Examensrepititorium Strafrecht Besonderer Teil SoSe 2013 Teil 1 ...
Examensrepititorium Strafrecht Besonderer Teil SoSe 2013 Teil 1 ...
Examensrepititorium Strafrecht Besonderer Teil SoSe 2013 Teil 1 ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
19. Der am 8. 7. 1973 geborene, geistig leicht behinderte F lebt seit Ende 2002 bei der A, die<br />
seine Sozialleistungen vereinnahmte. Spätestens Anfang Juli 2003 verschlechterte sich<br />
sein körperlicher Zustand, er magerte zusehends ab und hatte zahlreiche offene<br />
Wunden an Armen und Beinen und Beulen am Körper und am Kopf. Am Abend des 6. 7.<br />
2003 kam es zu einem Streit. Der M, der Mann von der A, fragte F, der sich wie meist im<br />
Hausflur aufhielt, „warum er so blöd glotze”, riss ihn von dem Holzschemel, auf dem er<br />
saß, und stieß ihn vier bis fünf Mal mit voller Wucht gegen die Wand. Als sich F wieder<br />
auf den Schemel setzte, trat der M so heftig gegen den Schemel, dass F zu Boden fiel.<br />
Obwohl der F in der Folgezeit auf Grund einer Auseinandersetzung mit einem anderen<br />
Hausbewohner so schwach wurde, dass er nicht mehr aufstehen, und kaum reden<br />
konnte und die A dies erkannte, ließ sie ihn dort liegen, ohne einen Arzt zu<br />
verständigen. Am Abend des 7.7.2003 wies F am gesamten Oberkörper in mehreren<br />
Farben schillernde Hämatome auf. Aus der Beule an der Stirn trat eine gelbliche,<br />
übelriechende Flüssigkeit aus. Das rechte Ohr war fast vollständig vom Kopf abgetrennt.<br />
Er konnte nicht schlucken und sich kaum artikulieren. (vgl. BGH, NJW 2008, S. 2199)<br />
20. W trat dem O entgegen und versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht. O setzte sich<br />
mit seinem Schlüsselbund zur Wehr. Als dem W noch H und P zur Seite sprangen, ließ W<br />
sein Messer aufspringen und stach damit unkontrolliert in Richtung auf W, H und P ein.<br />
Dabei fügte er dem H einen tödlichen Stich bei. Während der O sich weiterhin mit W<br />
und P weiter auseinander setzte, kam ihm nun der G zur Hilfe und vertrieb diese mit<br />
Hieben seines Totschlägers. Als der Notarzt den Tatort erreichte, konnte er nur noch<br />
den Tod des H feststellen. (vgl. BGHSt. 16, 130)<br />
21. A war in der Straßenbauabteilung der Stadt Hannover beschäftigt. Er war Vorarbeiter einer<br />
Kolonne, der außer ihm S, K und B angehörten. Zwischen Februar 2006 und Juli 2008<br />
wurde der ebenfalls dort angestellte, aber in einer anderen Kolonne tätige D während der<br />
Arbeitszeit wiederholt Opfer demütigender körperlicher Übergriffe von Seiten A, B, K und<br />
S, die hierfür bisweilen auch Knüppel, Ketten oder andere Werkzeuge verwendeten. Am 22.<br />
Februar 2006 drängten die A, B, K, und S, den D in eine Friedhofskapelle. K und B hielten<br />
den D an den Armen fest, während S ihm mit einem Holzknüppel mehrere wuchtige<br />
Schläge gegen den Oberkörper versetzte. Nach einem Positionstausch zwischen S und K<br />
schlug dieser ebenfalls mehrfach auf D ein. Sodann ließen alle von D ab, der eine<br />
Rippenfraktur erlitten hatte und wegen der starken Schmerzen mehrere Stunden nicht<br />
bewegungsfähig war. Sie ließen ihn daher in der Kapelle zurück und entfernten sich.<br />
Anfang 2008 forderten S und K einem gemeinsamen Tatplan entsprechend den D auf, sich<br />
einen vermeintlichen Schaden an einem der zum Bauhof gehörenden Fahrzeuge<br />
anzuschauen, packten ihn, als er sich dem Fahrzeug genähert hatte, von hinten und stießen<br />
seinen Kopf heftig auf die Motorhaube. Im Frühjahr 2008 erhielt der D, weil er sich für eine<br />
berufliche Fortbildung angemeldet hatte, beim Beladen eines Fahrzeugs Schläge zunächst<br />
von S, sodann von K. A war bei allen diesen Taten anwesend, ohne B, K oder S auch nur<br />
psychisch zu unterstützen. (BGHSt. 57, 42)<br />
22. A lebte mit einer sieben Jahre jüngeren Frau F zusammen, für die er Verantwortung<br />
übernommen hatte. So unterstützte er etwa ihr Bemühen, einen Schulabschluss<br />
nachzuholen. Als sie während eines Gaststättenbesuchs über Schwindelanfälle klagte, ging<br />
er mit ihr nach Hause. Dort gab es Streit, weil er einen ihrer Slips bei einem Mitbewohner<br />
gefunden hatte. Sie wollte den Streit beenden und ging ins Schlafzimmer. Sie kippte auf<br />
Grund ihres Schwindels gegen 2.35 Uhr in der Nacht über ein 84 cm hohes Balkongeländer.<br />
Sie hing außen mit den Beinen zur gut 12 m tiefer liegenden Straße, konnte sich aber<br />
zunächst mit den Händen von außen festhalten. Sie schrie mehrfach laut um Hilfe, wie in<br />
den umliegenden Häusern gehört wurde. Wie ebenfalls gehört wurde, wurde auf diese Rufe<br />
12