20.11.2013 Aufrufe

Schutz von geistigem Eigentum

Schutz von geistigem Eigentum

Schutz von geistigem Eigentum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1.2 Patentrecht: Was kann man patentieren?<br />

Definition<br />

§ 1 PatG = Art. 52(2)-(3) EPÜ<br />

(2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden<br />

insbesondere nicht angesehen:<br />

1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche<br />

Theorien und mathematische Methoden.<br />

2. ästhetische Formschöpfungen.<br />

3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten,<br />

für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten<br />

sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen.<br />

4. Wiedergabe <strong>von</strong> Informationen.<br />

© 2007 G. Charles, Reinhard Skuhra Weise & Partner GbR<br />

Vorlesung 01 TUM: Gewerblicher Rechtsschutz - 11/07 - Nr. 71

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!