Tarifbestimmungen 2013 - BSAG
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(8) Datenschutz<br />
Der VBN ist berechtigt, die persönlichen Daten gem. § 28 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 BDSG zur<br />
vertraglichen Abwicklung des „BOB – DAS KONTO-TICKET“ zu erheben, zu<br />
verarbeiten und zu nutzen. Diese Daten nutzen neben dem VBN sowohl die Bremer<br />
Straßenbahn AG, BREMERHAVEN BUS und die VWG, Oldenburg, die die<br />
verwaltungsmäßige und EDV-technische Abwicklung im Rahmen des<br />
Auftragsverhältnisses durchführen, als auch Dritte, deren sich die genannten<br />
Unternehmen bei der Geltendmachung und Verfolgung ihrer Ansprüche bedienen.<br />
Dazu gehört auch die Prüfung der Bonität durch entsprechende Dienstleistungsunternehmen.<br />
Bei nicht ausreichender Bonität besteht kein Anspruch auf Ausgabe des<br />
BOB-Tickets.<br />
1.4. Übergang in die 1. Wagenklasse im Schienenpersonennahverkehr<br />
(1) Bei der Benutzung der 1. Wagenklasse ist ein 1. Klasse-Zuschlag nach Anlage 4 Ziffer 6<br />
erforderlich. Das gilt auch für Fahrgäste, die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommen<br />
werden. Dabei ist für jede Fahrt und jede Person ein Zuschlag zu lösen.<br />
(2) Inhaber eines MIAplus-Tickets, eines JobTickets, eines MonatsTickets oder eines 7-<br />
TageTickets für die 1. Klasse können im Rahmen der Mitnahmeregelung weitere<br />
Personen in der 1. Wagenklasse ohne Zuzahlung mitnehmen.<br />
(3) Der 1. Klasse-Zuschlag ist vor Fahrtantritt zu lösen und zu entwerten. In den Zügen der<br />
NordWestBahn kann der Zuschlag auch unmittelbar nach Fahrtantritt aus dem Automaten<br />
im Fahrzeug erworben werden. Dies gilt allerdings nicht für die NordWestBahn-Züge der<br />
Regio-S-Bahn.<br />
(4) In den Zügen der Regio-S-Bahn sind keine 1. Klasse-Abteile vorhanden.<br />
(5) Zeit-Tickets für Kinder, SchülerInnen, StudentInnen und Auszubildende, das<br />
SemesterTicket sowie Kombi- und Sondertickets berechtigen nur zur Fahrt in der 2. Wagenklasse.<br />
Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist auch mit einem 1. Klasse-Zuschlag<br />
nicht gestattet.<br />
(6) Will der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke die 1. Klasse<br />
nutzen, so ist der volle Fahrpreis incl. des 1. Klasse-Zuschlages zu entrichten.<br />
(7) Der 1. Klasse-Zuschlag als Einzel- oder Abschnitt eines 4erTickets ist nicht übertragbar.<br />
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