GEZ-Geschäftsbericht 2010 - Der neue Rundfunkbeitrag
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Datenschutz<br />
37<br />
Andere, nicht den vorstehenden Fallgruppen<br />
zuzuordnende Anfragen bzw. Eingaben<br />
bezüglich des Datenschutzes bei der <strong>GEZ</strong><br />
Anfragen von Kommunalkassen<br />
oder sonstigen Stellen nach Daten<br />
(Adressen, Bankverbindungen) von<br />
Rundfunkteilnehmern<br />
184<br />
80<br />
263<br />
Ersuchen von<br />
Rundfunkteilnehmern<br />
um Auskunft über<br />
zu ihrer Person<br />
gespeicherte Daten<br />
Anfragen von Finanzämtern,<br />
unter Bezug auf § 93 etc. AO<br />
nach Daten (insbesondere<br />
Bankverbindungen) von<br />
Rundfunkteilnehmern<br />
Verlangen, Teilnehmerdaten<br />
nicht zu anderen Zwecken zu<br />
nutzen bzw. zu übermitteln<br />
82<br />
9<br />
177<br />
138<br />
Verlangen von Teilnehmern bzw.<br />
Mailingadressaten, gespeicherte<br />
personenbezogene Daten zu<br />
löschen, zu sperren oder zu berichtigen<br />
Fragen nach der<br />
Herkunft von Daten<br />
(hauptsächlich von im<br />
Rahmen des Direct-<br />
Mailing verwendeten<br />
Adressen) bzw. nach der<br />
Berechtigung zur Datenerhebung<br />
Anbetracht von rund 16,5 Mio. Mailingbriefen und 6,7 Mio.<br />
erreichten Adressat(en)/innen (siehe Seite 23). In diesen<br />
Schreiben wurde vielfach nach der Herkunft der verwendeten<br />
Adresse, nach der Berechtigung zur Nutzung dieser<br />
Daten oder nach der Rechtsgrundlage der Datenerhebung<br />
gefragt. Unverändert stark ist ein Trend zu<br />
verzeichnen, die Mailingschreiben inhaltlich überhaupt<br />
nicht zu beantworten, sondern im Gegenzug einen<br />
Fragenkatalog aus dem Internet herunter zu laden<br />
und damit u. a. eine Löschung oder Sperre der für die<br />
Mailingaktion verwendeten Daten zu verlangen.<br />
gegeben werden. Verstöße gegen datenschutzrechtliche<br />
Vorschriften wurden dabei nicht festgestellt.<br />
Die Anzahl der Anfragen oder Beschwerden zu Fragen<br />
des Datenschutzes beim Einzug der Rundfunkgebühren<br />
und speziell auch zu Mailingmaßnahmen ist – gemessen<br />
an der Menge der Rundfunkteilnehmer/innen,<br />
dem Gesamtvolumen des Mailings bzw. der insgesamt<br />
angefallenen Geschäftsvorgänge – nach wie vor als<br />
gering und unkritisch zu bewerten.<br />
Zu allen Eingaben konnte der Sachverhalt aufgeklärt<br />
und den Betroffenen eine zufrieden stellende Antwort