Infodienst Bauen und Finanzieren - Änderungen beim Wohn ... - LBS
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11/06/2013<br />
<strong>Infodienst</strong> <strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Finanzieren</strong><br />
Schwerpunkt: <strong>Wohn</strong>-Riester<br />
<strong>Wohn</strong>-Riester wird flexibler<br />
(<strong>LBS</strong>) Der Gesetzgeber hat <strong>Änderungen</strong> bei der Riester-Rente beschlossen.<br />
Vor allem aktuelle <strong>und</strong> angehende Eigenheimbesitzer profitieren künftig<br />
von flexibleren Regeln <strong>beim</strong> <strong>Wohn</strong>-Riester. So können beispielsweise<br />
Riester-Guthaben in Zukunft auch für alters- <strong>und</strong> behindertengerechte<br />
Umbaumaßnahmen eingesetzt werden.<br />
Trautes Heim, Glück allein: Die Mehrheit der B<strong>und</strong>esbürger will ihren Lebensabend<br />
in vertrauter <strong>Wohn</strong>umgebung verbringen. Allerdings werden<br />
die wenigsten <strong>Wohn</strong>ungen den Anforderungen fürs Leben im Alter gerecht<br />
– Stufen erschweren den Zugang, Türen sind zu schmal <strong>und</strong> es mangelt an<br />
Bewegungsfreiheit. Den Bedarf an barrierefreien <strong>Wohn</strong>ungen schätzt das<br />
B<strong>und</strong>esbauministerium bis zum Jahr 2020 auf 3,5 Millionen Einheiten. Viele<br />
Eigentümer sehen zwar die Notwendigkeit für einen schwellenfreien Umbau,<br />
scheuen aber den finanziellen Aufwand. Der liegt bei ca. 20.000 Euro.<br />
Die gute Nachricht: Dank der aktuellen Gesetzesänderung kann die <strong>Wohn</strong>-<br />
Riester-Förderung künftig auch für die Finanzierung von alters- <strong>und</strong> behindertengerechten<br />
Modernisierungen eingesetzt werden.<br />
„Der <strong>Wohn</strong>-Riester hat sich nur fünf Jahre nach seiner Einführung zu einem Erfolgsmodell<br />
entwickelt. Durch die <strong>Änderungen</strong> wird er noch flexibler <strong>und</strong> gewinnt<br />
für Eigentümer <strong>und</strong> Immobilienkäufer an Attraktivität“, sagt Joachim Klein<br />
von der <strong>LBS</strong>. Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit, jederzeit gefördertes Guthaben<br />
aus dem Riester-Vertrag zu entnehmen <strong>und</strong> für einen barrierefreien Umbau<br />
zu verwenden. Zu den Voraussetzungen zählen ein Mindestbetrag bei der<br />
Entnahme sowie die Prüfung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen.<br />
Auch wer eine Immobilie bauen oder kaufen möchte, kann bereits vorhandenes<br />
Guthaben dafür einsetzen – oder wie gehabt ein Riester-Darlehen oder einen<br />
Riester-Bausparvertrag zur Finanzierung nutzen.<br />
Gut zu wissen:<br />
Steuerplus für Riester-Sparer<br />
Wer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens<br />
(abzüglich Zulagen) in<br />
einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält im<br />
Jahr 154 Euro Gr<strong>und</strong>zulage. Obendrein<br />
gibt es für Kinder je nach Geburtsjahr bis<br />
zu 300 Euro. Die Riester-Beiträge können<br />
darüber hinaus bis zu einer Höhe von<br />
2.100 Euro von der Steuer abgesetzt<br />
werden. Dafür werden sie als Sonderausgaben<br />
in der Anlage AV der Einkommensteuererklärung<br />
geltend gemacht.<br />
Im Durchschnitt liegt die Erstattung je<br />
Sparer bei 258 Euro. Nach Berechnungen<br />
von „Finanztest“ kann sich der Steuervorteil<br />
je nach Konstellation auf bis zu<br />
700 Euro summieren. „Im Alter müssen<br />
die Beiträge <strong>und</strong> Zulagen dann mit dem<br />
individuellen Steuersatz versteuert werden“,<br />
erklärt Professor Heinrich Bockholt<br />
vom Institut für Finanzwirtschaft<br />
in Koblenz.<br />
Alle Texte <strong>und</strong> Bilder unter:<br />
> www.lbs.de/presse/bausparen<br />
Neu ist zudem die Regelung, angespartes Riester-Kapital jederzeit für die Entschuldung<br />
einer Immobilie verwenden zu können. Künftig kann mit dem Guthaben<br />
etwa eine Sondertilgung des bestehenden Immobiliendarlehens geleistet<br />
oder am Ende der Zinsbindung ein Teil oder das gesamte Darlehen abgelöst werden.<br />
Beides beschleunigt die Rückzahlung <strong>und</strong> senkt damit die Zinslast.<br />
Die wichtigsten <strong>Änderungen</strong> der <strong>Wohn</strong>-Riester-Förderung<br />
Jederzeitige Entnahme von Riester-Guthaben<br />
Förderung von alters- <strong>und</strong> behindertengerechten<br />
Umbaumaßnahmen<br />
Mehr Flexibilität bei der nachgelagerten<br />
Besteuerung<br />
Neuregelung des Entnahmebetrags<br />
Größere Zeitfenster bei <strong>Wohn</strong>ungswechsel<br />
© <strong>LBS</strong> 2013<br />
Abdruck aller Bilder <strong>und</strong> Grafiken kostenfrei unter Angabe der Quelle (<strong>LBS</strong>).
