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SOP Einsatzdokukumentation

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Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz:<br />

schnell – kompetent - mitmenschlich<br />

Grundsätze der Einsatzdokumentation<br />

• Der eine medizinische Maßnahme Durchführende muss in der Lage sein, zu erklären,<br />

warum er eine Maßnahme am Patienten durchgeführt hat oder nicht durchgeführt hat.<br />

Die medizinische Dokumentation dient somit dem Behandelnden wie dem<br />

Patienten, der im Zweifelsfall die einzelnen Schritte der Behandlung nachprüfen kann.<br />

Grundsatz der Rechtsprechung:<br />

In Fällen ungenügender Dokumentation liegt die Beweislast i. d. R. beim Durchführenden<br />

• Deshalb bedürfen nicht nur Abweichungen vom Normalzustand (z. B. Fraktur,<br />

erhöhte Bludruckwerte), sondern auch „Normalbefunde, (z. B. normaler Blutdruck/Puls,<br />

Fehlen von äußeren Verletzungszeichen/Schmerzen etc.) der Dokumentation.<br />

Weiter zu Dokumentationsmittel (1)<br />

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