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Gilda mercatoria

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kl<br />

uns im Grossen und (aiizen die Ansichten von Gneist näher,<br />

als die von Stubb. Jedoch glauben wir, dass Oneist mit<br />

Unrecht einen solchen wichtigen Gegenstand.<br />

mit so wenigen<br />

Worten in seiner vortrefflichen Auseinandersetzung der stLtdtischen<br />

Ent ckeluiig abmacht 1.<br />

Unsere eigentlichen Quellen endlich lassen sich im Einzelnen<br />

wegen ihrer Zerstreutheit nur an Ort und Stelle anführen.<br />

Gerade in den für die allgemeine Städtegeschichte<br />

ergiebigsten Urkundensammlungen (deti Publicationen der<br />

Record-Commission) wurden unsere Bemühungen am wenigsten<br />

belohnt. In solchen für die Beziehungen zwischen<br />

Stadt und Krone unschätzbaren Quellen, wie dcii Magni Rotuli<br />

pipae, Abbreviatio placitorum, Rotuli de oblatibus et<br />

finibus, Rotuli litterarum elausarum u. s. w. ist der Kaufgilde<br />

fast nie Erwähnung geschehen.<br />

Einen wichtigen Bestandtheil unseres Quellenstoffes bilden<br />

die Freibriefe, und zwar nicht nur die der königlichen Städte,<br />

sondern auch die allzuhaufig vernachlässigten der oft weniger<br />

fortgeschrittenen, aber gerade deshalb instruetiveren<br />

Mediatstädte 2 Aus der Zeit König Johanns sind jene mcistentheils<br />

gedruckt. Die übrigen Freibriefe, sowie manche<br />

andere wichtige Urkunde haben wir aus einigen ungedruckten<br />

Handschriften im British Museum, aus dcii Localgeschichten<br />

und aus den Publicationen verschiedener gelehrter<br />

1 Gneist, Verf. u. Verw. II, 496, Verfassungsgeschichte. 12,<br />

Verw, 134. 139.<br />

2 Die Zahl dieser grundherrlichen Freibriefe ist leicht zu unterschätzen,<br />

besonders, wenn man dieselben mit den königlichen vergleicht;<br />

denn jene sind sehr zerstreut und nur mit grosser Mühe zusammen zu<br />

bringen, während die Abschriften von letzteren noch in den Staatsarchiven<br />

meist erhalten sind, und uns (ausser den publicirten Rotuli Chartarum<br />

1199-1216) zwei gedruckte, wenn auch nur unvollkommene Calendaria"<br />

derselben zur Verfügung stehen. Ich bin überzeugt, dass Merew. u. St.<br />

und nach ihnen Gneist (Verf. u. Verw. II, 497, Verw. 139) die Zahl eben<br />

sowohl wie den Inhalt der von den Grundherrn erlassenen Charten zu<br />

niedrig angeschlagen haben. Die Stadt Leicester, um nur ein Beispiel<br />

zu bringen, rühmt sich einer der herrlichsten Reihen von Freibriefen,<br />

aber die meisten und die werthvollsten derselben stammen von den<br />

Grundherrn. (Rep. Mss. Com . 1881. S. 406, 423 ff.)

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