Tarifbestimmungen 2013 - BSAG
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Für die Nutzung der Nachtlinien der <strong>BSAG</strong>, der Nachtexpresslinien der VWG sowie der<br />
VBN-Nachtschwärmerlinien ist kein Nachtlinien-Zuschlag erforderlich.<br />
(3) Zahlungsmodalitäten<br />
Der Beitrag für das SemesterTicket wird bei der Immatrikulation mit dem Semesterbeitrag<br />
eingezogen. Im Falle eines Hochschulwechsels zwischen den vorstehend genannten<br />
Universitäten/Hochschulen entfällt eine weitere Zahlung für das jeweils laufende Semester.<br />
Der Beitrag für das SemesterTicket wird von den ASten an den VBN abgeführt.<br />
Bei Immatrikulation an mehr als einer am SemesterTicket beteiligten Universitäten/<br />
Hochschulen ist nur ein SemesterTicket abzunehmen.<br />
Die Abrechnung des SemesterTickets wird im Auftrage des VBN von der Bremer<br />
Straßenbahn AG (<strong>BSAG</strong>) durchgeführt.<br />
(4) Fahrgelderstattung und Kündigung eines bestehenden Abonnements<br />
Bei Exmatrikulation oder Tod erstatten die Verfassten Studentenschaften gegen<br />
entsprechenden Nachweis und Abgabe des SemesterTickets die nicht in Anspruch<br />
genommenen Fahrtkosten. Angefangene Monate bleiben bei der Berechnung des<br />
Erstattungsbetrages unberücksichtigt.<br />
Bei Verlust des SemesterTickets kann ein neues SemesterTicket nur von der Universität<br />
bzw. Hochschule ausgestellt werden.<br />
StudentInnen, die vor der Inanspruchnahme des SemesterTickets eine Monatskarte für<br />
Erwachsene persönlich abonniert (MIA-/MIAplus-Ticket) haben, können zum<br />
Gültigkeitsbeginn des SemesterTickets dieses MIA-/ MIAplus-Ticket kündigen. Auf die<br />
Erhebung des Unterschiedsbetrages zwischen Abonnementspreis und dem Preis der<br />
Monatskarte wird in diesem Fall verzichtet.<br />
3.2.7. Jugend-FreizeitTicket<br />
Allgemeines<br />
(1) Das Jugend-FreizeitTicket ist ein besonderes Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene<br />
unter 21 Jahren. Es wird als MonatsTicket und als JahresTicket herausgegeben<br />
und ist nicht übertragbar.<br />
(2) Das Jugend-FreizeitTicket berechtigt den Inhaber dazu, Montag bis Freitag ab 14:00<br />
Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig<br />
das Gesamtnetz des VBN zu befahren. Die Mitnahme weiterer Personen ist<br />
ausgeschlossen.<br />
(3) Die im VBN verkehrenden Nachtlinien der <strong>BSAG</strong>, der Nachtexpresslinien der VWG,<br />
die Nachtschwärmerlinien (alle mit „N“ gekennzeichneten Linien) sowie die<br />
Nachteulen Oldenburg und Ammerland können ohne Zahlung des<br />
Nachtlinienzuschlags auch über 3:00 Uhr hinaus genutzt werden.<br />
(4) In den im VBN-Gebiet verkehrenden Zügen kann das Jugend-FreizeitTicket<br />
ausschließlich in der 2. Klasse genutzt werden. Ein Übergang in die 1. Klasse ist<br />
auch gegen Zahlung des Zuschlages nicht möglich. Die Nutzung der im VBN-Gebiet<br />
verkehrenden IC- und ICE-Züge ist ausgeschlossen.<br />
Jugend-FreizeitTicket als MonatsTicket<br />
(1) Das Jugend-FreizeitTicket als MonatsTicket ist vom Inhaber mit dem Namen zu<br />
versehen. Die Berechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen, bis 16 Jahre mit einem<br />
gültigen Schülerausweis, einer Schüler-Kundenkarte oder einem Kinderausweis mit<br />
Bild, ab 16 Jahre mit einem amtlichen Lichtbildausweis.<br />
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