Tarifbestimmungen 2013 - BSAG
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2.6.1. Kundenkarte<br />
(1) Eine Kundenkarte ist erforderlich, wenn das Zeit-Ticket die zu befahrenden Tarifzonen<br />
nicht enthält. Für das MIA-/ MIAplus-Ticket ist keine weitere Kundenkarte<br />
erforderlich.<br />
(2) Die Kundenkarte enthält neben der Kundennummer Eintragungen über die Tarifzonen,<br />
die befahren werden können, sowie die entsprechende Preisstufe.<br />
(3) Zwischen den eingetragenen Tarifzonen muss eine Verkehrsverbindung bestehen.<br />
Alle zwischen Ausgangs- und Zielzone durchfahrenen Tarifzonen sind in die Kundenkarte<br />
einzutragen.<br />
(4) Zeit-Tickets mit Ausnahme des MIA-/ MIAplus-Tickets und des JobTickets sind nur<br />
gültig, wenn die Kundenkarte den Prüfstempel des VBN enthält. Nachträglich<br />
geänderte oder unleserliche Kundenkarten bzw. Tickets sind ungültig und werden<br />
ohne Entschädigung eingezogen.<br />
(5) Für die Preisstufen I, II, A, B und S wird keine Kundenkarte ausgegeben, wenn das<br />
Zeit-Ticket elektronisch gespeichert ist. Die gültigen Tarifzonen werden zusammen<br />
mit dem elektronischen Ticket gespeichert. Gleiches gilt für Zeit-Tickets, auf denen<br />
bereits die zu befahrenden Tarifzonen aufgedruckt sind sowie für das MIA-/ MIAplus-<br />
Ticket.<br />
(6) Kundenkarten sind bei den unter 1.1 genannten Verkaufsstellen erhältlich. Die<br />
Kundenkarte wird von der Ausgabestelle ausgefüllt.<br />
(7) Fahrgäste, die keine der vorgenannten Verkaufsstellen erreichen können, erhalten<br />
beim Fahrer ihrer regionalen Buslinie einen Antrag auf eine Kundenkarte, der ausgefüllt<br />
beim Fahrer wieder abgegeben werden kann. Der Antrag kann auch unter<br />
www.vbn.de/downloads im Internet heruntergeladen werden. Er ist auszufüllen und in<br />
einer Verkaufsstelle oder beim Fahrer der Regionalbuslinien abzugeben. Die Kundenkarte<br />
wird dem Fahrgast dann per Post zugestellt.<br />
(8) Eine Neuausstellung der Kundenkarte wird erforderlich, wenn sich die befahrenen<br />
Zonen ändern oder die Kundenkarte unleserlich wird. Eine Änderung der eingetragenen<br />
Zonen ist innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des 7-TageTickets oder des MonatsTickets<br />
nicht möglich.<br />
2.6.2. 7-TageTicket<br />
(1) Der Geltungszeitraum des 7-TageTickets kann für 7 aufeinander folgende Tage frei<br />
gewählt werden.<br />
(2) Die Nummer der Kundenkarte ist vom Kunden in das dafür vorgesehene Feld mit<br />
einem nicht radierbaren Stift zu übertragen (Ausnahmen: s. 2.6.1, Ziffer 5).<br />
(3) Beim Kauf des 7-TageTickets ist der erste Nutzungstag anzugeben. Am letzten Nutzungstag<br />
gilt es bis zum Betriebsschluss.<br />
(4) Regelungen über Anschluss-Tickets sind in Ziffer 1.5 erläutert. Die Mitnahmeregelungen<br />
sind in Ziffer 2.6.7 enthalten.<br />
2.6.3. MonatsTicket<br />
(1) Das MonatsTicket gilt an allen Tagen im gekennzeichneten Kalendermonat bis 12.00<br />
Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist der erste Werktag ein Samstag<br />
oder ein Feiertag, gilt das MonatsTicket bis 12.00 Uhr des folgenden Werktages.<br />
(2) Die Nummer der Kundenkarte ist vom Kunden in das dafür vorgesehene Feld mit<br />
einem nicht radierbaren Stift zu übertragen. Das gilt ebenfalls für das IC-<br />
AufpreisTicket. (Ausnahmen: s. 2.6.1, Ziffer 5).<br />
(3) Regelungen über Anschluss-Tickets sind in Ziffer 1.5 erläutert. Die Mitnahmeregelungen<br />
sind in Ziffer 2.6.7 enthalten.<br />
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