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Infodienst Bauen und Finanzieren - Änderungen beim Wohn ... - LBS

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11/06/2013<br />

<strong>Infodienst</strong> <strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Finanzieren</strong><br />

Schwerpunkt: <strong>Wohn</strong>-Riester<br />

<strong>Wohn</strong>-Riester wird flexibler<br />

(<strong>LBS</strong>) Der Gesetzgeber hat <strong>Änderungen</strong> bei der Riester-Rente beschlossen.<br />

Vor allem aktuelle <strong>und</strong> angehende Eigenheimbesitzer profitieren künftig<br />

von flexibleren Regeln <strong>beim</strong> <strong>Wohn</strong>-Riester. So können beispielsweise<br />

Riester-Guthaben in Zukunft auch für alters- <strong>und</strong> behindertengerechte<br />

Umbaumaßnahmen eingesetzt werden.<br />

Trautes Heim, Glück allein: Die Mehrheit der B<strong>und</strong>esbürger will ihren Lebensabend<br />

in vertrauter <strong>Wohn</strong>umgebung verbringen. Allerdings werden<br />

die wenigsten <strong>Wohn</strong>ungen den Anforderungen fürs Leben im Alter gerecht<br />

– Stufen erschweren den Zugang, Türen sind zu schmal <strong>und</strong> es mangelt an<br />

Bewegungsfreiheit. Den Bedarf an barrierefreien <strong>Wohn</strong>ungen schätzt das<br />

B<strong>und</strong>esbauministerium bis zum Jahr 2020 auf 3,5 Millionen Einheiten. Viele<br />

Eigentümer sehen zwar die Notwendigkeit für einen schwellenfreien Umbau,<br />

scheuen aber den finanziellen Aufwand. Der liegt bei ca. 20.000 Euro.<br />

Die gute Nachricht: Dank der aktuellen Gesetzesänderung kann die <strong>Wohn</strong>-<br />

Riester-Förderung künftig auch für die Finanzierung von alters- <strong>und</strong> behindertengerechten<br />

Modernisierungen eingesetzt werden.<br />

„Der <strong>Wohn</strong>-Riester hat sich nur fünf Jahre nach seiner Einführung zu einem Erfolgsmodell<br />

entwickelt. Durch die <strong>Änderungen</strong> wird er noch flexibler <strong>und</strong> gewinnt<br />

für Eigentümer <strong>und</strong> Immobilienkäufer an Attraktivität“, sagt Joachim Klein<br />

von der <strong>LBS</strong>. Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit, jederzeit gefördertes Guthaben<br />

aus dem Riester-Vertrag zu entnehmen <strong>und</strong> für einen barrierefreien Umbau<br />

zu verwenden. Zu den Voraussetzungen zählen ein Mindestbetrag bei der<br />

Entnahme sowie die Prüfung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen.<br />

Auch wer eine Immobilie bauen oder kaufen möchte, kann bereits vorhandenes<br />

Guthaben dafür einsetzen – oder wie gehabt ein Riester-Darlehen oder einen<br />

Riester-Bausparvertrag zur Finanzierung nutzen.<br />

Gut zu wissen:<br />

Steuerplus für Riester-Sparer<br />

Wer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens<br />

(abzüglich Zulagen) in<br />

einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält im<br />

Jahr 154 Euro Gr<strong>und</strong>zulage. Obendrein<br />

gibt es für Kinder je nach Geburtsjahr bis<br />

zu 300 Euro. Die Riester-Beiträge können<br />

darüber hinaus bis zu einer Höhe von<br />

2.100 Euro von der Steuer abgesetzt<br />

werden. Dafür werden sie als Sonderausgaben<br />

in der Anlage AV der Einkommensteuererklärung<br />

geltend gemacht.<br />

Im Durchschnitt liegt die Erstattung je<br />

Sparer bei 258 Euro. Nach Berechnungen<br />

von „Finanztest“ kann sich der Steuervorteil<br />

je nach Konstellation auf bis zu<br />

700 Euro summieren. „Im Alter müssen<br />

die Beiträge <strong>und</strong> Zulagen dann mit dem<br />

individuellen Steuersatz versteuert werden“,<br />

erklärt Professor Heinrich Bockholt<br />

vom Institut für Finanzwirtschaft<br />

in Koblenz.<br />

Alle Texte <strong>und</strong> Bilder unter:<br />

> www.lbs.de/presse/bausparen<br />

Neu ist zudem die Regelung, angespartes Riester-Kapital jederzeit für die Entschuldung<br />

einer Immobilie verwenden zu können. Künftig kann mit dem Guthaben<br />

etwa eine Sondertilgung des bestehenden Immobiliendarlehens geleistet<br />

oder am Ende der Zinsbindung ein Teil oder das gesamte Darlehen abgelöst werden.<br />

Beides beschleunigt die Rückzahlung <strong>und</strong> senkt damit die Zinslast.<br />

Die wichtigsten <strong>Änderungen</strong> der <strong>Wohn</strong>-Riester-Förderung<br />

Jederzeitige Entnahme von Riester-Guthaben<br />

Förderung von alters- <strong>und</strong> behindertengerechten<br />

Umbaumaßnahmen<br />

Mehr Flexibilität bei der nachgelagerten<br />

Besteuerung<br />

Neuregelung des Entnahmebetrags<br />

Größere Zeitfenster bei <strong>Wohn</strong>ungswechsel<br />

© <strong>LBS</strong> 2013<br />

Abdruck aller Bilder <strong>und</strong> Grafiken kostenfrei unter Angabe der Quelle (<strong>LBS</strong>).


