Leitfaden zur JAV Wahl - IG Metall - Trier
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überprüfen, ob der <strong>Wahl</strong>vorschlag einen Fehler<br />
aufweist. Die Frist berechnet sich wie die Frist bei<br />
der Beanstandung von mehrfachen Stützunterschriften.<br />
Es ist jedoch keine absolut zwingende<br />
Frist. Wenn aus sachlichen Gründen erst eine spätere<br />
Prüfung möglich ist, ist dies zulässig. Der<br />
<strong>Wahl</strong>vorstand entscheidet per Beschluss, ob er<br />
einen unheilbaren Mangel feststellt oder aber diesen<br />
beanstandet mit der Möglichkeit, ihn zu beseitigen.<br />
Zunächst hat der <strong>Wahl</strong>vorstand zu prüfen, ob der<br />
<strong>Wahl</strong>vorschlag unheilbare Mängel aufweist. Unheilbar<br />
bedeutet, dass es keine Möglichkeit gibt, den<br />
Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen.<br />
Der Vertreter des <strong>Wahl</strong>vorschlags hat jedoch die<br />
Möglichkeit, einen weiteren <strong>Wahl</strong>vorschlag ein<strong>zur</strong>eichen,<br />
wenn die Frist hierfür noch nicht abgelaufen<br />
ist.<br />
Wenn ein unheilbarer Mangel festgestellt wird, muss<br />
dies dem Vertreter des <strong>Wahl</strong>vorschlags unverzüglich<br />
schriftlich unter Angabe der Gründe mitgeteilt<br />
werden (§ 36 Abs. 5 S. 3 i.V.m. § 7 Abs. 2 S. 2<br />
WO).<br />
Ein eingereichter <strong>Wahl</strong>vorschlag hat einen unheilbaren<br />
Mangel, wenn er nicht fristgerecht eingereicht<br />
worden ist oder aber der <strong>Wahl</strong>vorschlag nicht die<br />
erforderliche Zahl von Stützunterschriften aufweist<br />
(§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 5 S. 2 WO). Wenn eine<br />
Stützunterschrift <strong>zur</strong>ückgezogen wird, hat dies keine<br />
Auswirkungen auf die Gültigkeit des <strong>Wahl</strong>vorschlags.<br />
Wenn die Rücknahme deswegen erfolgte,<br />
weil der Beschäftigte zunächst mehrere <strong>Wahl</strong>vorschläge<br />
unterstützt hat und sich nun nach Aufforderung<br />
des <strong>Wahl</strong>vorstands für einen <strong>Wahl</strong>vorschlag<br />
entscheiden musste, so führt dies nicht zu einem<br />
unheilbaren Mangel, sondern zu einem heilbaren<br />
Mangel nach § 8 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs. 5 S. 2 WO.<br />
Ein weiterer im Gesetz nicht aufgeführter unheilbarer<br />
Mangel liegt dann vor, wenn Stützunterschriften<br />
von nicht wahlberechtigten Beschäftigten geleistet<br />
worden sind oder ein nicht wählbarer Beschäftigter<br />
auf einem <strong>Wahl</strong>vorschlag enthalten ist. Nur im Falle<br />
des Ausscheidens oder des Todes eines Bewerbers<br />
ist der <strong>Wahl</strong>vorstand befugt, den nicht mehr wählbaren<br />
Bewerber von dem <strong>Wahl</strong>vorschlag zu streichen.<br />
Er muss aber dennoch als gültig angesehen und<br />
zugelassen werden.<br />
Ein heilbarer Mangel liegt vor, wenn die Bewerber<br />
nicht unter Angabe ihres Familiennamens, Vornamens,<br />
Geburtsdatums oder ihrer Art der Beschäftigung<br />
im Betrieb bezeichnet worden sind, die schriftliche<br />
Zustimmung des Bewerbers <strong>zur</strong> Aufnahme in<br />
den <strong>Wahl</strong>vorschlag nicht vorliegt oder aber infolge<br />