11/06/2013<br />
<strong>Infodienst</strong> <strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Finanzieren</strong><br />
Schwerpunkt: <strong>Wohn</strong>-Riester<br />
Das ändert sich <strong>beim</strong> <strong>Wohn</strong>-Riester<br />
Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ergeben sich mehrere <strong>Änderungen</strong><br />
für den <strong>Wohn</strong>-Riester. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:<br />
Jederzeitige Kapitalentnahme<br />
In Zukunft können Riester-Sparer bis zum Beginn der Auszahlungsphase jederzeit<br />
Kapital aus ihrem Riester-Sparvertrag entnehmen. Dieses kann für<br />
den Kauf oder Bau von selbstgenutztem <strong>Wohn</strong>eigentum <strong>und</strong> die Tilgung<br />
eines Immobiliendarlehens eingesetzt werden. „Bislang musste ein direkter<br />
zeitlicher Zusammenhang zum Erwerb der Immobilie bestehen, <strong>und</strong> eine Entschuldung<br />
war nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich“, sagt Professor<br />
Heinrich Bockholt vom Institut für Finanzwirtschaft in Koblenz.<br />
Barrierefreier Umbau<br />
Riester-Guthaben kann künftig auch für alters- <strong>und</strong> behindertengerechte<br />
Umbaumaßnahmen verwendet werden. Voraussetzungen: Die Hälfte der<br />
Summe wird für Maßnahmen eingesetzt, die den gesetzlichen Vorgaben<br />
für einen barrierefreien Umbau entsprechen. Der übrige Kostenanteil muss<br />
ebenfalls der Reduzierung von Barrieren in oder außerhalb der Immobilie<br />
dienen. Beides ist von einem Sachverständigen zu bestätigen, <strong>und</strong> der Sparer<br />
kann keine weiteren Zuschüsse oder Steuererleichterungen in Anspruch<br />
nehmen. Wurde die Immobilie vor weniger als drei Jahren angeschafft,<br />
müssen mindestens 6.000 Euro entnommen werden. Liegt der Erwerb länger<br />
zurück, sind es mindestens 20.000 Euro.<br />
Checkliste: Wofür <strong>Wohn</strong>-Riester<br />
künftig genutzt werden kann<br />
<br />
<br />
<br />
Bau, Kauf oder Entschuldung einer<br />
selbstgenutzten Immobilie<br />
Alters- <strong>und</strong> behindertengerechte<br />
Umbaumaßnahmen<br />
Erwerb von Anteilen an einer<br />
<strong>Wohn</strong>ungsgenossenschaft oder<br />
von <strong>Wohn</strong>rechten in einem Altersoder<br />
Pflegeheim<br />
Alle Texte <strong>und</strong> Bilder unter:<br />
> www.lbs.de/presse/bausparen<br />
Jederzeitige Einmalbesteuerung<br />
Die Riester-Beiträge <strong>und</strong> Zulagen werden auf einem fiktiven <strong>Wohn</strong>förderkonto<br />
erfasst <strong>und</strong> verzinst. Zu Beginn der Auszahlungsphase mussten sich<br />
Sparer bislang zwischen einer Besteuerung der dort aufgelaufenen Summe<br />
in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr oder einer rabattierten Einmalbesteuerung<br />
von 70 Prozent des geförderten Kapitals entscheiden. Durch die<br />
Gesetzesänderung besteht die Möglichkeit zur Einmalbesteuerung während<br />
der gesamten Auszahlungsphase.<br />
Neuregelung des Entnahmebetrags<br />
Bis dato durften Sparer für den Erwerb von <strong>Wohn</strong>eigentum bis zu 75 Prozent<br />
oder die komplette Summe aus ihrem Riester-Vertrag entnehmen. Diese Einschränkung<br />
entfällt. Künftig kann jeder Betrag ab 3.000 Euro entnommen werden,<br />
bei Teilentnahmen müssen mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben.<br />
Flexiblere Wechselfristen<br />
In Zukunft haben Riester-Sparer <strong>beim</strong> Verkauf oder der Vermietung ihres<br />
<strong>Wohn</strong>eigentums mehr Zeit, den geförderten Betrag in gleicher Höhe in eine<br />
andere Immobilie zu investieren. Professor Thomas Dommermuth vom Institut<br />
für Vorsorge <strong>und</strong> Finanzplanung in Altenstadt: „Die Frist dafür verlängert<br />
sich auf zwei Jahre vor <strong>und</strong> fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums,<br />
in dem die <strong>Wohn</strong>ung letztmals selbst genutzt wurde.“<br />
Kathrin Hartwig<br />
Telefon 0711-183-2377<br />
Telefax 0711-183-2085<br />
E-Mail kathrin.hartwig@lbs-bw.de<br />
Unser Online-Service für Sie:<br />
Alle Texte, Bilder <strong>und</strong> Grafiken unter<br />
> www.lbs.de/presse/bausparen<br />
Belegexemplar bitte an:<br />
<strong>LBS</strong> Baden-Württemberg<br />
Jägerstraße 36<br />
70174 Stuttgart<br />
Abdruck aller Bilder <strong>und</strong> Grafiken kostenfrei unter Angabe der Quelle (<strong>LBS</strong>).<br />
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