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Vorstandsbericht

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31. Dezember 2004<br />

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Besteuerung<br />

Die Veranlagung der aktuell fälligen Einkommensteuer erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen<br />

Bestimmungen und Bedingungen der Russischen Föderation sowie nach Maßgabe der in den Städten geltenden<br />

Bestimmungen und Bedingungen, in denen der Konzern Repräsentanzen unterhält oder dort, wo dessen<br />

Niederlassungen und Tochtergesellschaften ansässig sind. Die Berechnung der abgegrenzten Ertragsteuern erfolgt<br />

anhand der Verbindlichkeitenmethode. Mit abgegrenzten Ertragssteuern werden die Auswirkungen temporärer<br />

Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zwecke der Darstellung in<br />

den Finanzberichten und den für die Einkommensteuer verwendeten Beträge abgebildet. Abgegrenzte<br />

Ertragssteuerpositionen werden immer dann berücksichtigt, wenn davon auszugehen ist, dass zu versteuernde<br />

Gewinne in ausreichender Höhe erwirtschaftet werden, gegen die die abgegrenzten Ertragssteuerpositionen<br />

angesetzt werden können. Abgegrenzte Ertragssteuer-Vermögenswerte und – Verbindlichkeiten werden in Höhe<br />

der Steuersätze angesetzt, die erwartungsgemäß anzuwenden sind, sobald der Vermögenswert realisiert oder die<br />

Verbindlichkeit ausgeglichen ist, und zwar auf der Basis von Steuersätzen (und Steuergesetzen), die zum<br />

Bilanzstichtag entweder vollständig oder weitestgehend verabschiedet worden sind.<br />

In Russland gelten verschiedene Arten von Betriebssteuern, deren Bemessung in Verbindung mit den<br />

Aktivitäten des Konzerns erfolgt. Diese Steuern sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als ein<br />

Bestandteil der sonstigen Betriebsausgaben angesetzt.<br />

Investitionen in nicht-konsolidierte Tochtergesellschaften<br />

Investitionen in nicht-konsolidierte Tochtergesellschaften werden mit den in der Vergangenheit angesetzten<br />

Kosten angegeben. Der Konzern bildet die gesamte Finanzierung der von diesen Tochtergesellschaften<br />

vorgenommenen Aktivitäten ab. Bei der Erstellung der entsprechenden Jahresabschlüsse wurden von der<br />

Konzernleitung auf der Basis bekannter und erwarteter Verluste Rückstellungen mit Blick auf die diesen<br />

Tochtergesellschaften vom Konzern gewährten Darlehen gebildet.<br />

Ausschüttungen werden nach Eingang in der Gewinn- und Verlustrechnungen verbucht. Die Bank hat<br />

diese Tochtergesellschaften nicht konsolidiert, nachdem die von diesen ausgehenden Finanzeffekte für den<br />

Konzern insgesamt unbedeutend sind.<br />

Rückstellungen für Wertminderungen bei Finanzanlagen<br />

Der Konzern bildet Rückstellungen für Wertminderungen bei Finanzanlagen, sobald die Wahrscheinlichkeit<br />

besteht, dass der Konzern die Hauptsumme nebst Zinsen wie in den Bestimmungen und Bedingungen des<br />

Darlehensvertrages, der bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapiere und anderer Finanzanlagen, welche zum<br />

Anschaffungswert oder zu den amortisierten Kosten gehalten werden, nicht vereinnahmen können wird. Diese<br />

Rückstellungen für Wertminderungen bei Finanzanlagen sind definiert als die Differenz zwischen Buchwert<br />

und dem Zeitwert des erwarteten künftigen Cashflows, einschließlich Beträgen, welche aus Garantien und<br />

Sicherungsgegenständen vereinnahmt werden können. Diese werden zum ursprünglich geltenden<br />

Effektivzinssatz des Finanzinstruments diskontiert. Bei Finanzpapieren ohne feste Fälligkeit werden die zu<br />

erwartenden künftigen Cashflows anhand der Zeiträume diskontiert, in denen der Konzern davon ausgeht, die<br />

Finanzpapiere realisieren zu können.<br />

Die vom Konzern gebildeten Rückstellungen basieren auf dessen eigener Erfahrung sowie auf der<br />

Einschätzung der Konzernleitung, in welcher Höhe Verluste bei den verschiedenen Vermögenswerten in der<br />

jeweiligen Kreditrisikokategorie in Bezug auf die Tilgungsfähigkeit und das vom entsprechenden<br />

Darlehensnehmer aus der Vergangenheit bekannte Rückzahlungsverhalten zu erwarten sind. Die Festlegung<br />

der in diesem Konzernabschluss ausgewiesenen Rückstellungen für Wertminderungen bei Finanzanlagen<br />

erfolgte auf der Grundlage der gegebenen wirtschaftlichen und politischen Lage. Allerdings ist der Konzern<br />

nicht in der Lage, vorherzusagen, wie sich die Bedingungen innerhalb der Russischen Föderation ändern<br />

werden und welche Auswirkungen etwaige Veränderungen auf die Angemessenheit der Rückstellungen für<br />

Wertminderung von Finanzanlagen in der Zukunft haben werden.<br />

Änderungen im Zusammenhang mit diesen Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

jeweils für den betreffenden Zeitraum angegeben. Ist ein Darlehen nicht mehr inkassofähig, wird dieses gegen<br />

die entsprechende Rückstellung für Wertminderungen abgeschrieben. Sollte sich die Höhe der Wertminderung<br />

aufgrund eines nach der Abschreibung erfolgten Ereignisses nachträglich verringern, erfolgt eine<br />

Rückbuchung der Rückstellung auf die Rückstellung für Wertminderungen von Finanzanlagen in der Gewinnund<br />

Verlustrechnung.

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