Tarifbestimmungen 2013 - BSAG
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3.2.3. Schüler-MonatsTicket<br />
(1) Das Schüler-MonatsTicket gilt an allen Tagen im gekennzeichneten Kalendermonat<br />
bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist der erste Werktag ein<br />
Samstag, gilt das MonatsTicket bis 12.00 Uhr des folgenden Werktages.<br />
(2) Die Nummer der Kundenkarte ist vom Kunden in das dafür vorgesehene Feld mit<br />
einem nicht radierbaren Stift zu übertragen. Das gilt ebenfalls für das IC-<br />
AufpreisTicket.<br />
(3) Regelungen über Anschluss-Tickets sind in Ziffer 1.5 erläutert.<br />
3.2.4. Schüler-SammelzeitTicket<br />
Schüler-SammelzeitTickets werden an SchülerInnen gemäß Ziffer 3.3.1 grundsätzlich für<br />
ein Schuljahr ausgegeben. Sie werden unter anderem auf Anforderung der Schulverwaltung<br />
bzw. der Träger der Schülerbeförderung von dem betreffenden Verkehrsunternehmen<br />
ausgegeben.<br />
Sie bestehen aus der Kundenkarte für SchülerInnen und dem eigentlichen Schüler-<br />
SammelzeitTicket. In das IC-AufpreisTicket ist die Nummer der Kundenkarte zu übertragen.<br />
Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der für das Schuljahr erforderlichen Schüler-Monatsund<br />
Schüler-7-TageTickets. Die Tickets enthalten Angaben darüber, für welche Monate<br />
und Wochen sie gültig sind.<br />
Im Laufe des Schuljahres hinzukommende SchülerInnen erhalten Schüler-<br />
SammelzeitTickets, die für das restliche Schuljahr gelten.<br />
Bei Verlust stellt die jeweilige Schule ein Ersatz-Ticket aus, dass bis zur Neuausstellung<br />
des Schüler-SammelzeitTickets, maximal 10 Tage gültig ist. Bei Ersatzausstellung für<br />
verloren gegangene Schüler-SammelzeitTickets wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von<br />
10,00 € erhoben.<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Zeit-Tickets für Schülerlnnen.<br />
3.2.5. JobTicket für Auszubildende<br />
Besteht ein Vertrag zwischen dem VBN und Firmen, Verbänden oder Behörden (Besteller)<br />
über das Tarifangebot „JobTicket“ (vgl. Ziffer 2.6.5), so können MitarbeiterInnen im<br />
Ausbildungs- und Praktikumsverhältnis gemäß Ziffer 3.3.3 im Preis ermäßigte JobTickets<br />
erhalten.<br />
Bei Vertragsabschluss ist der Zeitraum der Ausbildung zu nennen. Endet das<br />
Ausbildungsverhältnis vorzeitig, ist der Besteller verpflichtet, dies dem<br />
Verkehrsunternehmen mitzuteilen.<br />
Die Mitnahmeregelungen gemäß Ziffer 2.6.7 Abs. 3, die verbundweite Nutzung am<br />
Wochenende sowie die zuschlagfreie Nutzung der Nachtlinien und Nachteulen gelten nicht<br />
für das JobTicket für Auszubildende.<br />
Regelungen über Anschluss-Tickets sind in Ziffer 1.5 erläutert.<br />
Für JobTickets für Auszubildende gelten die Datenschutzbestimmungen gem. 2.6.5 (3).<br />
3.2.6. SemesterTicket<br />
StudentInnen bestimmter Universitäten und Hochschulen erhalten ein besonderes<br />
personenbezogenes Zeit-Ticket für jeweils ein Semester mit der Bezeichnung<br />
SemesterTicket. In das SemesterTicket werden die persönlichen Daten des Inhabers<br />
sowie das jeweilige Semester bzw. der Geltungszeitraum eingedruckt. Es wird zusammen<br />
mit den Immatrikulationsbescheinigungen von den beteiligten Hochschulen ausgegeben.<br />
Für das SemesterTicket gelten die Beförderungsbedingungen des VBN und außerhalb des<br />
VBN, die der jeweiligen Verkehrsunternehmen.<br />
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