Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2009 - Gewerbeaufsicht - Baden ...
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Arbeitsunfall an einer Ammoniakkälteanlage wegen Herstellerfehler<br />
Anfang <strong>2009</strong> wurde durch eine Herstellerfirma im Nebengebäude einer Brauerei eine Ammoniakkälteanlage aufgestellt.<br />
Beim Betrieb der Anlage stellten die Mitarbeiter der Brauerei einen erhöhten Ölverbrauch fest. Die Herstellerfirma<br />
überprüfte daraufhin die Anlage außerplanmäßig und bescheinigte deren ordnungsgemäßen Zustand.<br />
Nur drei Monate nach der erneuten Inbetriebnahme barst der Kompressor der neu beschafften Kälteanlage.<br />
Geplatzter Kompressor der Ammoniakkälteanlage<br />
Durch den entstanden Riss trat zuerst schwarzer Rauch aus, weshalb zwei Mitarbeiter einen Brand vermuteten.<br />
Sie betraten das Gebäude und erkannten, dass Öl aus der Anlage ausgetreten war und sich entzündet hatte.<br />
Gleichzeitig entwich auch weißer Ammoniakdampf. Dabei atmeten beide die giftigen Dämpfe ein. Sie entfernten<br />
sich sofort aus dem Gefahrenbereich und verständigten die Feuerwehr. Vorsorglich wurden beide Mitarbeiter ins<br />
Krankenhaus gebracht und konnten erst eine Woche später ihre Arbeit wieder aufnehmen.<br />
Bei der Schadensuntersuchung durch die Herstellerfirma wurde festgestellt, dass aufgrund von Ölmangel und<br />
dem dadurch bedingten Trockenlauf der Verdichter geborsten ist. Schuld an dem Ölmangel war eine unsachgemäß<br />
geschweißte und dadurch verstopfte Öldruckleitung sowie der nicht korrekt, zur Überwachung des Überdrucks<br />
angeschlossene Öldifferenzdruckschalter. Das Zusammentreffen dieser beiden Fehler hat dazu geführt,<br />
dass kein Alarm ausgelöst wurde und die Anlage nicht – wie eigentlich vorgesehen – automatisch abschaltete.<br />
Die weitere Unfalluntersuchung durch die <strong>Gewerbeaufsicht</strong> ergab, dass die Herstellerfirma bei der Aufstellung<br />
der Anlage sicherheitsrelevante Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß<br />
durchgeführt und nach dem Anschweißen der Steuerrohrleitung die Durchlässigkeit der Leitung nicht überprüft<br />
hat. Weiterhin fehlte der Abgleich der vorhandenen elektrischen Verdrahtung mit den elektrischen Bauplänen.<br />
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegenüber der Herstellerfirma aufgenommen.<br />
Landratsamt Enzkreis<br />
Tödlicher Unfall bei der Benutzung einer Vakuumhebeeinrichtung<br />
Beim Anheben einer Edelstahlplatte ereignete sich in einem metallverarbeitenden Betrieb ein tödlicher Unfall. Mit<br />
Hilfe einer Vakuumhebeeinrichtung wollte der verunfallte Arbeitnehmer eine 375 kg schwere Edelstahlplatte mit<br />
den Abmessungen 2.500 mm x 1.250 mm x 15 mm von einem Gabelstapler auf den Tisch der Laserschneidmaschine<br />
heben. Der Verunfallte wurde mit dem Kopf und einer Hand zwischen der Stahlplatte und dem Aufgabetisch<br />
eingeklemmt aufgefunden. Es gab keine Zeugen des genauen Unfallgeschehens.<br />
TÄTIGKEITSBERICHTE ARBEITSSCHUTZ<br />
Nach den Untersuchungen muss davon ausgegangen werden, dass die Platte von dem Verunfallten auf eine Höhe<br />
von ca. 170 cm angehoben wurde. Der Hauptschalter der Vakuumhebeeinrichtung war ausgeschaltet. Es wurde<br />
festgestellt, dass sich bei ausgeschalteter Einrichtung die Last bei Erreichen eines kritischen Unterdruckniveaus<br />
nach einer Wartezeit von ca. 2,5 min plötzlich und ohne Vorwarnung von den Vakuumsaugnäpfen der Hebeeinrichtung<br />
löst.<br />
Um ähnliche Arbeitsunfälle zukünftig zu verhindern, wurde von der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> veranlasst, in der mit der<br />
Vakuumhebeeinrichtung verbundenen Krananlage eine Höhenbegrenzung zu installieren. Die zu hebenden Las -<br />
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