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Entwurf zu einer Verfassungsbestimmung und einem ... - SP Schweiz

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Begründung<br />

Für solche Fälle gibt es die „Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen<br />

Forschung“. 1 Wir schlagen vor, diese Kommission im Gesetz <strong>zu</strong> verankern,<br />

statt das Problem dem B<strong>und</strong>esrat <strong>zu</strong> überlassen.<br />

Artikel 53 Einwilligung nach Aufklärung, Absatz 1<br />

Antrag <strong>SP</strong> fett kursiv: (…) Vor der Einwilligung muss der betroffenen Frau eine angemessene<br />

Bedenkfrist eingeräumt werden. Sofern ein Ehemann vorhanden ist, muss er ebenfalls<br />

einwilligen.<br />

Begründung<br />

Die <strong>SP</strong> fordert Streichung des letzten Satzes. Dieser ist anachronistisch <strong>und</strong> trägt den<br />

heutigen Lebensrealitäten nicht angemessen Rechung. Wie wäre beispielsweise der<br />

Einbe<strong>zu</strong>g eines unverheirateten Partners gewährleistet? Auch eine langjährige Partnerschaft<br />

ohne Trauschein kann verbindlich <strong>und</strong> tragfähig sein <strong>und</strong> es ist nicht einsehbar,<br />

warum hier ein Unterschied gemacht wird.<br />

Was geschieht, falls der Erzeuger des Embryos zwar der Ehemann, aber nicht (mehr)<br />

wirklich ein verlässlicher Partner ist?<br />

Aus Sicht der <strong>SP</strong> soll der Entscheid bei der betroffenen Frau liegen. Damit ist es ihr<br />

überlassen, ob <strong>und</strong> in welcher Form sie ihren Partner oder Ehemann einbeziehen will<br />

<strong>und</strong> kann.<br />

Artikel 57 Bewilligungspflicht für Biobanken, Absatz 1 Buchstabe a<br />

Antrag der <strong>SP</strong> fett kursiv: Eine Bewilligung der <strong>zu</strong>ständigen Ethikkommission braucht, wer:<br />

a.) eine Biobank von bedeutendem Umfang betreibt;<br />

Begründung<br />

Wir beantragen Streichung dieses Ausdrucks, da wir der Meinung sind, dass auch<br />

Biobanken von nicht bedeutendem Umfang von der Ethikkommission bewilligt werden<br />

müssen. Es handelt sich hierbei um einen <strong>zu</strong> sensiblen Bereich, als dass nicht<br />

alle Biobanken unter diese Bestimmung fallen sollten.<br />

Völlig unklar ist <strong>zu</strong>dem, was unter „bedeutendem Umfang“ <strong>zu</strong> verstehen ist. Wer definiert<br />

dies <strong>und</strong> bezieht sich dieser Ausdruck auf den Inhalt oder auf die Anzahl der Daten?<br />

Artikel 61 Weitere Melde- <strong>und</strong> Dokumentationspflichten<br />

Texte gemäss <strong>Entwurf</strong>: Der B<strong>und</strong>esrat kann weitere Melde- <strong>und</strong> Dokumentationspflichten<br />

vorsehen, insbesondere für:<br />

a. unerwünschte Ereignisse im Rahmen eines Forschungsprojekts oder beim Betrieb <strong>einer</strong><br />

Biobank ;<br />

b. Umstände, die bei der Durchführung eines Forschungsprojekts oder beim Betrieb <strong>einer</strong><br />

Biobank auftreten <strong>und</strong> sich auf die Sicherheit oder die Ges<strong>und</strong>heit der betroffenen Personen<br />

auswirken können.<br />

Antrag der <strong>SP</strong> fett kursiv: Der B<strong>und</strong>esrat sieht weitere Melde- <strong>und</strong> Dokumentationspflichten<br />

vorsehen, insbesondere für:<br />

(…)<br />

Begründung<br />

Die Kann-Formulierung ist aus unserer Sicht bei <strong>einer</strong> so wichtigen Regelung nicht<br />

ausreichend.<br />

Da Menschen <strong>und</strong> deren Ges<strong>und</strong>heit betroffen sein können, muss der B<strong>und</strong> seine<br />

Verantwortung wahrnehmen <strong>und</strong> eine Melde- <strong>und</strong> Dokumentationspflicht zwingend<br />

1 Unter http://www.bag.admin.ch/ebmf/bew_arten/d/index.htm heisst es: „Die Expertenkommission kann <strong>einem</strong><br />

Forscher oder <strong>einer</strong> Forschergruppe für ein konkretes zeitlich befristetes Forschungsprojekt eine Sonderbewilligung<br />

erteilen. Gestützt auf diese Bewilligung können die vom Projekt betroffenen Ärzte den Forschern Patientendaten<br />

offenbaren, ohne dabei das gesetzliche Berufsgeheimnis <strong>zu</strong> verletzen. Die Sonderbewilligung erlischt mit<br />

dem Ende des Forschungsprojekts.“<br />

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