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Tarifbestimmungen 2013 - BSAG

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Für die Nutzung der Nachtlinien der <strong>BSAG</strong>, der Nachtexpresslinien der VWG sowie der<br />

VBN-Nachtschwärmerlinien ist kein Nachtlinien-Zuschlag erforderlich.<br />

(3) Zahlungsmodalitäten<br />

Der Beitrag für das SemesterTicket wird bei der Immatrikulation mit dem Semesterbeitrag<br />

eingezogen. Im Falle eines Hochschulwechsels zwischen den vorstehend genannten<br />

Universitäten/Hochschulen entfällt eine weitere Zahlung für das jeweils laufende Semester.<br />

Der Beitrag für das SemesterTicket wird von den ASten an den VBN abgeführt.<br />

Bei Immatrikulation an mehr als einer am SemesterTicket beteiligten Universitäten/<br />

Hochschulen ist nur ein SemesterTicket abzunehmen.<br />

Die Abrechnung des SemesterTickets wird im Auftrage des VBN von der Bremer<br />

Straßenbahn AG (<strong>BSAG</strong>) durchgeführt.<br />

(4) Fahrgelderstattung und Kündigung eines bestehenden Abonnements<br />

Bei Exmatrikulation oder Tod erstatten die Verfassten Studentenschaften gegen<br />

entsprechenden Nachweis und Abgabe des SemesterTickets die nicht in Anspruch<br />

genommenen Fahrtkosten. Angefangene Monate bleiben bei der Berechnung des<br />

Erstattungsbetrages unberücksichtigt.<br />

Bei Verlust des SemesterTickets kann ein neues SemesterTicket nur von der Universität<br />

bzw. Hochschule ausgestellt werden.<br />

StudentInnen, die vor der Inanspruchnahme des SemesterTickets eine Monatskarte für<br />

Erwachsene persönlich abonniert (MIA-/MIAplus-Ticket) haben, können zum<br />

Gültigkeitsbeginn des SemesterTickets dieses MIA-/ MIAplus-Ticket kündigen. Auf die<br />

Erhebung des Unterschiedsbetrages zwischen Abonnementspreis und dem Preis der<br />

Monatskarte wird in diesem Fall verzichtet.<br />

3.2.7. Jugend-FreizeitTicket<br />

Allgemeines<br />

(1) Das Jugend-FreizeitTicket ist ein besonderes Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene<br />

unter 21 Jahren. Es wird als MonatsTicket und als JahresTicket herausgegeben<br />

und ist nicht übertragbar.<br />

(2) Das Jugend-FreizeitTicket berechtigt den Inhaber dazu, Montag bis Freitag ab 14:00<br />

Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig<br />

das Gesamtnetz des VBN zu befahren. Die Mitnahme weiterer Personen ist<br />

ausgeschlossen.<br />

(3) Die im VBN verkehrenden Nachtlinien der <strong>BSAG</strong>, der Nachtexpresslinien der VWG,<br />

die Nachtschwärmerlinien (alle mit „N“ gekennzeichneten Linien) sowie die<br />

Nachteulen Oldenburg und Ammerland können ohne Zahlung des<br />

Nachtlinienzuschlags auch über 3:00 Uhr hinaus genutzt werden.<br />

(4) In den im VBN-Gebiet verkehrenden Zügen kann das Jugend-FreizeitTicket<br />

ausschließlich in der 2. Klasse genutzt werden. Ein Übergang in die 1. Klasse ist<br />

auch gegen Zahlung des Zuschlages nicht möglich. Die Nutzung der im VBN-Gebiet<br />

verkehrenden IC- und ICE-Züge ist ausgeschlossen.<br />

Jugend-FreizeitTicket als MonatsTicket<br />

(1) Das Jugend-FreizeitTicket als MonatsTicket ist vom Inhaber mit dem Namen zu<br />

versehen. Die Berechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen, bis 16 Jahre mit einem<br />

gültigen Schülerausweis, einer Schüler-Kundenkarte oder einem Kinderausweis mit<br />

Bild, ab 16 Jahre mit einem amtlichen Lichtbildausweis.<br />

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