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Entwurf zu einer Verfassungsbestimmung und einem ... - SP Schweiz

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Begründung<br />

• Die <strong>SP</strong> lehnt Entschädigungen für die Teilnahme an <strong>einem</strong> Forschungsprojekt kategorisch<br />

ab. Dies vor allem im Hinblick auf den Anreiz, den eine Entschädigung für<br />

Menschen in finanziellen Notlagen darstellen kann.<br />

• Es ist ethisch nicht vertretbar, dass Menschen in <strong>einer</strong> finanziellen Notlage in der<br />

Hoffnung auf einen kleinen Verdienst Ja sagen <strong>zu</strong> <strong>einer</strong> Forschung, die sie ohne diesen<br />

finanziellen Druck vielleicht ablehnen würden.<br />

• Auch wenn im Bericht <strong>zu</strong>r Vernehmlassung ausgeführt ist, dass die Summe nicht so<br />

hoch sein darf, dass sie einen Anreiz bietet, stellt sich die <strong>SP</strong> dezidiert gegen dieses<br />

Entgelt, sowohl bei fremdnütziger Forschung als auch bei Forschung mit direktem<br />

Nutzen.<br />

• Für Menschen in <strong>einer</strong> finanziellen Notlage können bereits 100 oder auch schon 50<br />

Franken ein kleines Vermögen <strong>und</strong> somit einen Anreiz bedeuten.<br />

• Ganz heikel wird die Frage der Entschädigung <strong>zu</strong>dem bei nicht urteilsfähigen Menschen.<br />

• Es ist auch nicht einsehbar, wieso eine Entschädigung notwendig ist. Soll sie da<strong>zu</strong><br />

dienen, dass die Forschung über genügend ProbandInnen verfügt? Dann muss sie<br />

als Anreiz ausgestaltet werden, was sie aber gemäss Bericht gerade nicht sein soll.<br />

• Gegen die Vergütung eines allfälligen Einkommensausfalls sowie der Spesen <strong>und</strong><br />

Mahlzeiten haben wir nichts ein<strong>zu</strong>wenden.<br />

Artikel 8 Einwilligung nach Aufklärung, Absatz 1<br />

• Artikel 8 räumt der betroffenen Person eine „angemessene Bedenkfrist“ ein, bevor sie<br />

in ein Forschungsprojekt einwilligt.<br />

• Diese Regelung ist selbstverständlich <strong>zu</strong> begrüssen. Die <strong>SP</strong> weist aber darauf hin,<br />

dass sie davon ausgeht, dass der Begriff der Angemessenheit mit grosser Sorgfalt<br />

angewendet wird <strong>und</strong> dass die Angemessenheit je nach Projekt seriös geprüft <strong>und</strong><br />

angepasst wird. Dabei sind auch die Bedürfnisse der am Projekt teilnehmenden Personen<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Ergän<strong>zu</strong>ngsantrag der <strong>SP</strong> <strong>zu</strong> Absatz 1 fett kursiv: Eine Person darf in ein Forschungsprojekt<br />

nur einbezogen werden, wenn sie nach hinreichender umfassender Aufklärung schriftlich<br />

eingewilligt hat. (…)<br />

Bei der Aufklärung muss mindestens eine neutrale, nicht am Forschungsprojekt beteiligte<br />

Person als Zeugin bzw. Zeuge anwesend sein.<br />

Begründung<br />

• Die <strong>SP</strong> beantragt obige Ergän<strong>zu</strong>ng, da sie der Meinung ist, dass nur unter Bei<strong>zu</strong>g <strong>einer</strong><br />

neutralen <strong>und</strong> am Forschungsprojekt nicht beteiligten Person, die eine ZeugInnenfunktion<br />

wahrnimmt, eine optimale Aufklärung <strong>und</strong> Begleitung gewährleistet ist.<br />

• Es ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass die Aufklärung nicht von Interessen gefärbt ist oder gar<br />

suggestiv erfolgt. Bei fremdsprachigen Menschen muss sichergestellt sein, dass eine<br />

genaue Überset<strong>zu</strong>ng erfolgt.<br />

• Wir legen grossen Wert darauf, dass die Aufklärung altersgerecht erfolgt. Bei Kindern<br />

sind besondere Massnahmen in Be<strong>zu</strong>g auf die Kommunikation vor<strong>zu</strong>sehen. Es ist<br />

auch <strong>zu</strong> prüfen, ob Kinder eine Art „Vetorecht“ haben sollen.<br />

• Wir schlagen <strong>zu</strong>dem vor, dass „hinreichend“ durch „umfassend“ ersetzt wird, da uns<br />

dieser Begriff im Hinblick auf eine möglichst optimale Aufklärung <strong>zu</strong>treffender erscheint.<br />

Artikel 10 Unvollständige oder irreführende Aufklärung<br />

Die <strong>SP</strong> beantragt ersatzlose Streichung dieses Artikels.<br />

Begründung<br />

Die <strong>SP</strong> erachtet es als höchst problematisch <strong>und</strong> nicht <strong>zu</strong>lässig, Menschen irreführend<br />

oder unvollständig „auf<strong>zu</strong>klären“. Wir können uns nicht vorstellen, dass es einen<br />

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