Tarifbestimmungen 2013 - BSAG
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Aufpreis zulässig. Die verbundweite Gültigkeit des MIAplus-Tickets und des<br />
JobTickets am Wochenende und an Feiertagen gilt nicht in den IC-Zügen (auch nicht<br />
gegen Zahlung eines weiteren IC-Aufpreises).<br />
(10) Das Jugend-FreizeitTicket gilt nicht in den IC-Zügen.<br />
(11) Für die Fahrradmitnahme gelten die Bestimmungen der BB Personenverkehr in der<br />
jeweiligen Fassung.<br />
(12) Für die Mitnahme von Hunden gelten die Bestimmungen, inkl. der Fahrpreise der BB<br />
Personenverkehr in der jeweiligen Fassung. Ausgenommen hiervon ist die Beförderung<br />
eines Hundes auf einem VBN-SchülerzeitTicket. Hierfür ist ebenfalls der<br />
zugehörige IC-Aufpreis erforderlich.<br />
(13) Rücknahme und Umtausch der Aufpreise sind vor dem 1. Geltungstag unentgeltlich.<br />
Ab dem 1. Geltungstag ist die Erstattung ausgeschlossen.<br />
(14) Bei Benutzung des IC mit Verbund-Zeit-Tickets und IC-Aufpreis hat der Reisende bei<br />
Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis Anspruch auf Entschädigung gemäß<br />
der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (Fahrgastrechte). Ansprüche<br />
sind ausschließlich bei der Deutschen Bahn geltend zu machen (s. auch II, S. 41).<br />
2. Aufpreise<br />
Die Aufpreise sind der Anlage 4, Ziffer 7 zu entnehmen.<br />
Folgende Aufpreiskombinationen sind möglich:<br />
Aufpreis ...<br />
Fahrgast hat ...<br />
Wochen-<br />
Aufpreis<br />
IC/EC*<br />
19<br />
Monats-<br />
Aufpreis<br />
IC/EC*<br />
Monats-<br />
Aufpreis Abo<br />
IC/EC*<br />
7-TageTicket X - -<br />
MonatsTicket X X -<br />
MIA-Ticket X X X<br />
MIAplus-Ticket X X X<br />
JobTicket X X X<br />
JobTicket Azubi X X X<br />
Schüler-7-TageTicket X - -<br />
Schüler-MonatsTicket X X -<br />
Schüler-SammelzeitTicket X X -<br />
* Vertrieb ausschließlich über die DB AG<br />
2.6.7. Mitnahmeregelungen<br />
(1) Inhaber von TagesTickets dürfen bis zu 2 Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren<br />
unentgeltlich mitnehmen. Statt von einem Erwachsenen und 2 Kindern kann das TagesTicket<br />
auch von 3 Kindern genutzt werden. Die Berechtigung ist auf Verlangen<br />
nachzuweisen (ab 12 Jahren mit Lichtbildausweis). Die Mitnahme eines Hundes statt<br />
eines Kindes ist gestattet. Bei Nutzung der Nachtlinien der <strong>BSAG</strong> bzw. der Nachtexpresslinien<br />
der VWG (alle mit „N“ gekennzeichneten Linien der <strong>BSAG</strong> bzw. der VWG)<br />
sowie der VBN-Nachtschwärmerlinien ist für jede Person bis 4:00 Uhr ein Nachtlinien-Zuschlag<br />
zu zahlen.