SOP Einsatzdokukumentation
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Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz:<br />
schnell – kompetent - mitmenschlich<br />
Grundsätze der Einsatzdokumentation<br />
• Der eine medizinische Maßnahme Durchführende muss in der Lage sein, zu erklären,<br />
warum er eine Maßnahme am Patienten durchgeführt hat oder nicht durchgeführt hat.<br />
Die medizinische Dokumentation dient somit dem Behandelnden wie dem<br />
Patienten, der im Zweifelsfall die einzelnen Schritte der Behandlung nachprüfen kann.<br />
Grundsatz der Rechtsprechung:<br />
In Fällen ungenügender Dokumentation liegt die Beweislast i. d. R. beim Durchführenden<br />
• Deshalb bedürfen nicht nur Abweichungen vom Normalzustand (z. B. Fraktur,<br />
erhöhte Bludruckwerte), sondern auch „Normalbefunde, (z. B. normaler Blutdruck/Puls,<br />
Fehlen von äußeren Verletzungszeichen/Schmerzen etc.) der Dokumentation.<br />
Weiter zu Dokumentationsmittel (1)<br />
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