11/06/2013<br />

<strong>Infodienst</strong> <strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Finanzieren</strong><br />

Schwerpunkt: <strong>Wohn</strong>-Riester<br />

Das ändert sich <strong>beim</strong> <strong>Wohn</strong>-Riester<br />

Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ergeben sich mehrere <strong>Änderungen</strong><br />

für den <strong>Wohn</strong>-Riester. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:<br />

Jederzeitige Kapitalentnahme<br />

In Zukunft können Riester-Sparer bis zum Beginn der Auszahlungsphase jederzeit<br />

Kapital aus ihrem Riester-Sparvertrag entnehmen. Dieses kann für<br />

den Kauf oder Bau von selbstgenutztem <strong>Wohn</strong>eigentum <strong>und</strong> die Tilgung<br />

eines Immobiliendarlehens eingesetzt werden. „Bislang musste ein direkter<br />

zeitlicher Zusammenhang zum Erwerb der Immobilie bestehen, <strong>und</strong> eine Entschuldung<br />

war nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich“, sagt Professor<br />

Heinrich Bockholt vom Institut für Finanzwirtschaft in Koblenz.<br />

Barrierefreier Umbau<br />

Riester-Guthaben kann künftig auch für alters- <strong>und</strong> behindertengerechte<br />

Umbaumaßnahmen verwendet werden. Voraussetzungen: Die Hälfte der<br />

Summe wird für Maßnahmen eingesetzt, die den gesetzlichen Vorgaben<br />

für einen barrierefreien Umbau entsprechen. Der übrige Kostenanteil muss<br />

ebenfalls der Reduzierung von Barrieren in oder außerhalb der Immobilie<br />

dienen. Beides ist von einem Sachverständigen zu bestätigen, <strong>und</strong> der Sparer<br />

kann keine weiteren Zuschüsse oder Steuererleichterungen in Anspruch<br />

nehmen. Wurde die Immobilie vor weniger als drei Jahren angeschafft,<br />

müssen mindestens 6.000 Euro entnommen werden. Liegt der Erwerb länger<br />

zurück, sind es mindestens 20.000 Euro.<br />

Checkliste: Wofür <strong>Wohn</strong>-Riester<br />

künftig genutzt werden kann<br />

<br />

<br />

<br />

Bau, Kauf oder Entschuldung einer<br />

selbstgenutzten Immobilie<br />

Alters- <strong>und</strong> behindertengerechte<br />

Umbaumaßnahmen<br />

Erwerb von Anteilen an einer<br />

<strong>Wohn</strong>ungsgenossenschaft oder<br />

von <strong>Wohn</strong>rechten in einem Altersoder<br />

Pflegeheim<br />

Alle Texte <strong>und</strong> Bilder unter:<br />

> www.lbs.de/presse/bausparen<br />

Jederzeitige Einmalbesteuerung<br />

Die Riester-Beiträge <strong>und</strong> Zulagen werden auf einem fiktiven <strong>Wohn</strong>förderkonto<br />

erfasst <strong>und</strong> verzinst. Zu Beginn der Auszahlungsphase mussten sich<br />

Sparer bislang zwischen einer Besteuerung der dort aufgelaufenen Summe<br />

in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr oder einer rabattierten Einmalbesteuerung<br />

von 70 Prozent des geförderten Kapitals entscheiden. Durch die<br />

Gesetzesänderung besteht die Möglichkeit zur Einmalbesteuerung während<br />

der gesamten Auszahlungsphase.<br />

Neuregelung des Entnahmebetrags<br />

Bis dato durften Sparer für den Erwerb von <strong>Wohn</strong>eigentum bis zu 75 Prozent<br />

oder die komplette Summe aus ihrem Riester-Vertrag entnehmen. Diese Einschränkung<br />

entfällt. Künftig kann jeder Betrag ab 3.000 Euro entnommen werden,<br />

bei Teilentnahmen müssen mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben.<br />

Flexiblere Wechselfristen<br />

In Zukunft haben Riester-Sparer <strong>beim</strong> Verkauf oder der Vermietung ihres<br />

<strong>Wohn</strong>eigentums mehr Zeit, den geförderten Betrag in gleicher Höhe in eine<br />

andere Immobilie zu investieren. Professor Thomas Dommermuth vom Institut<br />

für Vorsorge <strong>und</strong> Finanzplanung in Altenstadt: „Die Frist dafür verlängert<br />

sich auf zwei Jahre vor <strong>und</strong> fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums,<br />

in dem die <strong>Wohn</strong>ung letztmals selbst genutzt wurde.“<br />

Kathrin Hartwig<br />

Telefon 0711-183-2377<br />

Telefax 0711-183-2085<br />

E-Mail kathrin.hartwig@lbs-bw.de<br />

Unser Online-Service für Sie:<br />

Alle Texte, Bilder <strong>und</strong> Grafiken unter<br />

> www.lbs.de/presse/bausparen<br />

Belegexemplar bitte an:<br />

<strong>LBS</strong> Baden-Württemberg<br />

Jägerstraße 36<br />

70174 Stuttgart<br />

Abdruck aller Bilder <strong>und</strong> Grafiken kostenfrei unter Angabe der Quelle (<strong>LBS</strong>).<br />

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