Vorstandsbericht
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31. Dezember 2004<br />
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Besteuerung<br />
Die Veranlagung der aktuell fälligen Einkommensteuer erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen<br />
Bestimmungen und Bedingungen der Russischen Föderation sowie nach Maßgabe der in den Städten geltenden<br />
Bestimmungen und Bedingungen, in denen der Konzern Repräsentanzen unterhält oder dort, wo dessen<br />
Niederlassungen und Tochtergesellschaften ansässig sind. Die Berechnung der abgegrenzten Ertragsteuern erfolgt<br />
anhand der Verbindlichkeitenmethode. Mit abgegrenzten Ertragssteuern werden die Auswirkungen temporärer<br />
Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zwecke der Darstellung in<br />
den Finanzberichten und den für die Einkommensteuer verwendeten Beträge abgebildet. Abgegrenzte<br />
Ertragssteuerpositionen werden immer dann berücksichtigt, wenn davon auszugehen ist, dass zu versteuernde<br />
Gewinne in ausreichender Höhe erwirtschaftet werden, gegen die die abgegrenzten Ertragssteuerpositionen<br />
angesetzt werden können. Abgegrenzte Ertragssteuer-Vermögenswerte und – Verbindlichkeiten werden in Höhe<br />
der Steuersätze angesetzt, die erwartungsgemäß anzuwenden sind, sobald der Vermögenswert realisiert oder die<br />
Verbindlichkeit ausgeglichen ist, und zwar auf der Basis von Steuersätzen (und Steuergesetzen), die zum<br />
Bilanzstichtag entweder vollständig oder weitestgehend verabschiedet worden sind.<br />
In Russland gelten verschiedene Arten von Betriebssteuern, deren Bemessung in Verbindung mit den<br />
Aktivitäten des Konzerns erfolgt. Diese Steuern sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als ein<br />
Bestandteil der sonstigen Betriebsausgaben angesetzt.<br />
Investitionen in nicht-konsolidierte Tochtergesellschaften<br />
Investitionen in nicht-konsolidierte Tochtergesellschaften werden mit den in der Vergangenheit angesetzten<br />
Kosten angegeben. Der Konzern bildet die gesamte Finanzierung der von diesen Tochtergesellschaften<br />
vorgenommenen Aktivitäten ab. Bei der Erstellung der entsprechenden Jahresabschlüsse wurden von der<br />
Konzernleitung auf der Basis bekannter und erwarteter Verluste Rückstellungen mit Blick auf die diesen<br />
Tochtergesellschaften vom Konzern gewährten Darlehen gebildet.<br />
Ausschüttungen werden nach Eingang in der Gewinn- und Verlustrechnungen verbucht. Die Bank hat<br />
diese Tochtergesellschaften nicht konsolidiert, nachdem die von diesen ausgehenden Finanzeffekte für den<br />
Konzern insgesamt unbedeutend sind.<br />
Rückstellungen für Wertminderungen bei Finanzanlagen<br />
Der Konzern bildet Rückstellungen für Wertminderungen bei Finanzanlagen, sobald die Wahrscheinlichkeit<br />
besteht, dass der Konzern die Hauptsumme nebst Zinsen wie in den Bestimmungen und Bedingungen des<br />
Darlehensvertrages, der bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapiere und anderer Finanzanlagen, welche zum<br />
Anschaffungswert oder zu den amortisierten Kosten gehalten werden, nicht vereinnahmen können wird. Diese<br />
Rückstellungen für Wertminderungen bei Finanzanlagen sind definiert als die Differenz zwischen Buchwert<br />
und dem Zeitwert des erwarteten künftigen Cashflows, einschließlich Beträgen, welche aus Garantien und<br />
Sicherungsgegenständen vereinnahmt werden können. Diese werden zum ursprünglich geltenden<br />
Effektivzinssatz des Finanzinstruments diskontiert. Bei Finanzpapieren ohne feste Fälligkeit werden die zu<br />
erwartenden künftigen Cashflows anhand der Zeiträume diskontiert, in denen der Konzern davon ausgeht, die<br />
Finanzpapiere realisieren zu können.<br />
Die vom Konzern gebildeten Rückstellungen basieren auf dessen eigener Erfahrung sowie auf der<br />
Einschätzung der Konzernleitung, in welcher Höhe Verluste bei den verschiedenen Vermögenswerten in der<br />
jeweiligen Kreditrisikokategorie in Bezug auf die Tilgungsfähigkeit und das vom entsprechenden<br />
Darlehensnehmer aus der Vergangenheit bekannte Rückzahlungsverhalten zu erwarten sind. Die Festlegung<br />
der in diesem Konzernabschluss ausgewiesenen Rückstellungen für Wertminderungen bei Finanzanlagen<br />
erfolgte auf der Grundlage der gegebenen wirtschaftlichen und politischen Lage. Allerdings ist der Konzern<br />
nicht in der Lage, vorherzusagen, wie sich die Bedingungen innerhalb der Russischen Föderation ändern<br />
werden und welche Auswirkungen etwaige Veränderungen auf die Angemessenheit der Rückstellungen für<br />
Wertminderung von Finanzanlagen in der Zukunft haben werden.<br />
Änderungen im Zusammenhang mit diesen Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
jeweils für den betreffenden Zeitraum angegeben. Ist ein Darlehen nicht mehr inkassofähig, wird dieses gegen<br />
die entsprechende Rückstellung für Wertminderungen abgeschrieben. Sollte sich die Höhe der Wertminderung<br />
aufgrund eines nach der Abschreibung erfolgten Ereignisses nachträglich verringern, erfolgt eine<br />
Rückbuchung der Rückstellung auf die Rückstellung für Wertminderungen von Finanzanlagen in der Gewinnund<br />
Verlustrechnung.