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Offenlegungsbericht 2012 - OstseeSparkasse Rostock

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<strong>OstseeSparkasse</strong> <strong>Rostock</strong><br />

Die dezentralen OpRisk-Verantwortlichen sind Fach- und Führungskräfte unterschiedlicher<br />

Bereiche, in denen operationelle Risiken auftreten können bzw. minimierend gesteuert werden.<br />

Operationelle Risiken haben für die OSPA eine untergeordnete Bedeutung.<br />

Sonstige Risiken Innerhalb der sonstigen Risiken sehen wir das strategische Risiko als relevante<br />

Risikoart an. Ausdruck des Umgangs mit diesem Risiko ist der institutionalisierte Strategie-,<br />

Planungs- und Gesamtbankanalyseprozess der OSPA. Im Rahmen unserer jährlichen<br />

Umwelt- und Unternehmensanalyse haben wir auch <strong>2012</strong> interne und externe Erfolgsfaktoren<br />

im Hinblick auf ihre strategische Wirkung für die OSPA bewertet. Anhaltspunkte für wesentliche<br />

Risiken ergaben sich nicht. Aus Vorsichtsgründen haben wir aber in die Planung<br />

Geschäftsfeldrisiken in Form von Bruttoertrags- und Bruttobedarfsrisiken einfließen lassen,<br />

um Unwägbarkeiten bereits auf der Ebene des Risikodeckungspotenzials zu berücksichtigen.<br />

Die sonstigen Risiken haben für die OSPA eine untergeordnete Bedeutung; sie werden ebenfalls<br />

von der Abt. Unternehmenssteuerung überwacht.<br />

Zusammenfassende Bewertung<br />

Die OSPA verfügt über ein hinsichtlich Umfang, Komplexität und Risikogehalt ihrer Geschäfte<br />

angemessenes Risikomanagementsystem.<br />

Die Risiken der OSPA waren <strong>2012</strong> stets mit Risikodeckungspotenzial unterlegt. Die eingegangenen<br />

Risiken schätzen wir als vertretbar und im Verhältnis zur Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage angemessen ein. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht ersichtlich, da auch<br />

die regelmäßig durchgeführten Stresstests für die wesentlichen Risikoarten keine Risikopotenziale<br />

aufzeigen, die nicht tragbar für die OSPA sind.<br />

Im Anschluss an die Erstellung des Jahresabschlusses sind keine Ereignisse bzw. Sachverhalte<br />

eingetreten, die eine gesonderte Berichtspflicht im Rahmen eines Nachtragsberichtes<br />

erfordern.<br />

<strong>Offenlegungsbericht</strong> nach § 26a<br />

KWG und § 7 InstitutsVergV<br />

zum 31.12.<strong>2012</strong><br />

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