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Vorstandsbericht

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31. Dezember 2004<br />

24. Sonstige Passiva<br />

(In Tausend USD)<br />

2004 2003<br />

Entstandene Verpflichtungen im Rahmen der Pensionsdeckung 14 104 13 715<br />

Kumulierte Entschädigungen 9 900 6 156<br />

Leasing-Verbindlichkeiten 9 859 1 009<br />

Vorschüsse aus Wertpapierverkaufsverträgen 6 455 6 100<br />

Sonstige Passiva und Rückstellungen 6 058 5 923<br />

Rückstellung für Kreditrisikobeteiligung 4 016 2 012<br />

Sonstige Passiva 50 392 34 915<br />

Passiva im Rahmen von durch den Konzern während des Geschäftsjahres aufgebauten sind in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung als Entschädigungskosten angesetzt.<br />

Am 21. Juli 2004 beschloss der Vorstand das Konzept des neuen Rentenplans für den Konzern, welcher<br />

mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 in Kraft tritt. Dieser Plan sieht langfristige Sparpläne auf der Basis<br />

gemeinsamer Beträge vor.<br />

25. Eigenkapital<br />

Zum 31. Dezember 2004 und 2003 bestand das Eigenkapital des Konzerns aus 127,333 Stammaktien<br />

mit einem Stückwert von je 16,820 Rubeln pro Aktie. Die Inhaber der Stammaktien haben Anspruch auf<br />

Ausschüttung einer von Zeit zu Zeit zu beschließenden Dividende und können mit jeder Aktie im Rahmen<br />

der Hauptversammlung der Bank von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.<br />

Die vom Konzern im April 2004 von der Mizuho Corporate Bank Ltd. zurückerworbenen Vorratsaktien<br />

wurden im Dezember 2004 an die Bayerische Hypo—und Vereinsbank AG in December 2004 verkauft<br />

Die ausschüttungsfähigen Rücklagen werden nach der Höhe ihrer in den in Übereinstimmung mit den<br />

russischen Rechnungslegungsgesetzen erstellten Rechnungslegungsberichten genannten Rücklagen<br />

bestimmt. Zum 31. Dezember 2004 und 2003 betrugen die ausschüttungsfähigen Rücklagen RUR 41<br />

402tausend (USD 1 492) bzw. RUR 88 679 tausend (USD 3 011)). Die Höhe der nichtausschüttungsfähigen<br />

Rücklagen betrug RUB 1 038 676 (USD 37 432 tausend) bzw. RUB 1 035 860<br />

tausend (USD 35 168 tausend). Zu nicht-ausschüttungsfähigen Rücklagen zählen allgemeine gesetzliche<br />

Rücklagen, welche in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und Bedingungen der<br />

russischen Föderation gebildet werden müssen, hinsichtlich allgemeiner Bankrisiken wie etwa künftige<br />

Verluste oder andere unvorhergesehene Risiken oder Eventualverbindlichkeiten. Diese allgemeine<br />

gesetzliche Rücklage wurde in Übereinstimmung mit der Gründungsurkunde der Bank gebildet, welche die<br />

Bildung von Rücklagen für diese Zwecke in Höhe von mindestens 5 % des in den gesetzlichen<br />

Rechnungslegungsberichten genannten Aktienkapitals der Bank vorsieht.<br />

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