der Streichung oder Rücknahme einer Stützunterschrift<br />
im Falle des mehrfachen Unterzeichnens<br />
eines <strong>Wahl</strong>vorschlags dieser nunmehr die erforderliche<br />
Anzahl von Stützunterschriften nicht mehr<br />
aufweist (§ 36 Abs. 5 S. 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 WO).<br />
In diesen Fällen hat der <strong>Wahl</strong>vorstand dies schriftlich<br />
unter Angabe von Gründen dem Vertreter des<br />
<strong>Wahl</strong>vorschlags mitzuteilen (§ 36 Abs. 5 S. 3 i.V.m.<br />
§ 7 Abs. 2 S. 2 WO).<br />
Heilbare Mängel können binnen einer Frist von drei<br />
Arbeitstagen beseitigt werden. Diese Frist für die<br />
Heilung eines Mangels darf jedoch nicht die Mindestfrist<br />
<strong>zur</strong> Einreichung der <strong>Wahl</strong>vorschläge von<br />
einer Woche vor der <strong>Wahl</strong>versammlung <strong>zur</strong> <strong>Wahl</strong><br />
des Betriebsrats überschreiten (§ 36 Abs. 5<br />
S. 2 WO). Die Drei-Arbeitstage-Frist berechnet sich<br />
genauso wie im Falle der mehrfachen Zustimmungserklärung<br />
zu einer Bewerbung durch einen<br />
Bewerber. Es muss daran gedacht werden, dass<br />
Arbeitstage keine Werktage sind.<br />
4. Bekanntmachung der <strong>Wahl</strong>vorschläge<br />
Der <strong>Wahl</strong>vorstand hat nach Ablauf der gesetzlichen<br />
Mindestfrist <strong>zur</strong> Einreichung der <strong>Wahl</strong>vorschläge<br />
eine Woche vor Durchführung der <strong>Wahl</strong>versammlung<br />
<strong>zur</strong> <strong>Wahl</strong> der <strong>JAV</strong> die als gültig anerkannten<br />
<strong>Wahl</strong>vorschläge bis zum Abschluss der Stimmabgabe<br />
in gleicher Weise bekannt zu machen wie das<br />
<strong>Wahl</strong>ausschreiben (§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 36<br />
Abs. 5 S. 3 WO). Diese Regelung stellt sicher, dass<br />
zwischen Bekanntmachung und Stimmabgabe<br />
mindestens eine volle Woche liegt.<br />
Die <strong>Wahl</strong>vorschläge sollen die Familiennamen,<br />
Vornamen, Geburtsdaten, die Art der Beschäftigung<br />
im Betrieb und den Ausbildungsberuf der Bewerber<br />
enthalten. Die Bekanntmachung muss an den gleichen<br />
Stellen im Betrieb erfolgen, an denen bereits<br />
das <strong>Wahl</strong>ausschreiben bekannt gemacht worden<br />
ist. Die Stützunterschriften und die Zustimmungserklärungen<br />
der Bewerber werden nicht bekannt gemacht.<br />
Werden spätestens eine Woche vor der <strong>Wahl</strong>versammlung<br />
<strong>zur</strong> <strong>Wahl</strong> der <strong>JAV</strong> keine gültigen <strong>Wahl</strong>vorschläge<br />
eingereicht, so ist vom <strong>Wahl</strong>vorstand<br />
bekannt zu geben, dass eine <strong>Wahl</strong> nicht stattfindet<br />
(§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 36 Abs. 6<br />
S. 1 WO). Die Bekanntmachung hat in gleicher<br />
Weise wie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben zu erfolgen.<br />
5. Personenwahl<br />
Der Wähler kann im vereinfachten <strong>Wahl</strong>verfahren<br />
seine Stimme nur für solche Bewerber abgeben, die<br />
in einem <strong>Wahl</strong>vorschlag benannt sind. Die <strong>Wahl</strong> der<br />
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