit ein/e Gläubiger/in eine SEPA-Lastschrift einreichen<br />
kann, muss ihm/ihr eine von dem/der Kontoinhaber/in<br />
unterschriebene Einzugsermächtigung, das<br />
sogenannte Mandat, vorliegen. Ob die für den heutigen<br />
Lastschrifteinzug vorliegenden Einzugsermächtigungen<br />
auch für SEPA-Lastschriften genutzt werden können,<br />
ist nach wie vor nicht sicher. Dies wird zurzeit auf der<br />
politischen Ebene geklärt. Um in der Übergangsfrist<br />
fl exibel zu sein, hat der Bankenverband das so genannte<br />
Kombimandat herausgebracht, das sowohl für<br />
den heutigen als auch für den SEPA-Lastschrifteinzug<br />
verwendet werden kann. Die <strong>GEZ</strong> plant, im Jahr 2011<br />
fl ächendeckend alle Briefe und Formulare, mit denen<br />
eine Einzugsermächtigung erteilt werden kann, auf<br />
dieses Format umzustellen. Die Rundfunkteilnehmer/<br />
innen, bei denen somit die Voraussetzungen für den<br />
SEPA-Lastschrifteinzug erfüllt sind, werden dann sukzessive<br />
auf den SEPA-Lastschrifteinzug umgestellt.<br />
Mit der Festlegung eines Endtermins für den Einsatz<br />
des heutigen Lastschriftverfahrens beschäftigen sich<br />
zurzeit die EU-Gremien. Die EU-Kommission schlägt in<br />
ihrem aktuellen Entwurf vor, die Übergangsfrist auf zwei<br />
Jahre zu begrenzen. Die <strong>GEZ</strong> muss daher rechtzeitig<br />
bei allen aktuellen Teilnehmerkonten mit Lastschrifteinzug<br />
die Voraussetzungen schaffen, um die Rundfunkgebühren<br />
– bzw. ab 2013 die Rundfunkbeiträge – auch<br />
nach der Übergangsfrist noch per Lastschrift einziehen<br />
zu können. Eine groß angelegte Anschreibeaktion wird<br />
dabei unumgänglich sein.