GEZ-Geschäftsbericht 2010 - Der neue Rundfunkbeitrag
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Technik und Verfahren<br />
31<br />
Umstellung der IT-Systeme<br />
Obwohl der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch<br />
in den Landtagen ratifi ziert werden muss, bedurfte es<br />
bereits im Jahr <strong>2010</strong> der Aufnahme umfangreicher<br />
Arbeiten im DV-Bereich. Zu diesem Zweck wurde<br />
das Projekt „Umstellung der IT-Systeme“ aufgesetzt,<br />
dessen Ziel es ist, zeitgerecht die Änderung aller datenverarbeitenden<br />
Systeme der <strong>GEZ</strong> zur Abbildung des<br />
voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden<br />
<strong>Rundfunkbeitrag</strong>sstaatsvertrages sicherzustellen. Diese<br />
Änderungen beinhalten alle fachlich notwendigen<br />
Funktionen für den Übergang vom gerätebezogenen<br />
Gebühreneinzug zu dem geplanten, ab dem Jahr 2013<br />
gültigen beitragsbasierten Finanzierungsmodell. Das<br />
Projekt ist in Aufgabenbereiche gegliedert, in denen die<br />
einzelnen notwendigen Anpassungen der DV-Systeme<br />
der <strong>GEZ</strong> identifi ziert und umgesetzt werden.<br />
In einer Voruntersuchung, die im August <strong>2010</strong> begonnen<br />
und zum 31. Dezember <strong>2010</strong> abgeschlossen<br />
werden konnte, sind insgesamt 680 Arbeitspakete<br />
mit Inhalten und Risiken sowie Abhängigkeiten und<br />
Schnittstellen untereinander ermittelt worden. Die hieraus<br />
gewonnenen Ergebnisse dienen als Grundlage<br />
für die Planung und die Umsetzung des Projekts. Um<br />
die erforderliche Produktionsreife fließend erreichen zu<br />
können, sind kurze Entwicklungszyklen und die frühzeitige<br />
Integration einzelner Komponenten geplant.<br />
Die Integration der geänderten bzw. <strong>neue</strong>n technischen<br />
Komponenten erfolgt vollständig während des<br />
parallel betriebenen Regelgeschäfts. Besonders zu<br />
berücksichtigten ist jedoch, dass die Funktionen des<br />
heutigen Gebühreneinzugssystems auch nach dem<br />
1. Januar 2013 in dem dafür noch erforderlichen Umfang<br />
weiterhin zur Verfügung stehen müssen, um auch<br />
nach der Umstellung auf das <strong>neue</strong> Einzugsmodell bei<br />
gebührenrelevanten Sachverhalten höchstmögliche<br />
Transparenz für die Anwender/innen zu bieten.