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Examensrepititorium Strafrecht Besonderer Teil SoSe 2013 Teil 1 ...

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7. A unterhielt zur 16jährigen G eine Liebesbeziehung, die deren Eltern scharf missbilligten.<br />

Als diese dem A untersagten, Kontakt mit G aufzunehmen, fasste die G den Entschluss, aus<br />

dem Leben zu scheiden. A schloss sich ihrem Plan an. Sie fuhren zusammen in einem PKW<br />

auf einen Parkplatz. Darauf führte A einen am Auspuffrohr befestigten Schlauch in das Auto<br />

und versperrte die Fahrertür von außen. Sodann stieg er über die Beifahrertür wieder ein<br />

und setzte sich auf den Fahrersitz. G nahm neben ihm Platz und verriegelte die<br />

Beifahrertür. A ließ den Motor an und trat das Gaspedal durch. A und G wurden am<br />

nächsten Morgen bewusstlos aufgefunden. Für G kam jede Hilfe zu spät. (BGHSt. 19, 135)<br />

(3) Prüfungsschemata<br />

1. Totschlag - § 212 StGB<br />

I. Tatbestand<br />

A. Objektiver Tatbestand<br />

1. Tod<br />

2. Handlung<br />

3. Kausalität<br />

4. Objektive Zurechnung<br />

B. Subjektiver Tatbestand<br />

II. Rechtswidrigkeit<br />

III. Schuld<br />

IV. Strafzumessungsregeln, insbes. § 213 1. Alt. StGB<br />

2. Mord - § 211 StGB<br />

a. Heimtücke<br />

I. Totschlag<br />

II. Heimtückemord<br />

A. Besonderes Unrechtselement<br />

1. Obj. Tatbestand<br />

2. Subj. Tatbestand<br />

B. Besonderes Schuldelement<br />

1. feindlich Willensrichtung (BGH) o.<br />

2. negative Typenkorrektur (h. L.)<br />

b. Grausam<br />

I. Totschlag<br />

II. Mord durch grausames Tötung<br />

A. Besonderes Unrechtselement<br />

1. Obj. Tatbestand<br />

2. Subj. Tatbestand<br />

B. Gefühllose, unbarmherzige Gesinnung<br />

c. Gemeingefährlich<br />

I. Totschlag<br />

II. Mord durch gemeingefährliches Töten<br />

A. Obj. Tatbestand<br />

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