Offenlegungsbericht 2012 - OstseeSparkasse Rostock
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<strong>OstseeSparkasse</strong> <strong>Rostock</strong><br />
Die dezentralen OpRisk-Verantwortlichen sind Fach- und Führungskräfte unterschiedlicher<br />
Bereiche, in denen operationelle Risiken auftreten können bzw. minimierend gesteuert werden.<br />
Operationelle Risiken haben für die OSPA eine untergeordnete Bedeutung.<br />
Sonstige Risiken Innerhalb der sonstigen Risiken sehen wir das strategische Risiko als relevante<br />
Risikoart an. Ausdruck des Umgangs mit diesem Risiko ist der institutionalisierte Strategie-,<br />
Planungs- und Gesamtbankanalyseprozess der OSPA. Im Rahmen unserer jährlichen<br />
Umwelt- und Unternehmensanalyse haben wir auch <strong>2012</strong> interne und externe Erfolgsfaktoren<br />
im Hinblick auf ihre strategische Wirkung für die OSPA bewertet. Anhaltspunkte für wesentliche<br />
Risiken ergaben sich nicht. Aus Vorsichtsgründen haben wir aber in die Planung<br />
Geschäftsfeldrisiken in Form von Bruttoertrags- und Bruttobedarfsrisiken einfließen lassen,<br />
um Unwägbarkeiten bereits auf der Ebene des Risikodeckungspotenzials zu berücksichtigen.<br />
Die sonstigen Risiken haben für die OSPA eine untergeordnete Bedeutung; sie werden ebenfalls<br />
von der Abt. Unternehmenssteuerung überwacht.<br />
Zusammenfassende Bewertung<br />
Die OSPA verfügt über ein hinsichtlich Umfang, Komplexität und Risikogehalt ihrer Geschäfte<br />
angemessenes Risikomanagementsystem.<br />
Die Risiken der OSPA waren <strong>2012</strong> stets mit Risikodeckungspotenzial unterlegt. Die eingegangenen<br />
Risiken schätzen wir als vertretbar und im Verhältnis zur Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage angemessen ein. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht ersichtlich, da auch<br />
die regelmäßig durchgeführten Stresstests für die wesentlichen Risikoarten keine Risikopotenziale<br />
aufzeigen, die nicht tragbar für die OSPA sind.<br />
Im Anschluss an die Erstellung des Jahresabschlusses sind keine Ereignisse bzw. Sachverhalte<br />
eingetreten, die eine gesonderte Berichtspflicht im Rahmen eines Nachtragsberichtes<br />
erfordern.<br />
<strong>Offenlegungsbericht</strong> nach § 26a<br />
KWG und § 7 InstitutsVergV<br />
zum 31.12.<strong>2012</strong><br />
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