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Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2009 - Gewerbeaufsicht - Baden ...

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Anlagenkataster für überwachungsbedürftige Anlagen (ANKA) – Datenqualität<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg hat das Anlagenkataster (ANKA) mit der Verordnung der Landesregierung über zugelassene<br />

Überwachungsstellen (ZÜSVO) vom 18. Januar 2005 eingeführt und in einer Bekanntmachung des Umweltministeriums<br />

vom 28. September 2005 die zu speichernden anlagenspezifischen Daten bekannt gemacht. Das<br />

ANKA wird bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz <strong>Baden</strong>-Württemberg (LUBW) in<br />

Karlsruhe betrieben. Zum Start enthielt das ANKA keine Daten, erst seit dem Einstellen von Prüfungen durch die<br />

Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) wird der Datenbestand aufgebaut. Dieses Vorgehen bietet den Vorteil,<br />

dass nur aktuelle Informationen eingestellt werden. Die Konzeption zum ANKA sieht vor, dass grundsätzlich nur<br />

eine ZÜS Daten einstellen kann. Einzustellen sind die Daten nach Prüfungen i. S. v. §§ 14 u. 15 BetrSichV, die<br />

durch eine ZÜS durchzuführen sind (§ 3 Abs. 1 ZÜSVO). Prüfungen sind nicht einzustellen, wenn sie durch befähigte<br />

Personen durchgeführt werden dürfen, auch wenn diese Prüfungen durch Personal einer ZÜS durchgeführt<br />

wurden. Das bedeutet, dass zum Beispiel die meisten Prüfungen von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen nicht in das ANKA eingestellt werden müssen.<br />

Derzeit sind im ANKA ca. 100.000 Datensätze von Anlagen (Aufzüge, Druckgeräte, Druckbehälteranlagen und Anlagen<br />

für brennbare Flüssigkeiten) registriert. Vor dem Hintergrund des freien Prüfmarktes und der damit verbundenen<br />

Wettbewerbssituation der zugelassenen Überwachungsstellen untereinander, steht mit ANKA eine leis tungsfähige Datenbank<br />

zur Verfügung, die Informationen über alle durch eine ZÜS zu prüfenden Anlagen bietet und die Möglichkeit<br />

eröffnet, Prüffristen überwachen zu können. Desweiteren können bei Schadensfällen vergleichbare Anlagen schnell<br />

ermittelt werden. Damit Recherchen im Anlagenkataster eine wirkliche Vollzugshilfe darstellen, ist die Qualität der eingegebenen<br />

Daten von hoher Bedeutung. Um die Datenqualität festzustellen, wurden im Berichtszeitraum landesweit<br />

ca. 500 Datensätze ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass die von den zugelassenen Überwachungsstellen eingegebenen<br />

Daten nicht immer aktuell und vollständig sind. In mehreren Einzelfällen mussten diese aufgefordert werden,<br />

die Datenqualität zu verbessern. Ferner wurde die Wichtigkeit der Datenqualität in der Fachbeiratssitzung unter<br />

Vorsitz der LUBW mit allen an ANKA beteiligten zugelassenen Überwachungsstellen des Öfteren thematisiert. Eine<br />

Prioritätenliste zur Verbesserung des ANKA wurde erstellt, wichtige Verbesserungen sind bereits umgesetzt.<br />

Das Anlagenkataster ist ein gutes Hilfsmittel für die <strong>Gewerbeaufsicht</strong> für die Überwachung von Prüffristen. In<br />

Scha densfällen hat es sich zum Auffinden vergleichbarer Anlagen bewährt. Das Kataster kann aber zum jetzigen<br />

Zeitpunkt noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Deshalb muss insbesondere auf die Verbesserung<br />

der Datenqualität besonderes Augenmerk gelegt werden.<br />

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr<br />

Benzindämpfe im Untergeschoss einer Tankstelle<br />

Die <strong>Gewerbeaufsicht</strong> wurde von der Polizei benachrichtigt, dass an einer öffentlichen Tankstelle Benzindämpfe in<br />

das Untergeschoss eingedrungen seien. Beim Eintreffen der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> an der Tankstelle war diese bereits<br />

weiträumig abgesperrt und die örtliche Feuerwehr, unterstützt vom Gefahrstoffzug einer benachbarten Gemeinde,<br />

hatte das Untergeschoss des Tankstellengebäudes durchlüftet. Eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre<br />

lag nach Aussage der Feuerwehr nicht mehr vor. Der Betreiber legte nach Eintreffen der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> die gesamte<br />

Tankstelle einschließlich „Tankshop“ freiwillig still.<br />

Die Feuerwehr untersuchte, auf welchem Weg die Benzindämpfe in das Untergeschoss gelangen konnten. Die<br />

Tankstelle war etwa sechs Monate vor dem Vorkommnis umgebaut worden und war vor der Inbetriebnahme von<br />

einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft worden. Dabei waren keine Mängel an den Tanks und<br />

den Strom- und Produktleitungen festgestellten worden. Auf Verlangen der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> zog der Betreiber eine<br />

andere ZÜS als Sachverständigen hinzu. Diese bestätigte zunächst, dass aufgrund der Sofortmaßnahmen der<br />

Feuerwehr keine akute Gefahr für Beschäftige oder Dritte mehr zu besorgen war.<br />

TÄTIGKEITSBERICHTE ARBEITSSCHUTZ<br />

Die anschließende Untersuchung durch die ZÜS ergab, dass die Dichtung am Peilstab eines unterirdischen Lagerbehälters<br />

für Otto-Kraftstoff durch Alterung porös geworden war und somit beim Befüllen des Behälters zwei Tage<br />

zuvor Benzindämpfe in den Domschacht eindringen konnten. Gleichzeitig war die Abdichtung einer Kabeldurchführung<br />

an diesem Domschacht undicht. Über Leerrohre und einen nicht mit Sand verfüllten Kabelschacht<br />

konnten die Benzindämpfe in das Untergeschoss des Tankstellengebäudes eindringen.<br />

Die Abdichtung der Kabeldurchführung war laut Aussage der ZÜS mit einer geeigneten Dichtmasse ausgeführt<br />

und eine zerstörungsfreie Prüfung einer solchen Abdichtung nicht möglich. Da der Kabelschacht außerhalb des<br />

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