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Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2009 - Gewerbeaufsicht - Baden ...

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Arbeitsunfall an einer Ammoniakkälteanlage wegen Herstellerfehler<br />

Anfang <strong>2009</strong> wurde durch eine Herstellerfirma im Nebengebäude einer Brauerei eine Ammoniakkälteanlage aufgestellt.<br />

Beim Betrieb der Anlage stellten die Mitarbeiter der Brauerei einen erhöhten Ölverbrauch fest. Die Herstellerfirma<br />

überprüfte daraufhin die Anlage außerplanmäßig und bescheinigte deren ordnungsgemäßen Zustand.<br />

Nur drei Monate nach der erneuten Inbetriebnahme barst der Kompressor der neu beschafften Kälteanlage.<br />

Geplatzter Kompressor der Ammoniakkälteanlage<br />

Durch den entstanden Riss trat zuerst schwarzer Rauch aus, weshalb zwei Mitarbeiter einen Brand vermuteten.<br />

Sie betraten das Gebäude und erkannten, dass Öl aus der Anlage ausgetreten war und sich entzündet hatte.<br />

Gleichzeitig entwich auch weißer Ammoniakdampf. Dabei atmeten beide die giftigen Dämpfe ein. Sie entfernten<br />

sich sofort aus dem Gefahrenbereich und verständigten die Feuerwehr. Vorsorglich wurden beide Mitarbeiter ins<br />

Krankenhaus gebracht und konnten erst eine Woche später ihre Arbeit wieder aufnehmen.<br />

Bei der Schadensuntersuchung durch die Herstellerfirma wurde festgestellt, dass aufgrund von Ölmangel und<br />

dem dadurch bedingten Trockenlauf der Verdichter geborsten ist. Schuld an dem Ölmangel war eine unsachgemäß<br />

geschweißte und dadurch verstopfte Öldruckleitung sowie der nicht korrekt, zur Überwachung des Überdrucks<br />

angeschlossene Öldifferenzdruckschalter. Das Zusammentreffen dieser beiden Fehler hat dazu geführt,<br />

dass kein Alarm ausgelöst wurde und die Anlage nicht – wie eigentlich vorgesehen – automatisch abschaltete.<br />

Die weitere Unfalluntersuchung durch die <strong>Gewerbeaufsicht</strong> ergab, dass die Herstellerfirma bei der Aufstellung<br />

der Anlage sicherheitsrelevante Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß<br />

durchgeführt und nach dem Anschweißen der Steuerrohrleitung die Durchlässigkeit der Leitung nicht überprüft<br />

hat. Weiterhin fehlte der Abgleich der vorhandenen elektrischen Verdrahtung mit den elektrischen Bauplänen.<br />

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegenüber der Herstellerfirma aufgenommen.<br />

Landratsamt Enzkreis<br />

Tödlicher Unfall bei der Benutzung einer Vakuumhebeeinrichtung<br />

Beim Anheben einer Edelstahlplatte ereignete sich in einem metallverarbeitenden Betrieb ein tödlicher Unfall. Mit<br />

Hilfe einer Vakuumhebeeinrichtung wollte der verunfallte Arbeitnehmer eine 375 kg schwere Edelstahlplatte mit<br />

den Abmessungen 2.500 mm x 1.250 mm x 15 mm von einem Gabelstapler auf den Tisch der Laserschneidmaschine<br />

heben. Der Verunfallte wurde mit dem Kopf und einer Hand zwischen der Stahlplatte und dem Aufgabetisch<br />

eingeklemmt aufgefunden. Es gab keine Zeugen des genauen Unfallgeschehens.<br />

TÄTIGKEITSBERICHTE ARBEITSSCHUTZ<br />

Nach den Untersuchungen muss davon ausgegangen werden, dass die Platte von dem Verunfallten auf eine Höhe<br />

von ca. 170 cm angehoben wurde. Der Hauptschalter der Vakuumhebeeinrichtung war ausgeschaltet. Es wurde<br />

festgestellt, dass sich bei ausgeschalteter Einrichtung die Last bei Erreichen eines kritischen Unterdruckniveaus<br />

nach einer Wartezeit von ca. 2,5 min plötzlich und ohne Vorwarnung von den Vakuumsaugnäpfen der Hebeeinrichtung<br />

löst.<br />

Um ähnliche Arbeitsunfälle zukünftig zu verhindern, wurde von der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> veranlasst, in der mit der<br />

Vakuumhebeeinrichtung verbundenen Krananlage eine Höhenbegrenzung zu installieren. Die zu hebenden Las -<br />

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