Rassismus Report 2010 - Zara
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Alle Menschenrechte für Alle · <strong>Rassismus</strong> und Diskriminierung im Fokus der Menschenrechtsprüfung<br />
Alle Menschenrechte für Alle<br />
Universal Periodic Review (UPR)<br />
Drei Viertel der ÖsterreicherInnen wünschen sich eine bessere Verankerung der Menschenrechte. Befragt nach den<br />
„schützenswerten“ Gruppen stellt sich allerdings heraus, dass diese Rechte ethnischen Minderheiten, Asylsuchenden<br />
und Homosexuellen laut einer Studie der Karmasin Motivforschung 1 am wenigsten zugestanden werden – eine<br />
Haltung, die auch die Rechtssituation wiederspiegelt. Unterschiedliche Aufenthaltsberechtigungen beispielsweise<br />
schließen bestimmte Personengruppen von der Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Leben aus. Für<br />
diese Personengruppen gelten eigene Gesetze, die deren Aktions- und Partizipationsradius einschränkt. Dadurch<br />
besteht eine erhebliche, gesetzlich fundierte Schieflage, deren Beseitigung ZARA – Zivilcourage und Anti-<strong>Rassismus</strong><br />
Arbeit ganz oben auf die Liste seiner Forderungen im Zuge der universellen Menschenrechtsprüfung (engl.:<br />
Universal Periodic Review➞ Infobox: Universelle Menschenrechtsprüfung) gestellt hat.<br />
1<br />
Studie: Menschenrechte<br />
in Österreich, Karmasin<br />
Motivforschung, <strong>2010</strong><br />
2<br />
European Union Agency<br />
for Fundamental Rights,<br />
<strong>2010</strong>, Data in Focus <strong>Report</strong><br />
No 3 – Rights Awareness<br />
and Equality Bodies, European<br />
Union Minorities and<br />
Discrimination Survey.<br />
<strong>Rassismus</strong> und Diskriminierung im Fokus<br />
der Menschenrechtsprüfung<br />
Ende Jänner 2011 hat sich Österreich erstmals der<br />
universellen Menschenrechtsprüfung durch den Menschenrechtsrat<br />
der Vereinten Nationen unterzogen.<br />
Die Delegierten der Mitgliedstaaten hatten sich bereits<br />
im Vorfeld der Anhörung in Genf über die Situation in<br />
Österreich informiert. Sowohl die Regierung als auch<br />
die Zivilgesellschaft waren aufgefordert, ihre eigenen<br />
Analysen über den Umsetzungsstand der Menschenrechtskonvention<br />
und weiterer internationaler Abkommen<br />
zu übermitteln.<br />
Die Anhörung verlief dementsprechend wenig<br />
überraschend: <strong>Rassismus</strong> und Verhetzung, auch in<br />
Politik und Medien, Diskriminierungen von Nicht-<br />
Staatsangehörigen sowie deren systematischer gesellschaftlicher<br />
Ausschluss waren Dauerbrenner bei<br />
der Anhörung in Genf. Nahezu die Hälfte aller Empfehlungen,<br />
die im Anschluss an die Anhörung von den<br />
Delegierten der Länder weitergegebenen wurden,<br />
beziehen sich auf <strong>Rassismus</strong>, Diskriminierung sowie<br />
den Schutz ethnischer, religiöser und sprachlicher<br />
Minderheiten.<br />
Vor allem die Berichte der NGOs, die so wie der<br />
Staatenbericht lange vor der Anhörung ans UN-<br />
Hochkommissariat für Menschenrechte geschickt<br />
wurden, hatten die Mängel an Österreichs nationaler<br />
Menschenrechtspolitik bereits ausführlich moniert.<br />
Der ZARA–Bericht, der sowohl als separater Bericht an<br />
den Menschenrechtsrat ging als auch in den gemeinsamen<br />
Bericht der Initiative menschenrechte.jetzt. (➞<br />
Infobox: menschenrechte.jetzt.) einfloss, verweist vor<br />
allem auf strukturell verankerten <strong>Rassismus</strong>, unzureichenden<br />
rechtlichen Diskriminierungsschutz und den<br />
fehlenden politischen Willen zur Bekämpfung rassistischer<br />
Diskriminierungen.<br />
ZARA bemängelt vor allem unterschiedliche<br />
Rechtsgrundlagen für Nicht-ÖsterreicherInnen, deren<br />
Aufenthaltstitel über ihre politischen und gesellschaftlichen<br />
Partizipationsmöglichkeiten entscheiden und<br />
damit ihre Gleichstellung verhindern. So haben beispielsweise<br />
MigrantInnen aus Nicht-EU-Staaten nicht<br />
einmal auf kommunaler Ebene ein Stimmrecht – eine<br />
dementsprechende Klage wurde im Jahr 2004 mit der<br />
Begründung vom Verfassungsgericht abgewiesen,<br />
ein solches Recht würde das „Verfassungsprinzip der<br />
Homogenität verletzen“. Eine komplizierte und sich<br />
ständig ändernde Gesetzeslage im Beschäftigungsbereich<br />
macht den Lebensalltag für diesen Teil der<br />
österreichischen Bevölkerung nicht leichter, zumal<br />
selbst offene Diskriminierungen bei der Arbeits-und<br />
Wohnungsvergabe schwer zu bekämpfen sind. Das<br />
trägt dazu bei, die Trennung der Gesellschaft in „wir“<br />
und die „anderen“ zu manifestieren.<br />
Die von ZARA dokumentierten Fälle zeigen auf,<br />
dass Menschen mit dunklerer Hautfarbe oder „fremdländisch“<br />
klingenden Namen bei der Jobvergabe diskriminiert<br />
werden. In Österreich ist die Einführung<br />
anonymisierter Bewerbungen, wie sie in anderen Ländern<br />
bereits forciert werden, noch kein Thema. Dementsprechend<br />
interessierten sich bei der Anhörung<br />
in Genf einige Länder, darunter Frankreich, für die<br />
Bestimmungen im Arbeitsrecht. Obwohl im Arbeitsbereich<br />
zusätzlich zur ethnischen Zugehörigkeit auch<br />
andere Diskriminierungsgründe rechtlich geschützt<br />
sind und Opfer von Benachteiligungen sich dementsprechend<br />
auf dem Rechtsweg wehren könnten, sind<br />
unangefochtene Benachteiligungen an der Tagesordnung.<br />
Laut einer Studie der EU-Menschenrechtsagentur<br />
2 wissen 70% der Angehörigen von ethnischen<br />
Minderheiten in Österreich nicht über die geltende<br />
Gleichbehandlungsgesetzgebung Bescheid.<br />
Eine weitere Forderung, die jetzt auch von den Vereinten<br />
Nationen als Empfehlung an Österreich weitergegeben<br />
wurde, betrifft Anti-<strong>Rassismus</strong>-Maßnahmen;<br />
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