Examensrepititorium Strafrecht Besonderer Teil SoSe 2013 Teil 1 ...
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16. A erschoss einen russischen Fremdarbeiter F, um zu verhindern, dass dieser als Zeuge von<br />
seinen Gräueltaten an Zivilgefangenen berichten würde. Sein Untergebener U hatte dem A<br />
die Waffe geladen und gereicht. Dabei hielt U es für möglich, dass der A einen Zeugen<br />
beseitigen wollte, nahm dies aber lediglich gleichgültig hin. Ihm selbst ging es nicht darum,<br />
die Aufklärung von Straftaten zu erschweren. Vielmehr kam es ihm darauf an, sich beim<br />
Verscharren des F heimlich dessen goldene Armbanduhr anzueignen. (vgl. BGHSt. 23, 39)<br />
17. Die A gelangte in den Besitz der EC-Karte der Eheleute P. Sie versuchte, Überweisungen<br />
von dem Konto durchzuführen und hob Bargeld in Höhe von 7.000 Euro mit Hilfe der EC<br />
Karte ab. Nachdem Herr P das Abhandenkommen der EC-Karte und die unberechtigten<br />
Abhebungen bei der Polizei angezeigt hatte, befürchtete A jetzt, dass ihre<br />
Überweisungsversuche und die Barabhebungen vor der Aufdeckung standen und ihr Strafe<br />
drohe. Um herauszubekommen, was Frau P über die Sache wusste, ob sie, die A, selbst<br />
unter Verdacht stehe und welche Beweise vorlägen, besuchte sie die Eheleute P. Sie geriet<br />
mit Frau P über die unberechtigten Abhebungen in Streit. A geriet dabei in Wut, schlug<br />
Frau P einen scharfkantigen Gegenstand mehrfach auf den Kopf und stach mit einem<br />
Messer mehrmals auf diese ein, um sie zu töten. Frau P verstarb daran. (BGHSt. 56, 239)<br />
18. A geriet mit O in einen Streit und rief diesem zu: „Dich schlag ich tot!“ Sein Freund B, der<br />
die Auseinandersetzung verfolgt hatte, reichte ihm daraufhin eine Dachlatte. Er war sich<br />
sicher, dass der A damit auf den O einschlagen werde, hielt es aber auch für möglich, dass<br />
der A den O töten könnte und nahm dies gleichgültig hin. Um nicht entdeckt zu werden,<br />
verließ er den Tatort. A erschlug den O mit der Latte.<br />
19. E, die Ehefrau von A, hatte diesem einen Seitensprung mit dessen bestem Freund L<br />
gestanden und beteuert, dass sie ihren Fehltritt bereue. Auch L hatte sich dem A gegenüber<br />
entschuldigt. Aus Eifersucht dem L gegenüber beschloss A, den L zu beseitigen. Um den<br />
Verdacht nicht auf sich selbst zu lenken, brachte A den F durch Drohung mit einer<br />
Indiskretion dazu, den L auf irgendeine, wenig auffällige Weise zu töten. F kundschaftete<br />
daraufhin die Lebensgewohnheiten des L aus und entschied sich, ihn auf dessen Weg zur<br />
Arbeit zu erschießen. So legte er sich – wie mit A besprochen - eines Morgens in einem<br />
Waldstück hinter einem Baum auf die Lauer. Als der L mit seinem Fahrrad des Weges kam,<br />
zielte er auf dessen Herzgegend und erschoss ihn.<br />
20. A war von dem Sniper von Washington fasziniert, der wahllos Menschen mit einem<br />
Präzisionsgewehr erschossen hatte. Er entschloss sich, es ihm gleichzutun. Um sich ein<br />
entsprechendes Gewehr zu besorgen, wandte er sich an den G. Dieser konnte ihm aber nur<br />
eine Pistole beschaffen. Während A die Pistole inspizierte, begann er damit, dem G vom<br />
Sniper zu erzählen. Er entschloss sich zum Kauf. G hielt es nun für möglich, dass der A<br />
plante, wahllos einen Menschen zu töten. Er nahm dies gleichgültig hin, witterte aber ein<br />
Geschäft. Er verlangte zusätzlich zum Kaufpreis eine „Risikoprämie“ in gleicher Höhe. A<br />
zahlte und nahm die Pistole an sich. Am nächsten Morgen ging er früh in einen Park und<br />
sah einen Jogger auf sich zukommen. Er drohte ihm mit der Pistole und rief: „Dich mach ich<br />
kalt!“ J erkannte den Ernst der Lage und versuchte zu fliehen, indem er Haken schlug. A<br />
erschoss ihn.<br />
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