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Offenlegungsbericht 2012 - OstseeSparkasse Rostock

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<strong>OstseeSparkasse</strong> <strong>Rostock</strong><br />

Eigenmittelstruktur gemäß § 324 (2) SolvV<br />

Stichtag<br />

Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 198.921<br />

TEUR<br />

darunter:<br />

darunter:<br />

darunter:<br />

darunter:<br />

darunter:<br />

darunter:<br />

darunter:<br />

darunter:<br />

offene Rücklagen 154.350<br />

Bilanzgewinn, Zwischengewinn -<br />

Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB 47.048<br />

Anderes Kapital nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 8 KWG -<br />

Sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i. V. m.<br />

-<br />

§ 10 Abs. 4 KWG<br />

Stille Vermögenseinlagen gem. § 64m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) -<br />

Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 KWG -326<br />

Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 KWG -2.151<br />

darunter:<br />

Wertberichtigungsfehlbeträge und erwartete Verlustbeträge nach<br />

§ 10 Abs. 6a Nrn. 1 und 2 KWG (nur bei IRBA-Anwendern)<br />

Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen<br />

gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />

-<br />

38.241<br />

nachrichtlich:<br />

Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG<br />

-2.150<br />

Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach<br />

§ 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach<br />

§ 10 Abs. 2c KWG<br />

237.162<br />

Das Ergänzungskapital der OSPA besteht aus nachrangigen Verbindlichkeiten, die die Anforderungen<br />

des § 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Ursprungslaufzeit liegt zwischen 10 und 14<br />

Jahren; die Verzinsung beträgt zwischen 3,5 % und 4,6 %. Die Emittentin verfügt über ein<br />

außerordentliches Kündigungsrecht gem. § 10 Abs. 5a Satz 5 KWG. Gläubigerkündigungsrechte<br />

sind ausgeschlossen.<br />

5 Angemessenheit der Eigenmittel (§ 325 SolvV)<br />

Die Angemessenheit der Eigenmittel der OSPA richtet sich nach den Vorschriften der SolvV.<br />

Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatz<br />

(KSA). Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden<br />

angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem<br />

Basisindikatoransatz ermittelt.<br />

Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die Kapitalanforderungen gemäß SolvV.<br />

<strong>Offenlegungsbericht</strong> nach § 26a<br />

KWG und § 7 InstitutsVergV<br />

zum 31.12.<strong>2012</strong><br />

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