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Schutz von geistigem Eigentum

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1.2 Fallbeispiel: Neuheit und erfinderische Tätigkeit<br />

Der erfindungsgemäße Behälter ist zwar neu gegenüber<br />

D1 und D2, aber weist er auch eine erfinderische Tätigkeit<br />

auf?<br />

Man geht vom nächstliegenden Dokument D2 aus und bestimmt den<br />

Unterschied (Δ) zur Erfindung:<br />

Im gegebenen Beispiel wird der Unterschied (Δ) durch das Merkmal<br />

(d) gebildet:<br />

Die Aussenhülle der erfindungsgemäßen Kaffeekanne weist<br />

einen Griff (6) auf, wohingegen die thermisch isolierende<br />

Flasche gemäß Dokument D2 keinen Griff aufweist.<br />

© 2007 G. Charles, Reinhard Skuhra Weise & Partner GbR<br />

Vorlesung 01 TUM: Gewerblicher Rechtsschutz - 11/07 - Nr. 89

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