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Gilda mercatoria

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die alte Abhängigkeit alimalilig abwerfenden DienstverliäItniss,<br />

mit einer Art „Ministerialität" 1 zu thun.<br />

In wie weit die Bedeutung des Wortes in der zur Zeit<br />

des Königs Heinrich 1. zum Vorschein kommenden „anglica<br />

Cuihtenegilde" Londons wiederum geändert war, ist schwer<br />

zu sagen. Stow bietet uns eine fabelhaft klingende Erzählung<br />

über die Entstehung dieser ('rüde'. Dreizehn Ritter<br />

(Knights) haben den König Edgar gebeten, er möge ihnen<br />

eine gewisse Strecke Landes geben mit der Erlaubniss, eine<br />

Gilde zu stiften. Bei' König willigt ein unter der Bedingung,<br />

dass die dreizehn Ritter je drei Männer glücklich bekämpfen,<br />

einen unter der Erde, einen über der Erde und einen im<br />

Wasser. Dann sollen sie nach Smithfield ausziehen und allen<br />

Stuhije 1, 166; Schmid 666.) In den angelsächsischen Chronicles (1087)<br />

sind Erzbischöfe, Bischöfe, Aebte, Earls, „Thegenas aiid cnihtas" aufgezählt.<br />

In den Cambriclger Gildestatuteii, wie wir geseheN, ist er<br />

wenigstens von den mächtigeren Thanen unterschieden. Aber gerade<br />

aus diesen Statuten erhellt, dass die Kluft zwischen beiden nicht sehr<br />

gross sein konnte. Beide sind Mitglieder ein und derselben Genossenschaft<br />

der Thane, beide also aller Wahrscheinlichkeit nach Thane, wenn<br />

auch der eine von dem andern abhängig ist. Diese Abhängigkeit kann<br />

ferner nicht sehr gross gewesen sein, denn die ganze gildscipe sollte dem<br />

Hläford helfen, die Busse von (leni Cnilit zu erlangen. Das Wergeld aller<br />

Brüder, des Cnihts also ebenso wie des Thegn, ist endlich dasselbe, was<br />

auf Standesgleichheit hindeutet. - Auch aus einer Landübertragung an Bischof<br />

Aethelstan scheint etwas Derartiges hervorzugehen (Thorpe 375-78).<br />

Wulfstan ist ein Thegn. Einer der zwei weiter unten in derselben<br />

Urkunde als Cnihts bezeichneten »Wulfrics" ist wahrscheinlich sein Sohn.<br />

Sie heissen auch „Minister". Vgl. vorgehende Anm.; Paigrave<br />

1, 578; Stubbs 1, 156. In den vielen Schenkungsurkunden des Bischofs<br />

Oswald (Kemble III, 49-54 und 159-168) handelt es sich sehr wahrscheinlich<br />

stets um ein und dasselbe Verhältniss, d. ii, cniht und minister<br />

oder meus fidelis sind Synonymen. Wann mit dem unter den Zeugen<br />

häufig vorkommenden Ausdruck „Minister" (Kemble II, 218. 219. 276. 289.<br />

352 u. s. w.) Thegn und wann Cniht gemeint wird, ist nicht ohne<br />

weiteres zu entscheiden. In vorliegender Erörterung habe ich mich<br />

auf die Stellen beschränkt, wo £dCr Cniht ausdrücklich namhaft gemacht<br />

wird. - Die Stellung der Cnihits in der englischen Stadtgemeinde<br />

erinnert vielfach an die Theorie von Nitzsch über „Ministerialität und<br />

Burgerthum" in Deutschland.<br />

Stow 115-117; Maitland II, 1011-1013; vgl. auch Wilda<br />

247-8; Norton 25,

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