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Tarifbestimmungen 2013 - BSAG

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3.2.3. Schüler-MonatsTicket<br />

(1) Das Schüler-MonatsTicket gilt an allen Tagen im gekennzeichneten Kalendermonat<br />

bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist der erste Werktag ein<br />

Samstag, gilt das MonatsTicket bis 12.00 Uhr des folgenden Werktages.<br />

(2) Die Nummer der Kundenkarte ist vom Kunden in das dafür vorgesehene Feld mit<br />

einem nicht radierbaren Stift zu übertragen. Das gilt ebenfalls für das IC-<br />

AufpreisTicket.<br />

(3) Regelungen über Anschluss-Tickets sind in Ziffer 1.5 erläutert.<br />

3.2.4. Schüler-SammelzeitTicket<br />

Schüler-SammelzeitTickets werden an SchülerInnen gemäß Ziffer 3.3.1 grundsätzlich für<br />

ein Schuljahr ausgegeben. Sie werden unter anderem auf Anforderung der Schulverwaltung<br />

bzw. der Träger der Schülerbeförderung von dem betreffenden Verkehrsunternehmen<br />

ausgegeben.<br />

Sie bestehen aus der Kundenkarte für SchülerInnen und dem eigentlichen Schüler-<br />

SammelzeitTicket. In das IC-AufpreisTicket ist die Nummer der Kundenkarte zu übertragen.<br />

Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der für das Schuljahr erforderlichen Schüler-Monatsund<br />

Schüler-7-TageTickets. Die Tickets enthalten Angaben darüber, für welche Monate<br />

und Wochen sie gültig sind.<br />

Im Laufe des Schuljahres hinzukommende SchülerInnen erhalten Schüler-<br />

SammelzeitTickets, die für das restliche Schuljahr gelten.<br />

Bei Verlust stellt die jeweilige Schule ein Ersatz-Ticket aus, dass bis zur Neuausstellung<br />

des Schüler-SammelzeitTickets, maximal 10 Tage gültig ist. Bei Ersatzausstellung für<br />

verloren gegangene Schüler-SammelzeitTickets wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von<br />

10,00 € erhoben.<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Zeit-Tickets für Schülerlnnen.<br />

3.2.5. JobTicket für Auszubildende<br />

Besteht ein Vertrag zwischen dem VBN und Firmen, Verbänden oder Behörden (Besteller)<br />

über das Tarifangebot „JobTicket“ (vgl. Ziffer 2.6.5), so können MitarbeiterInnen im<br />

Ausbildungs- und Praktikumsverhältnis gemäß Ziffer 3.3.3 im Preis ermäßigte JobTickets<br />

erhalten.<br />

Bei Vertragsabschluss ist der Zeitraum der Ausbildung zu nennen. Endet das<br />

Ausbildungsverhältnis vorzeitig, ist der Besteller verpflichtet, dies dem<br />

Verkehrsunternehmen mitzuteilen.<br />

Die Mitnahmeregelungen gemäß Ziffer 2.6.7 Abs. 3, die verbundweite Nutzung am<br />

Wochenende sowie die zuschlagfreie Nutzung der Nachtlinien und Nachteulen gelten nicht<br />

für das JobTicket für Auszubildende.<br />

Regelungen über Anschluss-Tickets sind in Ziffer 1.5 erläutert.<br />

Für JobTickets für Auszubildende gelten die Datenschutzbestimmungen gem. 2.6.5 (3).<br />

3.2.6. SemesterTicket<br />

StudentInnen bestimmter Universitäten und Hochschulen erhalten ein besonderes<br />

personenbezogenes Zeit-Ticket für jeweils ein Semester mit der Bezeichnung<br />

SemesterTicket. In das SemesterTicket werden die persönlichen Daten des Inhabers<br />

sowie das jeweilige Semester bzw. der Geltungszeitraum eingedruckt. Es wird zusammen<br />

mit den Immatrikulationsbescheinigungen von den beteiligten Hochschulen ausgegeben.<br />

Für das SemesterTicket gelten die Beförderungsbedingungen des VBN und außerhalb des<br />

VBN, die der jeweiligen Verkehrsunternehmen.<br />

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