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SOP Einsatzdokukumentation

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Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz:<br />

schnell – kompetent - mitmenschlich<br />

Archivierung und Datenschutz (1)<br />

• Einsatzprotokolle enthalten schutzwürdige personenbezogene Daten. Sie sind<br />

daher so aufzubewahren und zu sichern, dass eine Kenntnisnahme oder Nutzung<br />

durch Unbefugte ausgeschlossen ist.<br />

• Die den Notarzt stellende Einrichtung hat die Notarztprotokolle mind. 10 Jahre,<br />

Protokolle von Einsätzen ohne Notarztbeteiligung mind. 5 Jahre zu archivieren<br />

(Landesrettungsdienstplan 2009, E III).<br />

• Weitere zu beachtende gesetzliche Vorschriften:<br />

- Rettungsdienstgesetz: dort Verweis auf das Landesgesetz über den<br />

Brandschutz,die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)<br />

- Landesdatenschutzgesetz<br />

Weiter zu Archivierung und Datenschutz (2)<br />

©<br />

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