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Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2009 - Gewerbeaufsicht - Baden ...

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Elektro- und Elektronikgerätegesetz<br />

Überwachung der geltenden Stoffverbote<br />

Verpackungen, Batterien, (neue) Elektrogeräte und Fahrzeuge nebst Ersatzteilen müssen im Interesse der Verbraucher<br />

und des Umweltschutzes auf verbotene Stoffe überwacht werden (Produktüberwachung). Die Vorschriften zur<br />

abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung – nämlich die Altfahrzeugverordnung, Verpackungsverordnung, Batterieverordnung<br />

(ab 1. Dezember <strong>2009</strong>: Batteriegesetz) und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) –<br />

enthalten jeweils konkrete Grenzwerte für die Verwendung von bestimmten Stoffen, sogenannte Stoffverbote. All<br />

diese Vorschriften gehen auf entsprechende EU-Richtlinien zurück.<br />

Ein erster Schritt zum Aufbau einer vollzugsfähigen Verwaltungsorganisation zur Überwachung der Stoffverbote<br />

aus den Vorschriften zur abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung erfolgte in <strong>Baden</strong>-Württemberg mit dem<br />

„Gesetz zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform“. Für die Überwachung und Einhaltung der Stoffverbote<br />

nach § 5 ElektroG und der Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG sind seit dem 1. Januar <strong>2009</strong> nach<br />

§ 23 Abs.1 Nr. 8 des Landesabfallgesetzes die Regierungspräsidien als höhere Abfallrechtsbehörden zuständig.<br />

Für die Überwachung der Stoffverbote in der Altfahrzeug-, Batterie- und Verpackungsverordnung sind nach dem<br />

Landesabfallgesetz weiterhin die unteren Abfallrechtsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig.<br />

Am 1. Juli 2006 sind die Stoffverbote nach § 5 ElektroG in Kraft getreten. Damit wird das Ziel verfolgt, die Menge<br />

umwelttoxischer Stoffe, die in Elektrogeräten enthalten sind und in die Umwelt gelangen können, zu verringern.<br />

Mit der Regelung des § 5 ElektroG werden die Anforderungen der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung<br />

der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-RL) in nationales<br />

Recht umgesetzt. Danach ist es verboten, neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als<br />

0,01 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, Kunststoffe mit bestimmten bromierten Flammschutzmitteln<br />

oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Kadmium je homogenem Werkstoff enthalten.<br />

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr<br />

TÄTIGKEITSBERICHTE ARBEITSSCHUTZ<br />

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