Offenlegungsbericht 2012 - OstseeSparkasse Rostock
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<strong>OstseeSparkasse</strong> <strong>Rostock</strong><br />
Kapitalanforderungen gemäß §325 (2) Nr. 1-4 SolvV<br />
lenzbeträgen.<br />
Eigenkapitalanforderung<br />
Kreditrisiko-Standardansatz<br />
Zentralregierungen -<br />
Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften -<br />
Sonstige öffentliche Stellen 2.101<br />
Multilaterale Entwicklungsbanken -<br />
Internationale Organisationen -<br />
Institute 202<br />
Gedeckte Schuldverschreibungen KI 4.428<br />
Unternehmen 17.493<br />
Mengengeschäft 36.033<br />
durch Immobilien besicherte Positionen 15.902<br />
Investmentanteile 14.350<br />
Sonstige Positionen 1.734<br />
Überfällige Positionen 2.477<br />
Verbriefungen im Standardansatz -<br />
Beteiligungswerte im Standardansatz 4.170<br />
Marktrisiken des Handelsbuches<br />
Standardansatz 2.552<br />
Operationelle Risiken<br />
Basisindikatoransatz 15.048<br />
Gesamt 116.490<br />
TEUR<br />
Zum 31.12.<strong>2012</strong> beträgt die Gesamtkapitalquote nach SolvV 16,3 %. Die Kernkapitalquote<br />
liegt zum gleichen Stichtag bei 13,7 %.<br />
6 Adressenausfallrisiko Allgemein (§ 327 SolvV)<br />
Die nachfolgenden Tabellen enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt<br />
nach den Forderungsklassen bzw. verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag.<br />
Die Übersichten wurden ausgehend von den Bilanzwerten des Jahresabschlusses,<br />
die einem Adressenausfallrisiko unterliegen, erstellt. Nicht enthalten sind solche<br />
Vermögensgegenstände, für die innerhalb dieses Berichtes eigene Offenlegungsanforderungen<br />
bestehen (Beteiligungsinstrumente). Darüber hinaus werden anteilige Zinsen und<br />
ähnliche das abgelaufene Geschäftsjahr betreffende Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag<br />
fällig werden, nicht berücksichtigt. Hinzugerechnet werden die Risikovorsorge und die<br />
Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und die widerruflichen Kreditzusagen.<br />
Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor<br />
Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquiva-<br />
<strong>Offenlegungsbericht</strong> nach § 26a<br />
KWG und § 7 InstitutsVergV<br />
zum 31.12.<strong>2012</strong><br />
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