SOP Einsatzdokukumentation
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Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz:<br />
schnell – kompetent - mitmenschlich<br />
Archivierung und Datenschutz (1)<br />
• Einsatzprotokolle enthalten schutzwürdige personenbezogene Daten. Sie sind<br />
daher so aufzubewahren und zu sichern, dass eine Kenntnisnahme oder Nutzung<br />
durch Unbefugte ausgeschlossen ist.<br />
• Die den Notarzt stellende Einrichtung hat die Notarztprotokolle mind. 10 Jahre,<br />
Protokolle von Einsätzen ohne Notarztbeteiligung mind. 5 Jahre zu archivieren<br />
(Landesrettungsdienstplan 2009, E III).<br />
• Weitere zu beachtende gesetzliche Vorschriften:<br />
- Rettungsdienstgesetz: dort Verweis auf das Landesgesetz über den<br />
Brandschutz,die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)<br />
- Landesdatenschutzgesetz<br />
Weiter zu Archivierung und Datenschutz (2)<br />
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