Tarifbestimmungen 2013 - BSAG
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5. Besondere Tickets für das Tarifgebiet 1 (Stadtgemeinde Bremen, Tarifzonen 100 und 101)<br />
5.1. KurzstreckenTicket<br />
Im Tarifgebiet 1 gilt auf den Linien der <strong>BSAG</strong> ein Kurzstreckentarif, und zwar das Kurzstrecken-<br />
EinzelTicket und das Kurzstrecken-4erTicket. Nach dem Einstieg können mit den Kurzstrecken-<br />
Tickets drei weitere Haltestellen befahren werden (Einstiegshaltestelle + 3 weitere Haltestellen).<br />
Der Kurzstreckentarif gilt nicht auf den Schnellbuslinien bzw. S-Straßenbahnlinien und nicht in<br />
den Regionalbussen (Ausnahme: Linie 677 im Tarifgebiet 1). Das Kurzstrecken-EinzelTicket ist<br />
nur in den Fahrzeugen der <strong>BSAG</strong> (Ausnahme: Fahrzeuge der Linie 677), das Kurzstrecken-<br />
4erTicket nur in den Kundencentern und bei den Vertriebspartnern der <strong>BSAG</strong> erhältlich. KurzstreckenTickets<br />
werden auch elektronisch ausgegeben. KurzstreckenTickets gelten nur für eine<br />
einfache Fahrt, eine Fahrtunterbrechung ist damit nicht gestattet.<br />
5.2. Schüler-10erTicket für Kinder und SchülerInnen<br />
Nur gültig im Tarifgebiet 1 (Bremen) ausschließlich auf den Linien der <strong>BSAG</strong>.<br />
Das Schüler-10erTicket für Kinder und Schülerlnnen ist in den Kundencentern und bei den<br />
Vertriebspartnern der <strong>BSAG</strong> erhältlich.<br />
Schülerlnnen ab 15 Jahren können dieses Ticket zum ermäßigten Preis nur dann benutzen,<br />
wenn sie im Besitz einer gültigen Kundenkarte mit dem Vermerk "Schülerln" sind. Die<br />
Kundenkarte wird auf schriftlichen Antrag in den Kundencentern der <strong>BSAG</strong> ausgestellt.<br />
Studentlnnen und Auszubildende sind nicht berechtigt, Schüler-10erTickets zu benutzen. Im<br />
Übrigen gelten die Bestimmungen des Kinder-EinzelTickets sinngemäß.<br />
5.3. StadtTicket Bremen<br />
Nur gültig im Tarifgebiet 1 (Bremen) ausschließlich auf den Linien der <strong>BSAG</strong>.<br />
Das StadtTicket Bremen erhalten ausschließlich Bezieher von Leistungen zur Eingliederung in<br />
Arbeit gem. SGB II, Bezieher von Sozialhilfe gem. SGB XII sowie Empfänger von Leistungen<br />
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen<br />
haben.<br />
Das StadtTicket Bremen ist personengebunden und nicht übertragbar.<br />
Es wird für Erwachsene und Kinder bzw. Jugendliche unter 15 Jahre sowie an Vollzeitschüler und<br />
Auszubildende ab 15 Jahre ausgegeben.<br />
Das StadtTicket für Erwachsene bietet die Möglichkeit, Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr sowie an<br />
Samstagen, Sonn- und Feiertagen einen weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Kinder zwischen 6<br />
und unter 15 Jahren mitzunehmen.<br />
Für das StadtTicket Bremen ist eine Kundenkarte mit Lichtbild erforderlich. Zur Ausstellung der<br />
Kundenkarte ist die sog. „grüne Karte“ erforderlich. Die „grüne Karte“ ist nur bei der BAgIS oder<br />
dem „Amt für soziale Dienste“ erhältlich.<br />
6. Besondere Tickets für das Tarifgebiet 2 (Stadt Bremerhaven, Tarifzone 250)<br />
6.1. Schüler-10erTicket für Kinder und SchülerInnen<br />
Nur gültig im Tarifgebiet 2 (Bremerhaven) ausschließlich auf den Linien der BREMERHAVEN<br />
BUS.<br />
Das Schüler-10erTicket für Kinder und Schülerlnnen ist in den Kundencentern und bei den Vertriebspartnern<br />
der BREMERHAVEN BUS erhältlich.<br />
Schülerlnnen ab 15 Jahren können dieses Ticket zum ermäßigten Preis nur dann benutzen,<br />
wenn sie im Besitz einer gültigen Kundenkarte mit dem Vermerk "Schülerln" sind. Die Kundenkarte<br />
wird auf schriftlichen Antrag bei den betriebseigenen Verkaufsstellen von BREMERHAVEN<br />
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