Vorstandsbericht
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31. Dezember 2004<br />
Sonstige Rückstellungen<br />
Rückstellungen werden immer dann berücksichtigt, wenn der Konzern dahingehend eine rechtliche oder<br />
konstruktive Verpflichtung infolge zurückliegender Ereignisse vorgelegt hat und wenn die Wahrscheinlichkeit<br />
besteht, dass ein Mittelabfluss mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich sein wird, um die Verpflichtung zu<br />
begleichen und wenn darüber hinaus hinsichtlich der Verpflichtung eine zuverlässige Schätzung abgegeben<br />
werden kann.<br />
Pensionsverpflichtungen und sonstige Versorgungsverpflichtungen<br />
An die Mitarbeiter zu zahlende Gehälter und Boni werden nach dem Prinzip der periodengerechten<br />
Aufwands- und Ertragsrechnung erfasst. Der Konzern zahlt Beiträge an die staatliche Rentenkasse der<br />
Russischen Föderation. Auch diese Beiträge werden nach dem Prinzip der periodengerechten Aufwandsund<br />
Ertragsrechnung erfasst.<br />
Darüber hinaus nehmen die Mitarbeiter des Konzerns noch an einer festgelegten betrieblichen<br />
Altersversorgung teil. Diese Altersversorgung erfolgt weder über ein separates Rechtssubjekt, noch werden<br />
die diesbezüglichen Aktiva und Passiva von den Aktiva und Passiva des Konzerns getrennt. Der Konzern ist<br />
haftet nur in der Höhe seiner Beiträge. Die über den entsprechenden Zeitraum hinweg vom Konzern<br />
angewachsenen Beiträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Abfindungszahlungen erfasst.<br />
Aktienkapital und Dividenden<br />
Aktienkapital und Vorratsaktien werden zum Ankaufskurs erfasst.<br />
Ob der Konzern Dividenden beschließt und ausschüttet unterlieg den Bestimmungen und Bedingungen der<br />
Russischen Zentralbank sowie den sonstigen russischen gesetzlichen Bestimmungen und Bedingungen.<br />
Dividenden werden, wenn diese beschlossen werden, als buchmäßige Gewinnverteilung von einbehaltenen<br />
Gewinnen berücksichtigt. Nach dem Bilanzstichtag beschlossene Dividenden werden nach der IFRS 10<br />
„Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ als nachträgliches Ereignis behandelt und entsprechend bekannt<br />
gegeben..<br />
Eventualverbindlichkeiten<br />
Eventualverbindlichkeiten werden im Konzernabschluss nicht erfasst, es sei denn, dass die<br />
Wahrscheinlichkeit besteht, dass zur Befriedigung der Verpflichtung ein Mittelabfluss erforderlich und eine<br />
zuverlässige Schätzung abgegeben werden kann. Bedingtes Fremdkapital wird zwar im Konzernabschluss<br />
nicht erfasst, jedoch bekannt gegeben, sobald mit dem Erhalt eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich zu<br />
rechnen ist.<br />
Investment-Management und Custody-Aktivitäten<br />
Vermögenswerte, die rein für Management-Zwecken sowie zur Verwahrung gehalten werden, werden<br />
nicht als Aktiva des Konzerns betrachtet und werden demzufolge in diesem Konzernabschluss nicht<br />
erfasst.<br />
Ausweis von Erträgen und Aufwendungen<br />
Zinserträge und –aufwendungen werden nach dem Prinzip der periodengerechten Aufwands- und<br />
Ertragsrechnung erfasst und mit Hilfe der Effektivzinsmethode berechnet. Zu Zinserträgen gehören<br />
Anleihezinserträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens. Provisionen und sonstige Erträge werden den<br />
Erträgen hinzugerechnet, nachdem die entsprechenden Transaktionen abgeschlossen sind. Für bereit<br />
gestellte oder in Anspruch genommene Darlehen veranschlagte Kreditbereitstellungsgebühren werden,<br />
soweit sie eine bestimmte Höhe erreichen, (zusammen mit den damit in Verbindung stehenden<br />
Direktkosten) abgegrenzt und hinsichtlich des Effektivzinses des Darlehens wertberichtigt. Der Ausweis der<br />
Darlehensnebenkosten erfolgt zum Zeitpunkt, an dem die Transaktion erfolgt.