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GEZ-Geschäftsbericht 2010 - Der neue Rundfunkbeitrag

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Technik und Verfahren<br />

31<br />

Umstellung der IT-Systeme<br />

Obwohl der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch<br />

in den Landtagen ratifi ziert werden muss, bedurfte es<br />

bereits im Jahr <strong>2010</strong> der Aufnahme umfangreicher<br />

Arbeiten im DV-Bereich. Zu diesem Zweck wurde<br />

das Projekt „Umstellung der IT-Systeme“ aufgesetzt,<br />

dessen Ziel es ist, zeitgerecht die Änderung aller datenverarbeitenden<br />

Systeme der <strong>GEZ</strong> zur Abbildung des<br />

voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden<br />

<strong>Rundfunkbeitrag</strong>sstaatsvertrages sicherzustellen. Diese<br />

Änderungen beinhalten alle fachlich notwendigen<br />

Funktionen für den Übergang vom gerätebezogenen<br />

Gebühreneinzug zu dem geplanten, ab dem Jahr 2013<br />

gültigen beitragsbasierten Finanzierungsmodell. Das<br />

Projekt ist in Aufgabenbereiche gegliedert, in denen die<br />

einzelnen notwendigen Anpassungen der DV-Systeme<br />

der <strong>GEZ</strong> identifi ziert und umgesetzt werden.<br />

In einer Voruntersuchung, die im August <strong>2010</strong> begonnen<br />

und zum 31. Dezember <strong>2010</strong> abgeschlossen<br />

werden konnte, sind insgesamt 680 Arbeitspakete<br />

mit Inhalten und Risiken sowie Abhängigkeiten und<br />

Schnittstellen untereinander ermittelt worden. Die hieraus<br />

gewonnenen Ergebnisse dienen als Grundlage<br />

für die Planung und die Umsetzung des Projekts. Um<br />

die erforderliche Produktionsreife fließend erreichen zu<br />

können, sind kurze Entwicklungszyklen und die frühzeitige<br />

Integration einzelner Komponenten geplant.<br />

Die Integration der geänderten bzw. <strong>neue</strong>n technischen<br />

Komponenten erfolgt vollständig während des<br />

parallel betriebenen Regelgeschäfts. Besonders zu<br />

berücksichtigten ist jedoch, dass die Funktionen des<br />

heutigen Gebühreneinzugssystems auch nach dem<br />

1. Januar 2013 in dem dafür noch erforderlichen Umfang<br />

weiterhin zur Verfügung stehen müssen, um auch<br />

nach der Umstellung auf das <strong>neue</strong> Einzugsmodell bei<br />

gebührenrelevanten Sachverhalten höchstmögliche<br />

Transparenz für die Anwender/innen zu bieten.

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