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GEZ-Geschäftsbericht 2010 - Der neue Rundfunkbeitrag

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Datenschutz<br />

37<br />

Andere, nicht den vorstehenden Fallgruppen<br />

zuzuordnende Anfragen bzw. Eingaben<br />

bezüglich des Datenschutzes bei der <strong>GEZ</strong><br />

Anfragen von Kommunalkassen<br />

oder sonstigen Stellen nach Daten<br />

(Adressen, Bankverbindungen) von<br />

Rundfunkteilnehmern<br />

184<br />

80<br />

263<br />

Ersuchen von<br />

Rundfunkteilnehmern<br />

um Auskunft über<br />

zu ihrer Person<br />

gespeicherte Daten<br />

Anfragen von Finanzämtern,<br />

unter Bezug auf § 93 etc. AO<br />

nach Daten (insbesondere<br />

Bankverbindungen) von<br />

Rundfunkteilnehmern<br />

Verlangen, Teilnehmerdaten<br />

nicht zu anderen Zwecken zu<br />

nutzen bzw. zu übermitteln<br />

82<br />

9<br />

177<br />

138<br />

Verlangen von Teilnehmern bzw.<br />

Mailingadressaten, gespeicherte<br />

personenbezogene Daten zu<br />

löschen, zu sperren oder zu berichtigen<br />

Fragen nach der<br />

Herkunft von Daten<br />

(hauptsächlich von im<br />

Rahmen des Direct-<br />

Mailing verwendeten<br />

Adressen) bzw. nach der<br />

Berechtigung zur Datenerhebung<br />

Anbetracht von rund 16,5 Mio. Mailingbriefen und 6,7 Mio.<br />

erreichten Adressat(en)/innen (siehe Seite 23). In diesen<br />

Schreiben wurde vielfach nach der Herkunft der verwendeten<br />

Adresse, nach der Berechtigung zur Nutzung dieser<br />

Daten oder nach der Rechtsgrundlage der Datenerhebung<br />

gefragt. Unverändert stark ist ein Trend zu<br />

verzeichnen, die Mailingschreiben inhaltlich überhaupt<br />

nicht zu beantworten, sondern im Gegenzug einen<br />

Fragenkatalog aus dem Internet herunter zu laden<br />

und damit u. a. eine Löschung oder Sperre der für die<br />

Mailingaktion verwendeten Daten zu verlangen.<br />

gegeben werden. Verstöße gegen datenschutzrechtliche<br />

Vorschriften wurden dabei nicht festgestellt.<br />

Die Anzahl der Anfragen oder Beschwerden zu Fragen<br />

des Datenschutzes beim Einzug der Rundfunkgebühren<br />

und speziell auch zu Mailingmaßnahmen ist – gemessen<br />

an der Menge der Rundfunkteilnehmer/innen,<br />

dem Gesamtvolumen des Mailings bzw. der insgesamt<br />

angefallenen Geschäftsvorgänge – nach wie vor als<br />

gering und unkritisch zu bewerten.<br />

Zu allen Eingaben konnte der Sachverhalt aufgeklärt<br />

und den Betroffenen eine zufrieden stellende Antwort

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