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Offenlegungsbericht 2012 - OstseeSparkasse Rostock

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<strong>OstseeSparkasse</strong> <strong>Rostock</strong><br />

Zur effizienten Aufgabenerfüllung im Rahmen des Risikomanagements haben wir angemessene<br />

Risikosteuerungs- und Controllingprozesse eingerichtet, welche den Anforderungen<br />

des § 25a KWG bzw. den MaRisk entsprechen. Die Aufgaben der Risikosteuerung obliegen<br />

weitestgehend den einzelnen Fachabteilungen, in deren Zuständigkeit die jeweiligen Risiken<br />

fallen. Dazu korrespondierend hat die OSPA einen entsprechenden Überwachungsbereich<br />

eingerichtet. Die Revision, die unmittelbar an den Vorstand berichtet, gewährleistet die<br />

prozessunabhängige Prüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit unserer internen Regelungen.<br />

Die geforderte Funktionstrennung auch im Vertretungsfall ist bis auf Ebene der Geschäftsleitung<br />

sichergestellt.<br />

Im Rahmen des vierteljährlichen Risikoberichts Gesamtbank werden der Vorstand und der<br />

Verwaltungsrat über die aktuelle Risikotragfähigkeit und das daraus abgeleitete Limitsystem<br />

informiert. Zudem bestehen weitere Managementberichte, wie der Tagesreport sonstiges<br />

Kreditgeschäft, der monatliche Barwertreport sowie im vierteljährlichen Rhythmus der<br />

Risikobericht Kundenkredit- und Beteiligungsgeschäft, der Risikobericht sonstiges Kreditgeschäft<br />

und die Gesamtbankanalyse. Des Weiteren erhält der Vorstand Ad-hoc-<br />

Mitteilungen bei Auftreten entsprechend definierter Ereignisse.<br />

Ferner sind Sachverhalte abgestimmt worden, die eine Ad-hoc-Berichtspflicht für unter Risikogesichtspunkten<br />

wesentliche Informationen an den Verwaltungsrat auslösen. Darüber<br />

hinaus hat der Verwaltungsratsvorsitzende, unter Einbeziehung der Geschäftsleitung, ein<br />

entsprechendes Auskunftsrecht gegenüber der Leiterin der internen Revision.<br />

Das abgelaufene Jahr war gekennzeichnet durch intensive Vorbereitungen auf die zunächst<br />

ab dem 1.1.2013 geplante Übergangsphase zur Umsetzung der von Basel III benannten Regelungen.<br />

Nach der ersten Analysephase in 2011/12 konstituierte sich gegen Ende April<br />

<strong>2012</strong> eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe zur konzeptionellen Umsetzung der Anforderungen.<br />

Eine Sonderprüfung gemäß § 31 Abs. 2 Sparkassengesetz Mecklenburg-<br />

Vorpommern im September <strong>2012</strong> bestätigte uns, gut auf die Erfordernisse des neuen Regelwerks<br />

vorbereitet zu sein.<br />

Weiter beschäftigte uns die Feinjustierung von aufsichtlichen Bedingungen. Ein Schwerpunkt<br />

der Arbeiten bildete die Systematisierung und Verbesserung der Qualität bei der Risikofrüherkennung.<br />

Erste Ergebnisse finden im Rahmen der Risikoberichterstattung zum<br />

sonstigen Kreditgeschäft ihren Niederschlag. Die methodische Berücksichtigung von bekannten<br />

Risikokonzentrationen im sonstigen Kreditgeschäft wurde weiter vorangetrieben.<br />

Der Zeitplan des Gesetzgebungsprozesses auf europäischer Ebene zur Umsetzung von Basel<br />

III hat sich erheblich verzögert. Gerechnet wird nun mit einem In-Kraft-Treten zum 1.1.2014.<br />

Vorbereitende Arbeiten zur Umsetzung der Regelungen in der OSPA werden uns daher auch<br />

in 2013 begleiten.<br />

<strong>Offenlegungsbericht</strong> nach § 26a<br />

KWG und § 7 InstitutsVergV<br />

zum 31.12.<strong>2012</strong><br />

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