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Rassismus Report 2010 - Zara

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Alle Menschenrechte für Alle · Interview Barbara Kussbach<br />

Wie ist der Dialog mit der anderen Seite, also den VertreterInnen<br />

des Staates, zB den MenschenrechtskoordinatorInnen<br />

der Ministerien und Länder, gelaufen?<br />

Ich würde sagen: Bemüht, aber verhalten, also<br />

sehr verbesserungsbedürftig. Es ist natürlich auch<br />

für die Regierung ein neuer Prozess und ein neues<br />

Verfahren, in dem von der UNO der Dialog mit der<br />

Zivilgesellschaft vorgegeben ist. Speziell für das<br />

Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für<br />

europäische und internationale Angelegenheiten<br />

(BMeiA), die da federführend sind, war das eine neue<br />

Situation. Obwohl vom BMeiA bereits im Herbst<br />

2009 angekündigt wurde, die Zivilgesellschaft von<br />

Anfang an intensiv einzubinden, wurde der UPR-<br />

Fahrplan der Regierung erst im Sommer <strong>2010</strong> bekannt.<br />

Auch der Dialog zum Staatenbericht hat erst<br />

sehr spät und ohne sichtbares Ergebnis stattgefunden.<br />

Das BMeiA zeigte sich zwar sehr bemüht die<br />

Zivilgesellschaft mit einzubeziehen, doch leider<br />

fanden sich weder die Diskussionen der im Juni<br />

abgehaltenen Roundtables noch die schriftlichen<br />

Stellungnahmen der NGOs in der Endfassung des<br />

Staatenberichts wirklich wieder. Im Oktober wurde<br />

dieser Bericht dann der Öffentlichkeit präsentiert:<br />

das hatte schon ein bisschen den Anschein einer<br />

Alibi-Veranstaltung, weil der Bericht präsentiert und<br />

im gleichen Moment vom Ministerrat verabschiedet<br />

und dann nach Genf geschickt wurde. Ein wirklich<br />

offener und regelmäßiger Dialog ist derzeit noch<br />

nicht feststellbar, allerdings gibt es erste positive<br />

Anzeichen dazu.<br />

Wie wäre es denn vorgesehen von der UN?<br />

Im Rahmen des UPR wird angeregt, die Zivilgesellschaft<br />

von Anfang an in den Prozess, insbesondere<br />

in die Erstellung des Staatenberichtes einzubinden.<br />

Natürlich ist klar, dass die Regierung in ihrem Bericht<br />

ein möglichst gutes Bild der eigenen Arbeit abgeben<br />

möchte. Aber es kommt eben darauf an, wie selbstkritisch<br />

dieser Bericht verfasst ist und wie sehr die Kritik<br />

der NGOs ernst genommen wird. Die Schweiz hat zB<br />

die zentralen NGO-Anregungen am Ende ihres Berichtes<br />

mit eingearbeitet.<br />

Die Basis für die Universelle Menschenrechtsprüfung<br />

sind drei Dokumente: 1. der Staatenbericht, 2.<br />

eine Zusammenfassung der UNO über alle bisherigen<br />

internationalen Empfehlungen und 3. eine Zusammenfassung<br />

aller NGO-Berichte. Diese drei Dokumente<br />

sind grundsätzlich alle gleichwertig und dienen<br />

somit auch als Anstoß für einen gleichberechtigten<br />

Dialog. Auch von der zeitlichen Abfolge her (die NGO-<br />

Berichte mussten bereits vor dem Staatenbericht bei<br />

der UNO eingebracht werden) ist die Sichtweise der<br />

NGOs keine Reaktion auf den Regierungsbericht sondern<br />

vielmehr eine proaktive Aktion. Es geht darum,<br />

die Themen darzustellen, die uns wichtig sind, und<br />

man sieht auch, dass die Themen im Staatenbericht<br />

mitunter sehr ähnlich sind.<br />

Für die UNO sind also alle Quellen gleichwertig?<br />

Grundsätzlich natürlich schon, wenngleich der<br />

Staatenbericht mit 20 Seiten doppelt so lang sein<br />

darf, wie die beiden anderen Dokumente der UNO<br />

und der NGOs. Die Frage ist außerdem, welche Auswirkungen<br />

die einzelnen Berichte haben, d.h. wie<br />

sie von den StaatenvertreterInnen in Genf bei der<br />

Überprüfung genutzt werden. Nachdem der UPR<br />

eine „peer review“ ist, wo jedes Land einmal in die<br />

Rolle des geprüften Landes kommt und dann eben<br />

wieder in die Prüferrolle schlüpft, ist auch den Delegierten<br />

ganz klar, dass der Staatenbericht sicherlich<br />

etwas ist, wo sich der Staat von seiner besten Seite<br />

zeigen möchte. Die Berichte der Zivilgesellschaft<br />

und die Zusammenstellung aller bisherigen UNO-<br />

Empfehlungen werden daher als das kritische Auge<br />

und Ohr herangezogen – daraus ergeben sich meist<br />

die Fragen und Anregungen der Delegierten.<br />

Nach der Prüfung gibt der UN-Menschenrechtsrat<br />

Empfehlungen an Österreich weiter. Was passiert<br />

dann?<br />

Während der Prüfung stellen die Delegierten verschiedener<br />

Staaten Fragen an Österreich und sprechen<br />

Initiative menschenrechte. jetzt.<br />

Gegründet wurde die Initiative menschenrechte. jetzt. im Frühjahr<br />

<strong>2010</strong> anlässlich der ersten universellen Menschenrechtsprüfung Österreichs<br />

durch die Vereinten Nationen. Das Verfahren gibt Nichtregierungsorganisationen<br />

(NGOs) die Möglichkeit „glaubwürdige und<br />

verlässliche“ Informationen zum jeweils geprüften Land beim Büro<br />

der Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte<br />

einzubringen. Über 270 NGOs haben sich unter der Federführung<br />

der Liga für Menschenrechte der Erstellung des sog. Parallelberichts<br />

der Initiative menschenrechte. jetzt. angeschlossen und in einem<br />

koordinierten Prozess ihre Beobachtungen aus der Arbeit im menschenrechtlichen<br />

Kontext wiedergegeben und eigene Forderungen<br />

zur Verbesserung der Lage formuliert.<br />

Nach der ersten Überprüfung Österreichs im Jänner 2011 wird die<br />

Initiative menschenrechte. jetzt. die Umsetzung der Empfehlungen<br />

des UN-Menschenrechtsrats kritisch beobachten und regelmäßig<br />

auf deren Umsetzung bzw. weiter bestehende Missstände aufmerksam<br />

machen.<br />

Während des Verfahrens und darüber hinaus sucht die Initiative den<br />

Dialog mit relevanten Stakeholdern in Österreich – allen voran mit<br />

der Österreichischen Bundesregierung – und stellt ihre Expertise zur<br />

Verfügung.<br />

Links: http://www.menschenrechte-jetzt.at/<br />

http://www.liga.or.at/<br />

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