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Schutz von geistigem Eigentum

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1.2 Fallbeispiel: Neuheit und erfinderische Tätigkeit<br />

Der Griff (6) der erfindungsgemäßen Kaffeekanne (1) dient zum<br />

Halten und Kippen der Kaffeekanne.<br />

Wird ein Fachmann, der vor die Aufgabe gestellt ist, die thermisch<br />

isolierende Flasche gemäß Dokument D2 kippbar zu machen, durch<br />

Kombination der technischen Lehren aus D1 und D2 zum<br />

beanspruchten Gegenstand gelangen?<br />

Wenn ja, dann ist Patentanspruch 1 nahegelegt und weist keine<br />

erfinderische Tätigkeit auf.<br />

Wenn nein, dann ist Patentanspruch 1 nicht nahegelegt und weist<br />

eine erfinderische Tätigkeit auf.<br />

© 2007 G. Charles, Reinhard Skuhra Weise & Partner GbR<br />

Vorlesung 01 TUM: Gewerblicher Rechtsschutz - 11/07 - Nr. 90

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