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Offenlegungsbericht 2012 - OstseeSparkasse Rostock

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<strong>OstseeSparkasse</strong> <strong>Rostock</strong><br />

Kapitalanforderungen gemäß §325 (2) Nr. 1-4 SolvV<br />

lenzbeträgen.<br />

Eigenkapitalanforderung<br />

Kreditrisiko-Standardansatz<br />

Zentralregierungen -<br />

Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften -<br />

Sonstige öffentliche Stellen 2.101<br />

Multilaterale Entwicklungsbanken -<br />

Internationale Organisationen -<br />

Institute 202<br />

Gedeckte Schuldverschreibungen KI 4.428<br />

Unternehmen 17.493<br />

Mengengeschäft 36.033<br />

durch Immobilien besicherte Positionen 15.902<br />

Investmentanteile 14.350<br />

Sonstige Positionen 1.734<br />

Überfällige Positionen 2.477<br />

Verbriefungen im Standardansatz -<br />

Beteiligungswerte im Standardansatz 4.170<br />

Marktrisiken des Handelsbuches<br />

Standardansatz 2.552<br />

Operationelle Risiken<br />

Basisindikatoransatz 15.048<br />

Gesamt 116.490<br />

TEUR<br />

Zum 31.12.<strong>2012</strong> beträgt die Gesamtkapitalquote nach SolvV 16,3 %. Die Kernkapitalquote<br />

liegt zum gleichen Stichtag bei 13,7 %.<br />

6 Adressenausfallrisiko Allgemein (§ 327 SolvV)<br />

Die nachfolgenden Tabellen enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt<br />

nach den Forderungsklassen bzw. verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag.<br />

Die Übersichten wurden ausgehend von den Bilanzwerten des Jahresabschlusses,<br />

die einem Adressenausfallrisiko unterliegen, erstellt. Nicht enthalten sind solche<br />

Vermögensgegenstände, für die innerhalb dieses Berichtes eigene Offenlegungsanforderungen<br />

bestehen (Beteiligungsinstrumente). Darüber hinaus werden anteilige Zinsen und<br />

ähnliche das abgelaufene Geschäftsjahr betreffende Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag<br />

fällig werden, nicht berücksichtigt. Hinzugerechnet werden die Risikovorsorge und die<br />

Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und die widerruflichen Kreditzusagen.<br />

Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor<br />

Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquiva-<br />

<strong>Offenlegungsbericht</strong> nach § 26a<br />

KWG und § 7 InstitutsVergV<br />

zum 31.12.<strong>2012</strong><br />

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