Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2009 - Gewerbeaufsicht - Baden ...
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Anlagenkataster für überwachungsbedürftige Anlagen (ANKA) – Datenqualität<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg hat das Anlagenkataster (ANKA) mit der Verordnung der Landesregierung über zugelassene<br />
Überwachungsstellen (ZÜSVO) vom 18. Januar 2005 eingeführt und in einer Bekanntmachung des Umweltministeriums<br />
vom 28. September 2005 die zu speichernden anlagenspezifischen Daten bekannt gemacht. Das<br />
ANKA wird bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz <strong>Baden</strong>-Württemberg (LUBW) in<br />
Karlsruhe betrieben. Zum Start enthielt das ANKA keine Daten, erst seit dem Einstellen von Prüfungen durch die<br />
Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) wird der Datenbestand aufgebaut. Dieses Vorgehen bietet den Vorteil,<br />
dass nur aktuelle Informationen eingestellt werden. Die Konzeption zum ANKA sieht vor, dass grundsätzlich nur<br />
eine ZÜS Daten einstellen kann. Einzustellen sind die Daten nach Prüfungen i. S. v. §§ 14 u. 15 BetrSichV, die<br />
durch eine ZÜS durchzuführen sind (§ 3 Abs. 1 ZÜSVO). Prüfungen sind nicht einzustellen, wenn sie durch befähigte<br />
Personen durchgeführt werden dürfen, auch wenn diese Prüfungen durch Personal einer ZÜS durchgeführt<br />
wurden. Das bedeutet, dass zum Beispiel die meisten Prüfungen von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen nicht in das ANKA eingestellt werden müssen.<br />
Derzeit sind im ANKA ca. 100.000 Datensätze von Anlagen (Aufzüge, Druckgeräte, Druckbehälteranlagen und Anlagen<br />
für brennbare Flüssigkeiten) registriert. Vor dem Hintergrund des freien Prüfmarktes und der damit verbundenen<br />
Wettbewerbssituation der zugelassenen Überwachungsstellen untereinander, steht mit ANKA eine leis tungsfähige Datenbank<br />
zur Verfügung, die Informationen über alle durch eine ZÜS zu prüfenden Anlagen bietet und die Möglichkeit<br />
eröffnet, Prüffristen überwachen zu können. Desweiteren können bei Schadensfällen vergleichbare Anlagen schnell<br />
ermittelt werden. Damit Recherchen im Anlagenkataster eine wirkliche Vollzugshilfe darstellen, ist die Qualität der eingegebenen<br />
Daten von hoher Bedeutung. Um die Datenqualität festzustellen, wurden im Berichtszeitraum landesweit<br />
ca. 500 Datensätze ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass die von den zugelassenen Überwachungsstellen eingegebenen<br />
Daten nicht immer aktuell und vollständig sind. In mehreren Einzelfällen mussten diese aufgefordert werden,<br />
die Datenqualität zu verbessern. Ferner wurde die Wichtigkeit der Datenqualität in der Fachbeiratssitzung unter<br />
Vorsitz der LUBW mit allen an ANKA beteiligten zugelassenen Überwachungsstellen des Öfteren thematisiert. Eine<br />
Prioritätenliste zur Verbesserung des ANKA wurde erstellt, wichtige Verbesserungen sind bereits umgesetzt.<br />
Das Anlagenkataster ist ein gutes Hilfsmittel für die <strong>Gewerbeaufsicht</strong> für die Überwachung von Prüffristen. In<br />
Scha densfällen hat es sich zum Auffinden vergleichbarer Anlagen bewährt. Das Kataster kann aber zum jetzigen<br />
Zeitpunkt noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Deshalb muss insbesondere auf die Verbesserung<br />
der Datenqualität besonderes Augenmerk gelegt werden.<br />
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr<br />
Benzindämpfe im Untergeschoss einer Tankstelle<br />
Die <strong>Gewerbeaufsicht</strong> wurde von der Polizei benachrichtigt, dass an einer öffentlichen Tankstelle Benzindämpfe in<br />
das Untergeschoss eingedrungen seien. Beim Eintreffen der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> an der Tankstelle war diese bereits<br />
weiträumig abgesperrt und die örtliche Feuerwehr, unterstützt vom Gefahrstoffzug einer benachbarten Gemeinde,<br />
hatte das Untergeschoss des Tankstellengebäudes durchlüftet. Eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre<br />
lag nach Aussage der Feuerwehr nicht mehr vor. Der Betreiber legte nach Eintreffen der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> die gesamte<br />
Tankstelle einschließlich „Tankshop“ freiwillig still.<br />
Die Feuerwehr untersuchte, auf welchem Weg die Benzindämpfe in das Untergeschoss gelangen konnten. Die<br />
Tankstelle war etwa sechs Monate vor dem Vorkommnis umgebaut worden und war vor der Inbetriebnahme von<br />
einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft worden. Dabei waren keine Mängel an den Tanks und<br />
den Strom- und Produktleitungen festgestellten worden. Auf Verlangen der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> zog der Betreiber eine<br />
andere ZÜS als Sachverständigen hinzu. Diese bestätigte zunächst, dass aufgrund der Sofortmaßnahmen der<br />
Feuerwehr keine akute Gefahr für Beschäftige oder Dritte mehr zu besorgen war.<br />
TÄTIGKEITSBERICHTE ARBEITSSCHUTZ<br />
Die anschließende Untersuchung durch die ZÜS ergab, dass die Dichtung am Peilstab eines unterirdischen Lagerbehälters<br />
für Otto-Kraftstoff durch Alterung porös geworden war und somit beim Befüllen des Behälters zwei Tage<br />
zuvor Benzindämpfe in den Domschacht eindringen konnten. Gleichzeitig war die Abdichtung einer Kabeldurchführung<br />
an diesem Domschacht undicht. Über Leerrohre und einen nicht mit Sand verfüllten Kabelschacht<br />
konnten die Benzindämpfe in das Untergeschoss des Tankstellengebäudes eindringen.<br />
Die Abdichtung der Kabeldurchführung war laut Aussage der ZÜS mit einer geeigneten Dichtmasse ausgeführt<br />
und eine zerstörungsfreie Prüfung einer solchen Abdichtung nicht möglich. Da der Kabelschacht außerhalb des<br />
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