Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2009 - Gewerbeaufsicht - Baden ...
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3.2 Marktüberwachung<br />
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz<br />
Marktüberwachung in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Von den Marktüberwachungsbehörden in <strong>Baden</strong> Württemberg sind im Jahr <strong>2009</strong> auf der Grundlage des Geräte-<br />
und Produktsicherheitsgesetzes insgesamt 3.012 Produkte überprüft worden. Im Rahmen der aktiven und reaktiven<br />
Marktüberwachung wurden insbesondere technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte überprüft,<br />
bei denen Informationen über Sicherheitsmängel vorlagen.<br />
Vor Ort können von den Marktüberwachungsbehörden meist nur formale und einfachere Prüfungen durchgeführt<br />
werden. Labormäßige Überprüfungen werden in der Regel in der Geräteuntersuchungsstelle bei der Landesanstalt<br />
für Umwelt, Messungen und Naturschutz <strong>Baden</strong>-Württemberg für die Marktüberwachungsbehörden des Landes<br />
durchgeführt. Im Jahr <strong>2009</strong> wurden dort insgesamt 115 Produkte, davon 89 im Rahmen der aktiven und 26<br />
im Bereich der reaktiven Marktüberwachung, überprüft. Zusätzlich wurde von der Geräteuntersuchungsstelle in<br />
16 Fällen zu speziellen sicherheitstechnischen Fragestellungen Stellung genommen. Von den labormäßig untersuchten<br />
Produkten waren lediglich 10 % ohne Mängel. Bei 90 % der untersuchten Produkte wurden formale und<br />
sicherheitstechnische Mängel festgestellt.<br />
Geprüft wurden u. a. Maschinen und elektrische Produkte wie z. B. Kompressoren, Küchenmaschinen, Toaster,<br />
Heizlüfter, Tischgrills, Leuchten, Nachtlichter, Mehrfachsteckdosen sowie typische Verbraucherprodukte wie Spannungsprüfer,<br />
Multimeter und Elektro-Schockprodukte und Kinderspielzeug wie Kunststoffspielzeug, Kinderherde,<br />
Spielplatzgeräte.<br />
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr<br />
Aktive Marktüberwachung<br />
Die Aktionen der Bundesländer zur aktiven Marktüberwachung wurden auf nationaler Ebene im Arbeitsausschuss<br />
Marktüberwachung abgestimmt. <strong>Baden</strong>-Württemberg überprüfte im Berichtsjahr <strong>2009</strong> schwerpunktmäßig<br />
u. a. Kompressoren, Küchenmaschinen, Steckerleuchten und Kunststoffspielzeug.<br />
Elektrische Steckerleuchten<br />
Das Regierungspräsidium Tübingen ließ 18 verschiedene Steckerleuchten (Steckernachtlichter) sicherheitstechnisch<br />
überprüfen. Bei 14 Produkten ergaben sich mittelschwere bis schwere Mängel. Sicherheitstechnisch zu beanstanden<br />
waren im Wesentlichen abnehmbare Gehäuse, leicht zerbrechliche Gehäuse und spielzeugähnliches<br />
Aussehen. Hat ein Nachtlicht zum Beispiel die Form einer Ente, ist damit zu rechnen, dass ein Kind das Nachtlicht<br />
in Wasser taucht und anschließend in die Steckdose steckt. Ein so ausgelöster elektrischer Schlag hätte fatale<br />
Folgen. Ein abnehmbares oder beschädigtes Gehäuse macht elektrisch aktive Teile zugänglich und birgt – sowohl<br />
für Erwachsene als auch für Kinder – die Gefahr eines elektrischen Schlages. Das Inverkehrbringen solcher Produkte<br />
wurde untersagt.<br />
TÄTIGKEITSBERICHTE ARBEITSSCHUTZ<br />
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